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Alt 01.02.2008, 10:19   #1
TP-Junior
 
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MartinU macht alles soweit korrekt
Question

Umsatzsteuererklärung / -voranmeldung und Einkommensteuererklärung


Hallo liebe Community,

ich habe ein paar Fragen an euch bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung, der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung,
und hoffe ihr könnte mir helfen :o)


Erstmal zu meiner 'Situation':

Seit August 2007 bin ich, neben meiner nicht-selbstständigen Tätigkeit, auch selbstständig als Webentwickler tätig. Seit August schreibe ich auch eigene Rechnungen mit ausgewiesener MwSt und gebe regelmäßig (monatlich) meine Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER ab.


Jetzt muss ich zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen.

1) Was kommt jetzt noch in die Umsatzsteuererklärung? Ist das nur eine Zusammenfassung aller Umsatzsteuervoranmeldungen?

2) In der Einkommsteuererklärung erfasse ich alle meine Einnahmen (aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit)?

3a) Wo kann ich hier bspw. die Anschaffung eines Laptops erfassen, den ich für die selbstständige Arbeit nutze? ...
3b) Kann ich von dieser Anschaffung auf die Vorsteuer mit von der Umsatzsteuer abziehen (muss das dann auch auf die USt-Erklärung mit drauf?)

4) Wo und Wie kann ich einen Teil der Raummiete für das Büro mit veranschlagen für die selbsständige Arbeit?

5 ) Muss ich für alle meine Ausgaben und Einnahmen Rechnungen beilegen (Also bspw. für den Laptop... und auch meine selbst ausgestellten Rechnungen?!)

6a) Wie sieht das jetz eigentlich aus, angenommen ich hatte im Jahr 2007 ein Gesamteinkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit von 20000€ auf diesen Betrag ist ja jetzt bereits Lohnsteuer (== Einkommensteuer?!) erhoben worden ( sagen wir mal das waren 4000€ also 20%). Jetzt habe ich ja durch meinen "Mehrumsatz" durch die selbsständige Arbeit einen Gesamtumsatz in 2007 von 25000€ ... auf diese 25000€ werden dann (weil höherer Betrag) 22% Steuern erhoben (also 5500€) heißt das jetzt, (da ich ja schon 4000€ durch die Lohnsteuer abgeführt habe) dass ich für 2007 1500€ nachzahlen müsste?... sehe ich das richtig? Oder wird das ganz anders berechnet?

6b) Habe ich irgendwdie die möglichkeit mir jetzt im Vorfeld schon auszurechnen (wenn ich mein Gesamteinkommen ermittelt habe) wieviel Euro ich ca. nachzahlen muss?

6c) Wird dann mein Steuersatz für das laufende Jahr irgendwie angepasst, dass ich 2009 nicht wieder so eine "hohe" Nachzahlung habe.. also kann ich dann irgendwie angeben dass ich damit rechne jedes Monat bspw. 500€ Umsatz zu machen und ich dann von meinem "Festgehalt" aus nicht-selbstständiger Arbeit gleich einen höheren Prozentsatz abgebucht bekomme??

7) Würde sich für so ein "Geplänkel" bereits ein Steuerberater lohnen? Gibt es hier irgendwelche Empfehlungen... oder ne Richtlinie wieviel so einer kosten darf...?

Danke für jegliche Antworten und Hinweise :o)
MartinU ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.02.2008, 12:00   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von mogidala
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
mogidala bringt sich richtig ein
Hallo

Ich versuch mal zu helfen:

1) Die Jahresmeldung ist im Prinzip wie du schon sagtest eine zusammenfassende Meldung. Dort gibst du das was du sonst monatlich angegeben hast, für's ganze Jahr an.

2) Ja, Anlage N und GSE müssen ausgefüllt werden.

3a) in der EÜR die du führst unter Ausgaben.
3b) Ja, in der USt VA gibst du ja gezahlte und eingenommene USt an die sich aus der EÜR ergeben

4) In der Einkommensteuererklärung KÖNNTEST du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen WENN es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellen würde. Da es das aber nicht tut (weil du dein Brot als Angestellter verdienst), wird das soweit ich weiß nicht anerkannt.

5) Nein, die EÜR reicht, Belege müssen dem FA nur auf Verlangen vorgelegt werden

6a) Im Prinzip ja. Grundlegend für die Einkommensteuer sind deine gesamten Einnahmen. Da dein AG ja monatlich bereits den Teil an Einkommensteuer (Lohnsteuer) abführt, der für dein Gehalt anfällt, musst du am Ende "nur" noch den Rest zahlen. Natürlich fließen hier auch noch Werbungskosten etc. ein, so dass sich die Gesamtsumme ändern kann. Du kannst ja einfach mal bei Elster die Daten eintippen und auf Steuerberechnung klicken.

6b) Ja, siehe 6a (Elster)

6c) Nein, der AG führt nur den Teil an's FA ab, der sich aus deinem Gehalt berechnet. Mein Tip sind hiergut verzinste Tagesgeldkonten (derzeit über 4%). Einfach monatlich was draufpacken für die EkSt.

7) Ja, lohnt immer. Ich selbst habe keinen weil ich denke dass ich ganz gut zurecht komme, aber wenn Fragen da sind, warum nicht. Vor allem bei der anstehenden Steuerklärung könnte das hilfreich sein. Ich habe aber leider keine Ahnung was der Spaß kostet, ist sicherlich auch abhängig davon, wie du deine Unterlagen organisiert hast.

Ich hfofe, ich konnte helfen
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 12:07   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Nürnberg
MartinU macht alles soweit korrekt
Klassen, Danke für die ausführliche Antwort mogidala

Trotzdem bleiben noch ein paar Fragen offen:

a) was ist eine EÜR? Wie führe ich die/der/das, und gibts dafür ein(en) Vordruck / Beispiel?


zu 1) Also einfach nochmal aufsummieren und gegebenenfalls Abweichungen erfassen... dann könnte es auch hier nochmal zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung kommen... ja?

zu 6c) Mhmm ich meine dass mir die im FA gesagt hätte man könnte den Steuersatz dann anpassen, damit die Rückzahlung nur einmal so "hoch" ausfallen (in dem Übergangsjahr) und dann schon unter dem Jahr mehr abgezogen wird ... Mhmm... und gegebenenfalls dann eben eine Rückzahlung vom FA erfolgen würde wenn meine Einnahmen nicht hoch genug gewesen wären.

zu 4) Hat hier jemand noch andere Erfahrungswerte wegen dem Arbeitszimmer als nicht-selbstständiger "Nebenberufler"?

Danke nochmal! :thumbs-up:
MartinU ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 13:07   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von MartinU Beitrag anzeigen
Paar Fragen offen:

a) was ist eine EÜR? Wie führe ich die/der/das, und gibts dafür ein(en) Vordruck / Beispiel?
EinnahmeÜberschussRechnung. Google findet Vorlagen, das Finanzamt hat auch eine.

Zitat:
zu 1) Also einfach nochmal aufsummieren und gegebenenfalls Abweichungen erfassen... dann könnte es auch hier nochmal zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung kommen... ja?

Ja.

Zitat:
zu 6c) Mhmm ich meine dass mir die im FA gesagt hätte man könnte den Steuersatz dann anpassen, damit die Rückzahlung nur einmal so "hoch" ausfallen (in dem Übergangsjahr) und dann schon unter dem Jahr mehr abgezogen wird ... Mhmm... und gegebenenfalls dann eben eine Rückzahlung vom FA erfolgen würde wenn meine Einnahmen nicht hoch genug gewesen wären.
Ja, aber das mit Deinem Gehalt aus angestellter Arbeit nichts zu tun. U.U. musst Du Vorauszahlungen auf die EkSt leisten ...

Zitat:
zu 4) Hat hier jemand noch andere Erfahrungswerte wegen dem Arbeitszimmer als nicht-selbstständiger "Nebenberufler"?
Erfahrungswerte anderer helfen da wenig - die FA sind allgemein sehr pingelig geworden, was die Anerkennung von Arbeitszimmern angeht. Das _muss_ der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit sein.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 13:41   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Nur kurz und evtl. ergänzend...

Zitat:
Zitat von MartinU Beitrag anzeigen
3b) Kann ich von dieser Anschaffung auf die Vorsteuer mit von der Umsatzsteuer abziehen (muss das dann auch auf die USt-Erklärung mit drauf?)
Hättest du im Anschaffungsmonat schon mit der USt.-VA machen müssen.
Je nach Netto-Preis und Kaufjahr (Gesetzesänderung) muss das Wirtschaftsgut innerhalb der EÜR abgeschrieben werden.

Zitat:
Zitat von MartinU Beitrag anzeigen
5 ) Muss ich für alle meine Ausgaben und Einnahmen Rechnungen beilegen (Also bspw. für den Laptop... und auch meine selbst ausgestellten Rechnungen?!)
Alle Belege müssen 10 Jahre aufgehoben werden.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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