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Alt 28.01.2008, 20:31   #1
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Bonni macht alles soweit korrekt

Verpflegungsmehraufwand


Wenn länger als 8 Std. von Arbeitsstätte oder Wohnung entfernt, haben wir immer Verpflegungsmehraufwand für die bescheinigten Tage vom AG abgerechnet.

Geht dies auch für das ganze Jahr oder nur, wenn man nicht länger als 3 Monate auf einer Baustelle war?

Danke für Hilfe!

Gruß Bonni
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Alt 29.01.2008, 12:28   #2
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Verpflegungsmehraufwendungen können nur beschränkt auf 3 Monate geltend gemacht werden.

Gruß
Sven
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Alt 29.01.2008, 13:37   #3
TP-Newbie
 
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Ort: Sachsen-Anhalt
Bonni macht alles soweit korrekt
Hallo Sven!

Wir haben im vergangenen Jahr 159 Arbeitstage mit 6,00 Eur als Verpflegungsmehraufwand (länger als 8 Std. außer Haus) geltend gemacht und auch bewilligt bekommen.

Kann es sein, daß es mit der Einsatzwechseltätigkeit (nie länger als 3 Monate auf einer Baustelle) zusammenhängt?

Gruß Birgit
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Alt 29.01.2008, 13:50   #4
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wenn an eine andere Baustelle gewechselt wird beginnt die 3 Monatsfrist wieder neu und es können wieder Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden zumal nach 3 Monaten die Baustelle zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird und fortan keine Verpflegungsmehraufwendungen als auch km angesetzt werden können. Fortan kann dann nur die einfache Entfernung als Werbungskosten angesetzt werden. Wird wieder eine neue Baustelle aufgesucht, fängt der ganze Spaß von vorne an.

Gruß
Sven
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