Hallo
Ich versuch mal zu helfen:
1) Die Jahresmeldung ist im Prinzip wie du schon sagtest eine zusammenfassende Meldung. Dort gibst du das was du sonst monatlich angegeben hast, für's ganze Jahr an.
2) Ja, Anlage N und GSE müssen ausgefüllt werden.
3a) in der EÜR die du führst unter Ausgaben.
3b) Ja, in der USt VA gibst du ja gezahlte und eingenommene USt an die sich aus der EÜR ergeben
4) In der Einkommensteuererklärung KÖNNTEST du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen WENN es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellen würde. Da es das aber nicht tut (weil du dein Brot als Angestellter verdienst), wird das soweit ich weiß nicht anerkannt.
5) Nein, die EÜR reicht, Belege müssen dem FA nur auf Verlangen vorgelegt werden
6a) Im Prinzip ja. Grundlegend für die Einkommensteuer sind deine gesamten Einnahmen. Da dein AG ja monatlich bereits den Teil an Einkommensteuer (Lohnsteuer) abführt, der für dein Gehalt anfällt, musst du am Ende "nur" noch den Rest zahlen. Natürlich fließen hier auch noch Werbungskosten etc. ein, so dass sich die Gesamtsumme ändern kann. Du kannst ja einfach mal bei Elster die Daten eintippen und auf Steuerberechnung klicken.
6b) Ja, siehe 6a (Elster)
6c) Nein, der AG führt nur den Teil an's FA ab, der sich aus deinem Gehalt berechnet. Mein Tip sind hiergut verzinste Tagesgeldkonten (derzeit über 4%). Einfach monatlich was draufpacken für die EkSt.
7) Ja, lohnt immer. Ich selbst habe keinen weil ich denke dass ich ganz gut zurecht komme, aber wenn Fragen da sind, warum nicht. Vor allem bei der anstehenden Steuerklärung könnte das hilfreich sein. Ich habe aber leider keine Ahnung was der Spaß kostet, ist sicherlich auch abhängig davon, wie du deine Unterlagen organisiert hast.
Ich hfofe, ich konnte helfen
