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28.01.2008, 14:40
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Gewerberaum oder doch privat?
Hallo,
ich habe da mal eine frage,
ich mache mich selbsstämdig und beziehe daher auich einen arbeitsraum in einem großen bürokomplex.
nun ist die frage soll ich diesen als privat anmieten(vorteil kostet weniger) oder soll ich das ganze gewerblich machen(kommt die mehrwertssteuer dazu?
was mienst ihr.
ich habe vor den raum abzusetzen, aber ich weiß enend nicht ob ich das auch machen kann wenn ich es privat anmiete?
Viele Grüße
Karin
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28.01.2008, 14:45
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
wenn der Raum nicht in Ihrer privaten Wohnung liegt, ist er steuerlich voll abzugsfähig. Ob USt 19% dazu kommt, kann Ihnen nur der Vermieter beantworten, denn von seiner Tätogkeit als Unternehmer ist dies abhängig.
Sollten Sie als ust-licher Kleinunternehmer arbeiten, bleiben Sie auf den 19% sitzen, ansonsten sind diese als Vorsteuer abzugsfähig!#
Gruß E.
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28.01.2008, 14:53
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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na dem vermieter ist das egal in welcher form das abgerechnet wird! mit oder ohne.
na dann geht es aber weiter mit den problemen, ich miete das mit jemanden zusammen an, somit entsteht das problem das die miete durch 2 geht, ich kann da ja nur die hälfte berechnen da wir ja beide im mietvertrag stehen! oder?
vielen dank!
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28.01.2008, 19:51
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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dem Vermieter wird das nicht egal sein! aber das ist steuerlich egal. Und mit dem 2. Mieter ist so eine Sache, ich würde mich mal beraten lassen - auch schon wegen der Risiken!
Gruß E.
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28.01.2008, 19:52
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Betreibt ihr eine GbR oder seit ihr zwei einzelne Unternehmer?
Wenn ihr eine GbR seid, dann macht ihr ja eine Gewinnermittlung zusammen und verteilt denn Gewinn so wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart.
Wenn ihr zwei einzelne Unternehmen seid, dann kann jeder von euch die Miete je zur Hälfte als Betriebsausgabe absetzen.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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