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29.01.2008, 09:58
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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Steuervorauszahlungen
Hallo,
ich bin seit September 2007 als freier Mitarbeiter bei einer Behörde beschäftigt, d.h. nach Steuerrecht Freiberufler.
Im letzten Jahr (d.h. in 4 Monaten) habe ich rd. 12.000 Euro verdient. Ich dachte eigentlich man müsste das aufs Jahr hochrechnen, aber als ich den Anmeldebogen beim Finanzamt abgegeben habe, sagte man mir ich könne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (was ich dann auch gemacht habe) - ist das richtig so???
Ich dachte eigentlich, ich bekomme nach der Anmedlung ein Schreiben, in dem ich zur regelmäßigen (monatlich/vierteljährlich/etc.) Vorauszahlung der Steuern aufgefordert werde.
Stattdessen habe ich aber nur eine Steuernummer für die Einkommensteuer mitgeteilt bekommen.
Muss ich nun also gar keine Steuervorauszahlungen leisten, sondern mache bis Mai eine ganz normale Einkommenssteuererklärung???
(Ich bin etwas verwirrt...)
Vielen Dank und viele Grüße
andreas
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29.01.2008, 10:53
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von andi1982
als freier Mitarbeiter bei einer Behörde beschäftigt, d.h. nach Steuerrecht Freiberufler.
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Dein d.h. irritiert mich etwas. Nur weil du "freier Mitarbeiter" - also deine Leistungen gegen Rechnung anbietest - bist du noch lange kein Freiberufler. Dabei kommt es allein auf die Art deiner Tätigkeit an.
Zitat:
Zitat von andi1982
Im letzten Jahr (d.h. in 4 Monaten) habe ich rd. 12.000 Euro verdient. Ich dachte eigentlich man müsste das aufs Jahr hochrechnen, aber als ich den Anmeldebogen beim Finanzamt abgegeben habe, sagte man mir ich könne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (was ich dann auch gemacht habe) - ist das richtig so???
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Hmmm, kommt drauf an was du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Umsatzschätzungen tatsächlich angegeben hast.
Zitat:
Zitat von andi1982
Ich dachte eigentlich, ich bekomme nach der Anmedlung ein Schreiben, in dem ich zur regelmäßigen (monatlich/vierteljährlich/etc.) Vorauszahlung der Steuern aufgefordert werde.
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Wegen Umsatzsteuer hast du nichts bekommen weil du wohl beim FA den Status des Kleinunternehmers hast.
Wie schreibst du denn deine Rechnungen?
Zitat:
Zitat von andi1982
Muss ich nun also gar keine Steuervorauszahlungen leisten, sondern mache bis Mai eine ganz normale Einkommenssteuererklärung???
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Vorauszahlungen zur Einkommensteuer muss man nicht zwingend zahlen. Dann eben nach der EkSt.-Erklärung wenn entsprechende Steuerlast festgestellt wurde. Du musst minimum auch eine EÜR machen.
An deiner Stelle würde ich mal persönlich beim FA vorbei schauen und das klären. Denn du musst imho ab diesem Jahr MwSt. abführen.
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29.01.2008, 11:23
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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erstmal natürlich danke für die antworten!
Zitat:
Zitat von dorintia
Dein d.h. irritiert mich etwas. Nur weil du "freier Mitarbeiter" - also deine Leistungen gegen Rechnung anbietest - bist du noch lange kein Freiberufler. Dabei kommt es allein auf die Art deiner Tätigkeit an..
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da hab ich mich ein bisschen schlecht ausgedrückt, ich bin freiberufler, hab mich da extra mehrfach erkundigt
Zitat:
Zitat von dorintia
Hmmm, kommt drauf an was du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Umsatzschätzungen tatsächlich angegeben hast.
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habe dort wahrheitsgemäß 12.000 Euro angegeben. Die Dame vom Amt meinte aber, das würde nicht aufs Jahr hochgerechnet und das ich somit unter 17.500 Euro liege und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann.
Zitat:
Zitat von dorintia
Wegen Umsatzsteuer hast du nichts bekommen weil du wohl beim FA den Status des Kleinunternehmers hast.
Wie schreibst du denn deine Rechnungen?
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entsprechend Kleinunternehmerregelung, d.h. ohne USt
Zitat:
Zitat von dorintia
Vorauszahlungen zur Einkommensteuer muss man nicht zwingend zahlen. Dann eben nach der EkSt.-Erklärung wenn entsprechende Steuerlast festgestellt wurde. Du musst minimum auch eine EÜR machen.
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ok, dann zahle ich also ganz normal mit der EkSt-Erklärung meine Steuern. EÜR wollte ich eh machen
Zitat:
Zitat von dorintia
An deiner Stelle würde ich mal persönlich beim FA vorbei schauen und das klären. Denn du musst imho ab diesem Jahr MwSt. abführen.
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das verstehe ich jetzt nicht ganz, wieso muss ich in diesem Jahr MwSt abführen? Ich liege mit einem Gehalt von voraussichtlich ca. 36.000 Euro doch klar unter der 50.000 Euro Grenze und kann somit doch auch weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen - oder etwa nicht?
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29.01.2008, 11:40
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, da immer beide Bedingungen zutreffen müssen:
im Vorjahr nicht mehr als 17500 € und im laufendem Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50000 € Umsatz.
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29.01.2008, 11:55
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ist das eigentlich die einzige Firma für die du arbeitest?
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29.01.2008, 11:57
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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ja, arbeite nur für 1 Firma
ich erfülle doch beide Bedingungen:
habe letztes Jahr 12.000 Euro verdient, dieses Jahr 36.000 Euro.
Da das Amt meinte, der Verdienst vom letzten Jahr wird nicht hochgerechnet, liege ich ja also letztes Jahr unter 17.500 und dieses Jahr unmter 50.000
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29.01.2008, 12:04
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Diese Aussage war aber falsch.
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29.01.2008, 12:07
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Zitat:
Zitat von dorintia
Nein, da immer beide Bedingungen zutreffen müssen:
im Vorjahr nicht mehr als 17500 € und im laufendem Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50000 € Umsatz.
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Das stimmt im " Eröffnungsjahr" nicht. Hier darf im laufenden Jahr ( hochgerechnet) 17.500 nicht überstiegen werden.
@ andi hat in 4 Monaten 12.000 € eingenommen, übersteigt daher nach Hochrechnung ( 12000 x 3) diesen Betrag.
Kein Kleinunternehmer mehr!
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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29.01.2008, 12:11
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ist doch eigentlich egal wie rum man das schreibt, dann eben:
im laufenden Jahr nicht mehr als 17000 €, im darauffolgenden Jahr vorraussichtlich nicht mehr als 50000 € Umsatz 
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29.01.2008, 12:21
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ist doch eigentlich egal wie rum man das schreibt, dann eben:
im laufenden Jahr nicht mehr als 17000 €, im darauffolgenden Jahr vorraussichtlich nicht mehr als 50000 € Umsatz 
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nein--ist nicht egal.
Im laufenden Jahr wurden--hochgerechnet--36.000 € erzielt. Daher weder im Gründungsjahr noch im darauffolgenden Kleinunternehmer.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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29.01.2008, 13:08
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hallooooo, mir ist das klar und der Threadersteller hat das geglaubt was ihm das FA erzählt hat.
Es geht nicht um die Zahlen des Threaderstellers sondern um die Regel allgemein.
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29.01.2008, 13:32
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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oh mann - keinen Streit !!!  )
Also war die Auskunft des Finanzamts falsch? Das ist dann ja aber scheiße für mich, denn ich muss somit ja also doch 19% USt zahlen, oder wie?
Ich habe bisher ja wegen der Auskunft des FA keine USt auf meinen Rechnungen ausgewiesen. Bekomme ich da jetzt Probleme?
Wie gehe ich denn jetzt am besten vor - ab jetzt immer USt ausweisen?
Und wann meldet sich das Amt denn wegen des Einzugs der USt? Nach Abgabe meiner Steuererklärung oder wie?
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29.01.2008, 13:43
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von andi1982
Und wann meldet sich das Amt denn wegen des Einzugs der USt? Nach Abgabe meiner Steuererklärung oder wie?
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Wahrscheinlich, weil vorher ja keinem auffällt das du über dem Grenzbetrag liegst.
Übrigens bist du scheinselbständig.
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29.01.2008, 13:57
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
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muss ich dann ab jetzt meine Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben ?
oder das ganze einfach ignorieren - man sollte schließlich m.E. schon davon ausgehen können, dass die Auskünfte des Finanzamtes stimmen!
(Ich hatte bei der Anmedlung damals mein Gehalt auf ein Jahr hochgerechnet und das Kästchen "Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen" entsprechend nicht angekreuzt - dann hat die "Fachkraft" von der Behörde jedoch behauptet man müsse nichts hochrechnen und das entsprechende Feld geändert)
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30.01.2008, 09:29
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Hallo @andi,
Sie haben leider so geringe Steuerkenntnisse, dass Sie Dorintias und auch meine Antworten nicht verstehen.
Einerseits sprechen Sie von Arbeitslohn andererseits von Nebenerwerbseinnahmen.
Die steuerlichen Grundkenntnisse lassen sich in einem Forum nicht vermitteln.
Mein Rat: suchen Sie einen Steuerberater zu einer Erstberatung auf--das kostet nicht die Welt und Sie sind auf der sicheren Seite.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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