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Alt 30.01.2008, 13:41   #1
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Egges macht alles soweit korrekt

Grundfreibetrag 2007


Hallo Zusammen!

Ich habe 2007 von 01.01 - 31.03 meinen Zivi in einer Klinik vollendet.
Von 01.04 - 31.08 habe ich dort dann weiter gearbeitet, als Aushilfskraft.
In der Zeit als Aushilfe bakam ich laut Lohnsteuerbescheinigung einen Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge in Höhe von 7259,80.- .
Wegen Steuerklasse 1 habe ich pro Monat ca. 500.- an Abgaben gezahlt.

Nun meine Frage:
Da der aktuelle Grundfreibetrag bei 7.664.- liegt und mein Zivisolt nicht steuerpflichtig ist, müsste ich doch eigentlich alle Steuern zurück bekommen oder?
Ich habe schon 2 Steuerprogramme (WISO 08 und Bild-Steuer 0 ausprobiert aber beide sagen mir ich würde gerade mal 600-700 EUR zurück bekommen.
Ich hoffe das stimmt nicht...was mein ihr?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß Egges
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Alt 30.01.2008, 15:21   #2
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Zitat:
Zitat von Egges Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen!

Ich habe 2007 von 01.01 - 31.03 meinen Zivi in einer Klinik vollendet.
Von 01.04 - 31.08 habe ich dort dann weiter gearbeitet, als Aushilfskraft.
In der Zeit als Aushilfe bakam ich laut Lohnsteuerbescheinigung einen Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge in Höhe von 7259,80.- .
Wegen Steuerklasse 1 habe ich pro Monat ca. 500.- an Abgaben gezahlt.
Abgaben, ja. Da dürften doch wohl auch Sozialabgaben mit drin sein. Also KV und RV und AV.

Zitat:
Nun meine Frage:
Da der aktuelle Grundfreibetrag bei 7.664.- liegt und mein Zivisolt nicht steuerpflichtig ist, müsste ich doch eigentlich alle Steuern zurück bekommen oder?
Die Steuern ja, die Sozialabgaben nein.

copy
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Alt 30.01.2008, 15:30   #3
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Registriert seit: Jan 2008
Egges macht alles soweit korrekt
Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
D.h. ich bekomme nicht mehr zurück :
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. RV
  • Arbeitnehmeranteil am GesamtSVbeitrag

Sonder wirklich nur die im Lohnbescheid aufgeführten "Einbehaltene Lohnsteuer" ?
Egges ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 16:26   #4
TP-Veteran
 
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Zitat:
Zitat von Egges Beitrag anzeigen
Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
D.h. ich bekomme nicht mehr zurück :
[*]Solidaritätszuschlag[*]Kirchensteuer
Doch, die beiden schon. Das sind ja Steuern. Aber ...

Zitat:
[*]Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. RV[*]Arbeitnehmeranteil am GesamtSVbeitrag
... Sozialabgaben bekommst Du nicht zurück.

copy
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Alt 30.01.2008, 17:47   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Egges macht alles soweit korrekt
Mh...schade...Aber Danke für die Hilfe.

Jetzt noch eine abschließende Frage:
Ich studier seit 01.10.07 und musste 600.- Gebühren zahlen.
Musste mir auch ein paar Bücher kaufen.

Wo kann ich die Gebühren und die Bücher am besten unterbringen in
der Lohnsteuererklärung?

Vielen Dank für die perfekte Hilfe

gruß Egges
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Alt 30.01.2008, 18:59   #6
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Zitat:
Zitat von Egges Beitrag anzeigen

Wo kann ich die Gebühren und die Bücher am besten unterbringen in
der Lohnsteuererklärung?
Falls Du hoffst, dass Du dadurch dann mehr Geld vom Finanzamt bekommst - das funktioniert so natürlich nicht. Du kannst nicht mehr rauskriegen, als Du überhaupt reingezahlt hast.

Aber:

"Studium absetzen

Seit 2004 erkennt das Finanzamt Kosten für ein Erststudium als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 Euro jährlich an. Anders als bei Werbungskosten senken Sonderausgaben die Steuerlast nur, wenn im gleichen Jahr auch Einkünfte erzielt wurden. Verluste aus dem Studium bunkern und sie im ersten Jobjahr geltend machen, funktioniert hier also nicht.

Doch die Chancen für Studenten, ihr Studium als Werbungskosten abzusetzen (und damit das erste Jahresgehalt nahezu steuerfrei zu kassieren), stehen nicht schlecht. Derzeit beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit einer entsprechenden Klage. "Wer später von einer positiven Entscheidung profitieren will, sollte bereits als Student auch ohne Einkünfte eine Steuererklärung machen", rät Finanzexperte Martin Kinkel.
So geht's: Alle Ausgaben fürs Studium sollten Studenten in Anlage N als Werbungskosten eintragen. Dazu gehören Kosten für Fachbücher, Büromaterial, Computer, Studien- und Semestergebühren sowie unter Umständen auch Miete und Nebenkosten für die Studentenbude und die Kosten für Heimfahrten. "Im Steuerbescheid wird das Finanzamt die Kosten nur als Sonderausgaben anerkennen und einen Verlustvortrag ablehnen", erklärt Kinkel.
Gegen diesen Steuerbescheid muss der Student dann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen: "Weisen Sie in einem formlosen Schreiben am besten auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen VI R 26/05 hin und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens", empfiehlt Kinkel. Die Mühe kann sich lohnen: Entscheiden die Richter, dass die Kosten für ein Erststudium doch als Werbungskosten absetzbar sind, genießt man die Steuervorteile auch im Nachhinein noch."

http://www.karriere.de/psjuka/fn/juk...079/index.html

copy

Geändert von copy (30.01.2008 um 18:59 Uhr). Grund: Typos
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Alt 30.01.2008, 19:58   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Egges macht alles soweit korrekt
Achso...sowas blödes
Dann kann ich mir die ganze Mühe ja sparen.

Aber ich dank dir für die Mühe die du dir mit dem Artikel gemacht hast.
Ich glaube den werde ich mir mal incl. Link zu Herzen nehmen
und das in Zukunft versuchen

Schönen Abend wünsch ich dir noch.

Gruß
Egges
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