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Hallo,
ja, eine GbR muss den Namen beider Gesellschafter beinhalten!
Sie können auch bilanzieren, das ist nicht vorgeschrieben, ob EÜR oder Bilanz. Doch die Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn müssten Sie dann eigentlich wissen!
Ich empfehle immer zunächst eine EÜR! Und eine "Rücklagenbildung" wollen Sie wofür machen?
Vielleicht doch mal eine richtige Steuerberatung!
GFruß E.
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