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Alt 30.01.2008, 04:11   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Kleinerjob macht alles soweit korrekt

Auführung von Kosten die per Handschlag geregelt worden sind ?


Hallo Leute,

ich hab da mal eine frage undzwar wie ist das mit Ware die man Von Privat z.B. ankauft und das Geschäft mit einem Handschlag besiegelt wird..

wie oder eher kann man überhaupt die Ausgaben für die Ware irgendwie mit einrechnen ??? Vorallem vom Umsatz ab...

Ist wie ich kaufe defekte Ware, repariere sie und verkaufe sie wieder...

Problem ist ja man hat kein Nachweiß


MfG
Kleinerjob ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.01.2008, 09:34   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
Tja--Sie müssen den Einkauf schon nachweisen.
Wenn Sie keine Quittung o.ä. haben, können Sie die Kosten nicht berücksichtigen. Ein " Handschlag" lässt sich so schlecht verbuchen
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 13:03   #3
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Smile

aus einem älteren Thread mit ähnlicher Fragestellung:

Zitat:
Du solltest auf jeden Fall ein Wareneingangsbuch führen aus dem ersichtlich ist was Du Wann, Wo zu welchem Preis gekauft hast. Für denn Fall das Du kein Kleinunternehmer bist und die sogenannte Differenzbesteuerung anwendest wirst Du weiter Listen führen müssen um die Differenz Einkaufspreis / Verkaufspreis ermitteln zu können. Wichtig ist am Ende, dass Deine Aufzeichnungen einem dritten in Angemessener Zeit erlauben sich einen Überblick über Deine Geschäftsvorfälle zu verschaffen.
sog. "Eigenbelege" - so sie denn glaubhaft sind - muss das FA anerkennen.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 17:52   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Kleinerjob macht alles soweit korrekt
Hallo,

danke für eure Antworten, jetzt aber noch eine frage wie ist es wenn man z.B. über die 4 bekannten Buchstaben einkauft von Privat reicht dort ein ausdruck der Verkaufsseite ?

Oder müsste man Speziel noch eine Quittung beim Kauf erstellen ?

MfG
Kleinerjob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 19:52   #5
TP-Special Mod
 
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Verkaufsseite und/oder Bestätigungsemail ausdrucken reicht als Beleg (zusammen mit der Buchung auf deinem Konto)

Vorsteuer kannst du aus solchen Einkäufen aber natürlich nicht ziehen, nur so der Vollständigkeit halber
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
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