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Alt 25.01.2008, 16:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
austin2000 macht alles soweit korrekt

Frage Soll-/Ist Versteuerung


Hallo zusammen!
Ich habe mich Anfang des Jahres als selbstständiger Reisevermittler selbstständig gemacht (nebenberuflich) und vorgestern den Fragebogen vom Fianzamt erhalten. Soweit konnte ich mit Hilfe des Forums diesen auch ausfüllen. Eine Frage habe ich jedoch noch und zwar zu Soll-/Ist Versteuerung.
Man kann ja zwischen beiden wählen, jedoch ist die Ist-Verstuerung nur für einige Berfufsgruppen möglich.
Bei mir ist es so, dass ich Reiseleistungen vermitlle, darauf bekomme ich Provision, jedoch erst in dem Monat, nachdem der Kunde die Reise antritt. So wie ich die Erklärung vom FA verstanden habe, wäre es in meinem Fall einfacher, wenn ich die Ist-Versteuerung wählen würde, ich weiß jedoch nicht, ob ich dies machen darf. Welche Auswirkungen hat diese Regel im allgemeinen eigentlich?
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und Ihr dürft mein Gewerbe wirklich nur nebenbei sehen, mache es eher Just for fun. Ich möchte also möglich wenig Aufwand haben.
Vielen Dank schonmal im voraus!
austin2000 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.01.2008, 17:39   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

wenn Sie Kleinunternehmer sind und die Einnahme-Überschuss-Rechnung gewählt haben, ist die sog. Ist-Versteuerung für Sie ohne Bedeutung. Sie haben keine USt. Sie nehmen den Zahlungsgseingang als Einnahme und den Zahlungsausgang als Ausgabe im Zeitpunkt des Geldflusses.

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 15:35   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
austin2000 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank!
Also ist dieses Feld im Prinzip für mich ohne Bedeutung. Muss ich dann überhaupt etwas ankreuzen? Oder mache ich mein Kreuz dann einfach bei Soll-Versteuerung?
austin2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2008, 18:48   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Mach es trotzdem lieber bei Istversteuerung.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2008, 00:08   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2008
chenoa macht alles soweit korrekt
Angry

Hallo!

Ich habe auch eine kurze Frage zu dieser Rubrik im Fragebogen für steuerliche Erfassung.
Die Steuerberaterin meines Vaters hat mir gesagt ich soll diesen Punkt 7.3 mit Istversteuerung ankreuzen OBWOHL ich die Umsatzsteuergrenze von 17500 garnicht erreiche als freie Mitarbeiterin im Bereich Redaktion und Objektberatung. Also kein Gewerbe.

Macht das trotzdem Sinn? Ich dachte dieser Punkt steht nur im Zusammenhang damit wenn ich die Umsatzsteuer überhaupt berechne...

komisch

Wisst ihr, warum sie das gesagt hat? Leider habe ich das Kontroverse daran erst später festgestellt, nachdem das Telefonat vorbei war...
Danke für eine Antwort
C.
chenoa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2008, 13:02   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Was ist denn nun so schwer daran das Häkchen einfach dort zu machen? Egal ob es jetzt von Bedeutung ist.
Angenommen man rutscht unverhoffterweise aus der Kleinunternehmerregelung raus......

Z.Bsp. müsste man bei den entsprechend geschätzten Umsätzen auch nicht explizit die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, Kleinunternehmer ist man dann nämlich automatisch. Und trotzdem ist es besser das Häkchen auf jeden Fall zu machen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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