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Alt 01.02.2008, 10:04   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
Achim 3 macht alles soweit korrekt
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Frage zu vorhandener Ware (Buchung)


Hallo, ich bin neu hier und weis gar nicht so recht ob ich hier richtig bin na ja ich fange mal an . Ich habe mich jetzt Selbstständug gemacht und auch schon Ware gekauft wo ich jetzt natürlich Rechnungen für habe . Nun ist es aber so das ich vorhatte mich schon 2004 Selbstständig zu machen nur da ich sehr Krank geworden bin war das nicht möglich. Nun habe ich immer Ware wärend meiner Krankheit gekauft aber jetzt da es schon so lange her ist keine Rechnungen mehr darüber , jetzt sitze ich hir auf der Ware die ich schon gekauft habe und weis nicht wie ich das verbuchen soll denn das sind auch keine kleinen Beträge ( insgesamt schätze ich die Summe auf 7000 €) was mache ich jetzt ? Bräuchte dringend einen Rat denn ich kann die Ware ja nicht wegwerfen . Wäre sehr nett wenn mir jemand helfen kömnte .
Achim 3 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.02.2008, 10:25   #2
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Stuttgart
TilleX macht alles soweit korrekt
hatte das gleich Problem mal bei einem Notebook, gekauft, Monate später gemerkt, das die Rechnung für Verbuchung wegwar, etc.
Hast du die Sachen Online bestellt?
Also ich habe damals einfach in einer freundlichen Mail darum gebeten (an die Firma) ob sie mir eine Rechnung erneut schicken könnten.
Nach ein paar Tagen hatte ich dann ne Rechnungskopie bei mir zu Hause.
Die Geschäfte oder Firmen behalten die Rechnungen meistens für ein paar Monate, wenn nich sogar länger.
TilleX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 10:46   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2007
mogidala ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von TilleX Beitrag anzeigen
Die Geschäfte oder Firmen behalten die Rechnungen meistens für ein paar Monate, wenn nich sogar länger.
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 10:49   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Stuttgart
TilleX macht alles soweit korrekt
gut...das wusste ich nicht. Aber wie gesagt, es lohnt sich auf jeden Fall den einzelnen Firmen/Unternehmen zu schreiben, ob sie einem nicht eine Rechnungsbestätigung schicken können.
TilleX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 11:01   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2007
mogidala ist auf einem guten Weg
Ja klar, das auf jeden Fall!
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 11:14   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
Achim 3 macht alles soweit korrekt
Super das du Antwortest , nur ist es so das mir mein Bekanter die Ware besorgt hat und ich hatte auch Quittungen er hat die Ware damals von seiner Firma gekauft , da war es nicht verboten diese Ware weiter zu verkaufen nur mitlerweile möchte die Firma das nicht mehr und deshalb kann ich dort jetzt auch keine Rechnung mehr bekommen . Ich möchte auch meine Bekanten da nicht mehr reinreißen sonst verliert er vieleicht noch seine Arbeit bloß was mach ich jetzt mit der Ware ohne Rechnung ,wie kann ich das angeben beim Finanzamt ? Wie macht man das ? Habe irgendwie kein Plan , da muß es doch ne Lösung geben wie gesagt das war echt viel geld .Wäre euch dankbar wenn ihr Antwortet .

Geändert von Achim 3 (01.02.2008 um 11:46 Uhr).
Achim 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 16:41   #7
TP-Junior
 
Benutzerbild von darkimp
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Würzburg
darkimp macht alles soweit korrekt
Eine Ware ohne Rechung in dein Gewerbe rein zubekommen, geht nur per Wareneinlage. Das heißt du legst von deinem Privatvermögen in dein Betriebsvermögen einen Gegenstand ein.

Ich würde an deiner Stelle, eine Excel Tabelle erstellen und die ungefähren Angaben zum Gegenstand die du noch weißt hinschreiben
z.B. Anschaffungsdatum, Name des Gegenstandes.

Dann würde ich den Wert schätzen, wieviel er noch Wert ist der Gegenstand.

z.B. ein Laptop der 3 Jahre alt ist und mit 1000€ gekauft wurde, ist jetzt ganz sicher keine 1000 € mehr Wert. Da kann man z.B. bei ebay oder sonstigen Gebrauchtläden mal schauen, wieviel dieses Gerät noch Wert ist. Vielleicht 200 / 300 €.

Allerdings würde ich nicht zu hoch schätzen, da du die Werte schwer Nachweisen kannst dem Finanzamt und im schlimmsten fall wollen Sie diese mit einem Niederigeren Wert rein nehmen.

Sollte der Gegenstand nicht älter als 3 Jahre sein, kann man Anschaffungskosten (welche man mit einer Rechnung nachweisen müsste) abzgl. der Abschreibung ansetzen (Abschreibung = Wertverlust des Gegenstandes auch Afa = Abschreibung für Abnutzung genannt)
darkimp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 13:37   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
Achim 3 macht alles soweit korrekt
Hallo darkimp , ich freue mich sehr das es eine Lösung giebt hab nochmals vielen Dank.
Achim 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 13:16   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von darkimp Beitrag anzeigen
Eine Ware ohne Rechung in dein Gewerbe rein zubekommen, geht nur per Wareneinlage. Das heißt du legst von deinem Privatvermögen in dein Betriebsvermögen einen Gegenstand ein.
.....
Wird bei einem Einzelunternehmer ein Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen gemacht? Wenn man mit seinem Privatvermögen für das Gewerbe haftet ist das doch eigentlich unnötig.
Trauben-Nuss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 13:20   #10
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Man macht ja den gewerblichen Gegenstand als gewerbliche Ausgabe geltend, also muss der Wert benannt werden und die Ausgabe kommt in die EÜR.

Sonst wären ja alle meine privaten Gegenstände gleichzeitig gewerbliche Gegenstände und umgekehrt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 13:54   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Man macht ja den gewerblichen Gegenstand als gewerbliche Ausgabe geltend, also muss der Wert benannt werden und die Ausgabe kommt in die EÜR.

Sonst wären ja alle meine privaten Gegenstände gleichzeitig gewerbliche Gegenstände und umgekehrt.
Aber beim Einzelunternehmer ist es doch im Endeffekt so. Wenn der Laden den Bach runtergeht haftest du auch mit deinem privaten Vermögen. Wenn du andererseits CDs verkaufst und immer mal wieder welche zuhause hörst (man muß ja Bescheid wissen um den Kunden beraten zu können) gibt es praktisch keinen Unterschied zwischen den gewerblich erstandenen CDs und deinen privaten CDs. Der Gewerbetreibende hat schließlich nie Feierabend.
Oder sehe ich das falsch?
Trauben-Nuss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 14:04   #12
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Du siehst das falsch. Und ich weiss noch nicht so genau was du eigentlich meinst.
Für die CD's die du zwar in deinem privaten Wohnzimmer zur "Fortbildung" hörst (und vielleicht nie verkaufst oder sehr verbilligt oder verschenkst) aber als gewerbliche Ausgaben geltend machst musst du u.U. einen Nachweis des Verbleibs erbringen. Wenn der Betriebsprüfer kommt will der schon wissen wo dein Wareneinsatz geblieben ist.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 14:16   #13
TP-Junior
 
Benutzerbild von darkimp
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Würzburg
darkimp macht alles soweit korrekt
Das kann man so nicht betrachten.

Es ging hier lediglich darum, wie man private Gegenstände als betriebliche Ausgabe gelten machen kann.

Natürlich haftet ein Einzelunternehmen auch mit seinen Privatvermögen.

Wenn die Gegenstände im Privatvermögen bleiben, die aber definitiv Betriebsvermögen sind, weil sie später verkauft werden. So müsste der Unternehmer die Einnahme voll versteuern und könnte keine Ausgaben gelten machen. Darum wird der Gegenstand eingelegt. Einfach nur damit man die Ausgabe betrieblich abziehen kann.
z.B. Hat der Unternehmer einen Laptop gekauft im Jahr 2004 und eröffnet im Jahr 2005 sein Gewerbe. Im laufe des Jahres verkauft er den Laptop mit Gewinn. Diese Gewinn muss der Unternehmer versteuern. Wäre es nicht unfähr, wenn er den Gewinn versteuern muss und den Einkauf des Laptops nicht abziehen darf? 500 Euro Einkauf und 800 Euro Verkauf. So würde er 800 euro Gewinn machen. legt er den Laptop ein, so kann er wenigstens den Zeitwert als Ausgabe gelten machen, z.B. Zeitwert 400 Euro. Dann macht er nur noch 400 Euro gewinn.

In gewisser weise wird das Privatvermögen von dem Betriebsvermögen also getrennt. Nur bei der Haftung wird das nicht ganz so betrachtet. Allerdings wird auch bei der Haftung das Privatvermögen getrennt. Da einige Gegenstände zum Standartgebrauch eines jeden gehören und nicht Pfändbar sind. Dazu gehört meines Wissens z.B. ein Fernseher.
Wobei die Haftung dann schon ins Gesellschaftsrecht übergeht und ich mich da nicht ganz so auskenne.
darkimp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 14:19   #14
TP-Junior
 
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darkimp macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Trauben-Nuss Beitrag anzeigen
Aber beim Einzelunternehmer ist es doch im Endeffekt so. Wenn der Laden den Bach runtergeht haftest du auch mit deinem privaten Vermögen. Wenn du andererseits CDs verkaufst und immer mal wieder welche zuhause hörst (man muß ja Bescheid wissen um den Kunden beraten zu können) gibt es praktisch keinen Unterschied zwischen den gewerblich erstandenen CDs und deinen privaten CDs. Der Gewerbetreibende hat schließlich nie Feierabend.
Oder sehe ich das falsch?
Normalerweise müsstest du die CDs, die du privat Nutzt, als Privatentnahme versteuern. Da sonst dein Wareneinsatz nicht stimmt, wie das dorintia bereits sagte.
darkimp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 14:36   #15
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
Das mit der Wareneinlage war mir so nicht bewußt, ich werde es aber sicher demnächst auch nutzen können, vielen Dank!
Trauben-Nuss ist offline   Mit Zitat antworten
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