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Da ich noch keinen Zoll bezahlen musste... was steht denn auf deinem Beleg? Wo keine MwSt. ausgewiesen wurde kann auch keine geltend gemacht werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer buchst du wie die MwSt. mit der Ware, kannst dir ja für die Auslandslieferungen ein extra Konto einrichten, dann kann man das besser für die USt.-VA berücksichtigen.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung. Mein kleines Online-Lädchen
na ja die 209 Euro kann ich ja an MWST voll abschreiben.
Nur wenn ich jetzt den ganzen betrag eingebe: 1309 netto, wüsste ich nicht in welche sparte ich ihn reinstecken soll.
Mit Spilten komm ich auch nicht so zurecht, wie welcher betrag worein kommt.
Denn die 209 Euro sind ja vorausbezahlte Mehrwert steuer... Doch kann ich diesem Konto auch nur ein MWST. satz von 0-7-19% aussuchen, was wieder vollkommender schwachsinn wäre... ajajaj
Wäre sinnvoll die Einfuhrumsatzsteuer auf ein separates Konto zu verbuchen, da du es auch in eine ganz andere Zeile eintragen musst als die Üblichen gezahlten Vorsteuerbeträge.