Zitat:
Zitat von Egges
Wo kann ich die Gebühren und die Bücher am besten unterbringen in
der Lohnsteuererklärung?
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Falls Du hoffst, dass Du dadurch dann mehr Geld vom Finanzamt bekommst - das funktioniert so natürlich nicht. Du kannst nicht mehr rauskriegen, als Du überhaupt reingezahlt hast.
Aber:
"Studium absetzen
Seit 2004 erkennt das Finanzamt Kosten für ein Erststudium als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 Euro jährlich an. Anders als bei Werbungskosten senken Sonderausgaben die Steuerlast nur, wenn im gleichen Jahr auch Einkünfte erzielt wurden. Verluste aus dem Studium bunkern und sie im ersten Jobjahr geltend machen, funktioniert hier also nicht.
Doch die Chancen für Studenten, ihr Studium als Werbungskosten abzusetzen (und damit das erste Jahresgehalt nahezu steuerfrei zu kassieren), stehen nicht schlecht. Derzeit beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit einer entsprechenden Klage. "Wer später von einer positiven Entscheidung profitieren will, sollte bereits als Student auch ohne Einkünfte eine Steuererklärung machen", rät Finanzexperte Martin Kinkel.
So geht's: Alle Ausgaben fürs Studium sollten Studenten in Anlage N als Werbungskosten eintragen. Dazu gehören Kosten für Fachbücher, Büromaterial, Computer, Studien- und Semestergebühren sowie unter Umständen auch Miete und Nebenkosten für die Studentenbude und die Kosten für Heimfahrten. "Im Steuerbescheid wird das Finanzamt die Kosten nur als Sonderausgaben anerkennen und einen Verlustvortrag ablehnen", erklärt Kinkel.
Gegen diesen Steuerbescheid muss der Student dann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen: "Weisen Sie in einem formlosen Schreiben am besten auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen VI R 26/05 hin und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens", empfiehlt Kinkel. Die Mühe kann sich lohnen: Entscheiden die Richter, dass die Kosten für ein Erststudium doch als Werbungskosten absetzbar sind, genießt man die Steuervorteile auch im Nachhinein noch."
http://www.karriere.de/psjuka/fn/juk...079/index.html
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