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28.01.2008, 19:07
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
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Kleinunternehmer und Job
Hallo,
ich habe einen Job der mir rund 1000€ netto einbringt (also rund 12k im Jahr). Nebenbei habe ich noch ein Kleingewerbe (rund 4k im Jahr).
Mit rund 16.000€ übersteige ich dann ja den Freibetrag von 7xxx€, ich gehe also davon aus, dass ich dann die Differenz von 9.000€ versteuern muss. Ist das richtig?
Welche Steuer fällt darauf an? Es sind nicht die 19% USt., aber was dann? Wie hoch ist der Steuersatz?
Und: würde es sich lohnen, jetzt auf ein "großes" Gewerbe zu wechseln? Also USt. ausweisen, Vorsteuerabzug usw. Oder hat meine USt. mit der "7k€-Steuer" nichts zu tun?
Habe schon die FAQ und diverse Threads gelesen, konnte aber nichts finden. Und aus den Gesetzestexten werde ich nicht schlau, die enthält ja mehr Querverweise auf andere Paragrafen als ein Wikipedia-Artikel 
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28.01.2008, 19:50
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Hendrik
Mit rund 16.000€ übersteige ich dann ja den Freibetrag von 7xxx€, ich gehe also davon aus, dass ich dann die Differenz von 9.000€ versteuern muss. Ist das richtig?
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Ja, das ist richtig.
Zitat:
Zitat von Hendrik
Welche Steuer fällt darauf an? Es sind nicht die 19% USt., aber was dann? Wie hoch ist der Steuersatz?
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Es fällt Einkommensteuer an. Der Steuersatz ist individuell, kommt immer auf das zu versteuernde Einkommen an.
Zitat:
Zitat von Hendrik
Und: würde es sich lohnen, jetzt auf ein "großes" Gewerbe zu wechseln? Also USt. ausweisen, Vorsteuerabzug usw. Oder hat meine USt. mit der "7k€-Steuer" nichts zu tun?
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Dazu müsste man mehr Details wissen. Es kommt z.B. auch auf deine Kunden an. Sind es eher Privatkunden dann ist denen der Ausweis der USt wahrscheinlich egal, Unternehmen allerdings wollen meist eine ausgewiesene USt auf den Rechnungen haben, da sie diese als Vorsteuer geltend machen können.
Wenn du jetzt zur Regelbesteuerung optierst, dann ist dein Gewinn ja geringer, weil du die ausgewiesene USt an das FA abführen musst (es sei denn du schlägst auf deine jetzigen Preise die USt auf, was bei Privatkunden nicht unbedingt gut ankommt), mit der Kleinunternehmerregelung hast du das Geld für Dich (natürlich abzüglich der Einkommensteuer).
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.01.2008, 20:28
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
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Danke für deine Antwort, MaWeSol!
Meine Kunden sind sowohl private als auch Firmen.
Würde ich USt. ausweisen, so würde ich dies auf die Preise aufschlagen. Mein Umsatz wären dann also mehr, nämlich 12.000€+4.000€*19%, der Gewinn bliebe gleich.
Die zu zahlende Einkommenssteuer wäre dann aber genau so viel, wie ich auch mit dem Kleingewerbe zahlen würde (da gleicher Gewinn), oder?
Meine Frage zieht darauf ab, ob es mit der für mich neuen Einkommenssteuer nun günstiger ist, vom Kleingewerbe zu einem ordentlichen zu wechseln, Kleingewerbe zu bleiben oder es egal ist.
Ich gehe nun davon aus, dass es egal ist?
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28.01.2008, 22:22
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist für die Umsatzgrenze 17500 € der Kleinunternehmerregelung nicht relevant.
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28.01.2008, 22:32
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
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Ich weiß, aber darum geht es mir gar nicht. Ich frage mich, ob ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten sollte wegen Steuervorteilen, da ich ja ab diesem Jahr Einkommenssteuer zahlen muss.
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28.01.2008, 22:35
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und was soll die Kleinunternehmerregelung, also die Umsatzsteuer, mit der Einkommensteuer zu tun haben???
Und wieso musst du ab diesem Jahr EkSt. zahlen???
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28.01.2008, 22:37
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Hendrik
Ich weiß, aber darum geht es mir gar nicht. Ich frage mich, ob ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten sollte wegen Steuervorteilen, da ich ja ab diesem Jahr Einkommenssteuer zahlen muss.
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Du hättest dadurch keine Steuervorteile bzgl. der Einkommenssteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
copy
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28.01.2008, 22:43
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
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Zitat:
Zitat von dorintia
Und was soll die Kleinunternehmerregelung, also die Umsatzsteuer, mit der Einkommensteuer zu tun haben???
Und wieso musst du ab diesem Jahr EkSt. zahlen???
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EkSt. muss ich zahlen, da ich mehr als die 7xxx€ Freibetrag verdiene - siehe erster Beitrag.
Was die USt. mit der EkSt. zu tun hat weiß ich nicht, daher frage ich hier ja
Zitat:
Zitat von copy
Du hättest dadurch keine Steuervorteile bzgl. der Einkommenssteuer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
copy
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Danke für deine Antwort, damit ist meine Frage geklärt. Also werde ich beim Kleingewerbe bleiben.
Mein Gedanke war, dass ich evtl. weniger EkSt. zahlen muss, da diese vielleicht mit der USt. irgendwie verrechnet wird. Es wäre ja denkbar gewesen, dass man z.B. EkSt. nur auf die Netto-Beträge bezahlt, und man mittels Vorsteuerabzug quasi etwas an der EkSt. "vorbei verdient".
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28.01.2008, 22:47
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du machst den 1000 €-Job also erst seit diesem Jahr?
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28.01.2008, 22:51
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
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Genau. Bzw. genau genommen seit Dezember letzten Jahres, aber mit dem einen Monat kam ich noch nicht über den Freibetrag.
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01.02.2008, 21:34
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von Hendrik
EkSt. muss ich zahlen, da ich mehr als die 7xxx€ Freibetrag verdiene - siehe erster Beitrag.
Was die USt. mit der EkSt. zu tun hat weiß ich nicht, daher frage ich hier ja
Danke für deine Antwort, damit ist meine Frage geklärt. Also werde ich beim Kleingewerbe bleiben.
Mein Gedanke war, dass ich evtl. weniger EkSt. zahlen muss, da diese vielleicht mit der USt. irgendwie verrechnet wird. Es wäre ja denkbar gewesen, dass man z.B. EkSt. nur auf die Netto-Beträge bezahlt, und man mittels Vorsteuerabzug quasi etwas an der EkSt. "vorbei verdient".
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Hallo,
also das heisst mein AN Job wird mit dem Nebengewerbe zusammen gerechnet?? oder hat das mit dem fulltime job nichts zu tun????
MFG
The Cookie
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01.02.2008, 21:58
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du musst deine zwei Fragen nicht über das ganze Forum verteilen...
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