 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
01.02.2008, 21:26
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
Arbeitnehmer und Nebenberuflich selbstständig
Hallo an alle,
nach langen suchen und lesen habe ich dennoch eine frage,
wird jetzt nun das was ich als AN ( Hauptberuflich ) mit dem aus der Selbstständigkeit zusammengerechnet?
Ich weiss das ich eine Gewinn überschuss Rechnung mit der Einkommenssteuererklärung für AN mit schicken muss ansonsten nicht die EÜR ( als Formular vom FA ), und das würde denen reichen so steht es in dem schreiben des FA.....
Bitte gebt mir ganz schnell antwort wenn mölich
Euer
The Cookie
|
|
|
01.02.2008, 21:35
|
#2
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
Zitat von the Cookie
wird jetzt nun das was ich als AN ( Hauptberuflich ) mit dem aus der Selbstständigkeit zusammengerechnet?
|
Zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer - ja.
Zitat:
Zitat von the Cookie
Ich weiss das ich eine Gewinn überschuss Rechnung mit der Einkommenssteuererklärung für AN mit schicken muss ansonsten nicht die EÜR ( als Formular vom FA ), und das würde denen reichen so steht es in dem schreiben des FA.....
|
Bei Umsätzen unter 17500 € kann die EÜR formlos erfolgen. Die erforderlichen Anlagen der EkSt.-Erklärung müssen ausgefüllt werden.
|
|
|
01.02.2008, 22:18
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
Zitat:
Zitat von dorintia
Zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer - ja.
|
- ich bleibe devenetiv unter 17500.-€
Zitat:
|
Bei Umsätzen unter 17500 € kann die EÜR formlos erfolgen.
|
- ok siehe Oben
Zitat:
|
Die erforderlichen Anlagen der EkSt.-Erklärung müssen ausgefüllt werden.
|
- das ist ja klar!
Ok also das heisst ich kann dennoch von meinem Hauptjob steuern zurück bekommen???? da ich mit dem Gewerbe gerade mal wenn es hoch kommt 300.- verdient habe...... ich weisse auch auf den rechnungen keine MwSt aus also kann ich ja auch keine Vorsteuer geltent machen.... habe auch ne ganz normale Steuernummer und keine ID-USTNR.:
Edit: Sorry für den eigenen Therd!
ich werde mich bemühe gedult zu bewahren :-)
MFG
The Cookie
|
|
|
01.02.2008, 22:26
|
#4
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Zitat:
Zitat von the Cookie
- ich bleibe devenetiv unter 17500.-€
|
Ist für die EkSt. nicht von Bedeutung. Die Grenze für steuerfreie Einkünfte liegt bei rund 7600 €. Da dürtest du ja mit deinem Hauptjob schon drüber liegen.
Zitat:
Zitat von the Cookie
- Ok also das heisst ich kann dennoch von meinem Hauptjob steuern zurück bekommen???? da ich mit dem Gewerbe gerade mal wenn es hoch kommt 300.- verdient habe......
|
Das heißt es nicht! Ob du nun Steuern zurück bekommst kommt auf deine persönlichen Umstände an. Deine Einkünfte aus dem Gewerbe werden deinem Haupteinkommen hinzugerechnet und dann wird die EkSt. ermittelt. Es kann sogar passieren das du in einen höheren Steuersatz rutschst.
Zitat:
Zitat von the Cookie
- ich weisse auch auf den rechnungen keine MwSt aus also kann ich ja auch keine Vorsteuer geltent machen.... habe auch ne ganz normale Steuernummer und keine ID-USTNR.:
|
Das ist soweit in Ordnung.
|
|
|
02.02.2008, 12:27
|
#5
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
Zitat:
Zitat von dorintia
Ist für die EkSt. nicht von Bedeutung. Die Grenze für steuerfreie Einkünfte liegt bei rund 7600 €. Da dürtest du ja mit deinem Hauptjob schon drüber liegen.
|
über 7600 ja!
Zitat:
|
Das heißt es nicht! Ob du nun Steuern zurück bekommst kommt auf deine persönlichen Umstände an. Deine Einkünfte aus dem Gewerbe werden deinem Haupteinkommen hinzugerechnet und dann wird die EkSt. ermittelt. Es kann sogar passieren das du in einen höheren Steuersatz rutschst.
|
Was heisst das genau?? das ich dann in die Steuerklasse 6 komme??
was ist wenn ich eine EÜR mache und diese in Rote Zahlen geht dann habe ich ja nichts Verdient, von diesen 300.- habe ich ja noch nicht abgerechnet..
ich habe aufjedenfall wenigiger als 17500.- inkl mit dem hauptjob verdient!
Grüsse
The Cookie
|
|
|
02.02.2008, 13:15
|
#6
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Was heisst das genau?? das ich dann in die Steuerklasse 6 komme??
|
das betrifft den Lohnsteuerabzug für dieses Arbeitsverhältnis, also die Höhe der Vorauszahlungen auf die am Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung endgültig ermittelte zu zahlende Einkommensteuer. Bei Lohnsteuerklasse 6 werden mehr Steuern abgeführt, weil bei bei der Berechnung keine Vergünstigungen mehr einbezogen werden wie zum Beispiel bei Lohnsteuerklasse 1 zumal diese nicht doppelt gewährt werden können.
Bei der Einkommensteuererklärung wird die vom Lohn einbehaltene Steuer wieder angerechnet und führt somit zu einer niedrigeren Zahllast bzw. zu einer höheren Erstattung.
Gruß
Sven
|
|
|
02.02.2008, 14:08
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
Zitat:
Zitat von Sven
das betrifft den Lohnsteuerabzug für dieses Arbeitsverhältnis, also die Höhe der Vorauszahlungen auf die am Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung endgültig ermittelte zu zahlende Einkommensteuer. Bei Lohnsteuerklasse 6 werden mehr Steuern abgeführt, weil bei bei der Berechnung keine Vergünstigungen mehr einbezogen werden wie zum Beispiel bei Lohnsteuerklasse 1 zumal diese nicht doppelt gewährt werden können.
Bei der Einkommensteuererklärung wird die vom Lohn einbehaltene Steuer wieder angerechnet und führt somit zu einer niedrigeren Zahllast bzw. zu einer höheren Erstattung.
Gruß
Sven
|
OK also ich bin in der Steuer klasse 1 im hauptjob...
Wird denn das im Nebengewerbe auf das Gesamt jahresbrutto oder auf das Netto gerechnet??????? wenn es auif gesamtjahres brutoo dann bin ich bei ca. 17346.-€ laut einkommensterer rechner bekäme ich knapp 450 euro retoure auf den bescheiden steht auch " lt. anlage SO: führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512€, im Fall der Zusammenveranlagerung bei jedem EHEgatten weniger als 512€ ( bei verlusten bitte Anlagen SO abgeben )
ich werde zu meiner Einkommensteuererklärung eine Formlose EÜR beilgen da ich ja wie schon geschrieben unter der 17500€ grenze bin!.
das ist noch ein bissl unklar aber ich denke das ich dieses Jahr eine Gute investiton in einen Steuerberater Stecken werde, da man den ja dann auch (denk ich) absetzen kann sowohl für mein EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG als auch für das Geschäft......
LG
The Cookie
|
|
|
02.02.2008, 14:23
|
#8
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Wird denn das im Nebengewerbe auf das Gesamt jahresbrutto oder auf das Netto gerechnet??????? wenn es auif gesamtjahres brutoo dann bin ich bei ca. 17346.-€ laut einkommensterer rechner bekäme ich knapp 450 euro retoure auf den bescheiden steht auch " lt. anlage SO: führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512€, im Fall der Zusammenveranlagerung bei jedem EHEgatten weniger als 512€ ( bei verlusten bitte Anlagen SO abgeben )
|
??????????????
Die Lohnsteuer des Angestelltenverhältnis ist eine Vorauszahlung auf die später die zu zahlende Einkommensteuer und wird angerechnet. Für das Gewerbe sind keine Vorauszahlungen zu zahlen, sofern diese nicht explizit per Steuerbescheid festgesetzt wurden. Diese wären quartalsweise zum 10.3., 10.6, etc fällig.
Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis und der gewerblichen Tätigkeit zusammengerechnet. Mit Einkünften ist dabei der Gewinn bzw. der Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten gemeint. Danach werden noch bestimmte Beträge abgezogen, z.B. Versicherungsbeiträge etc. und auf den Betrag (zu versteuerndes Einkommen) zahlt man Einkommensteuer. Auf diese Einkommensteuer wird dann die vorher einbehaltene Lohnsteuer angerechnet.
Das hat nichts mit der Anlage SO zu tun. Die gilt für die sonstigen Einkünfte (Wertpapiergeschäfte oder Grundstücksveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist).
Zitat:
|
ich werde zu meiner Einkommensteuererklärung eine Formlose EÜR beilgen da ich ja wie schon geschrieben unter der 17500€ grenze bin!.
|
die Grenze bezieht sich ausschließlich auf die Betriebseinnahmen der gewerblichen Tätigkeit und nicht auf den Gewinn oder die anderen Einkünfte.
Zitat:
|
da man den ja dann auch (denk ich) absetzen kann sowohl für mein EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG als auch für das Geschäft......
|
für die private Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) kann nichts mehr abgesetzt werden. Nur wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften stehen (Anlage N, GSE). Das wird vom Steuerberater in der Rechnung aber aufgeschlüsselt.
Gruß
Sven
|
|
|
02.02.2008, 14:59
|
#9
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
|
Zitat:
Zitat von Sven
??????????????
Die Lohnsteuer des Angestelltenverhältnis ist eine Vorauszahlung auf die später die zu zahlende Einkommensteuer und wird angerechnet. Für das Gewerbe sind keine Vorauszahlungen zu zahlen, sofern diese nicht explizit per Steuerbescheid festgesetzt wurden. Diese wären quartalsweise zum 10.3., 10.6, etc fällig.
Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis und der gewerblichen Tätigkeit zusammengerechnet. Mit Einkünften ist dabei der Gewinn bzw. der Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten gemeint. Danach werden noch bestimmte Beträge abgezogen, z.B. Versicherungsbeiträge etc. und auf den Betrag (zu versteuerndes Einkommen) zahlt man Einkommensteuer. Auf diese Einkommensteuer wird dann die vorher einbehaltene Lohnsteuer angerechnet.
Das hat nichts mit der Anlage SO zu tun. Die gilt für die sonstigen Einkünfte (Wertpapiergeschäfte oder Grundstücksveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist).
die Grenze bezieht sich ausschließlich auf die Betriebseinnahmen der gewerblichen Tätigkeit und nicht auf den Gewinn oder die anderen Einkünfte.
für die private Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) kann nichts mehr abgesetzt werden. Nur wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften stehen (Anlage N, GSE). Das wird vom Steuerberater in der Rechnung aber aufgeschlüsselt.
Gruß
Sven
|
ok das habe ich verstanden
hat mir auf jedenfall weitergeholfen,
auf dem bescheid wo ich meine neue Steuernummer bekommen habe wurde nicht angekreutzt
wie Z.B. unternehmer die Ihre beruflich/gewerbliche Tätigkeit vor dem 01.01.2002 aufgenommen haben sollen folgende unterlagen Umsatzsteuervoranmeldung ist ( die MwSt ) mit gemeint oder?? Monatlich/Vierteljährlich einreichen
LG
The Cookie
|
|
|
02.02.2008, 15:49
|
#10
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
|
Hallo, sorry das ich mich dazuschalte - aber ich versteh eines nicht:
Wieso muss ich zusätzlich eine Einkommenssteuer voraus zahlen, wenn ich monatlich schon Lohnsteuer abgebe?
Ich habe jetzt auch ein Gewerbe angemeldet und muss Montag das Formular zur steuerlichen Erfassung abgeben. Bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit muss ja mein Jahres-Bruttolohn rein und bei Steuerabzugsbeträge die Jahres-Lohnsteuer richtig?
Übers das Gewerbe werde ich kaum über 7600€ kommen und beim Bruttoeinokmmen bin ich unter 17500€. Wenn ich das jetzt reinschreibe, bin ich aber über den 7600€ und muss die Einkommenssteuer zahlen?
|
|
|
02.02.2008, 16:18
|
#11
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
auf dem bescheid wo ich meine neue Steuernummer bekommen habe wurde nicht angekreutzt
|
was denn "nicht". Keine Waschmaschine vom Finanzamt kaufen oder willst du keine Steuern zahlen und hast dies angekreuzt?
Zitat:
|
wie Z.B. unternehmer die Ihre beruflich/gewerbliche Tätigkeit vor dem 01.01.2002 aufgenommen haben sollen folgende unterlagen Umsatzsteuervoranmeldung ist ( die MwSt ) mit gemeint oder?? Monatlich/Vierteljährlich einreichen
|
noch einmal auf deutsch, sorry.
Zitat:
|
Wieso muss ich zusätzlich eine Einkommenssteuer voraus zahlen, wenn ich monatlich schon Lohnsteuer abgebe?
|
weil durch den Lohnsteuerabzug nur die Arbeitnehmertätigkeit berücksichtigt wird. Die Gewerbetätigkeit, die ja hoffentlich auch Gewinne abwirft, wird damit nicht erfasst und da der Staat sein Geld rechtzeitig haben möchte setzt er separat Vorauszahlungen fest. Daher sind auch Angaben über die übrigen Einkünfte im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu machen.
Zitat:
|
Bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit muss ja mein Jahres-Bruttolohn rein
|
richtig, abzgl. der Werbungskosten
.
Zitat:
|
und bei Steuerabzugsbeträge die Jahres-Lohnsteuer richtig?
|
richtig
Zitat:
|
Übers das Gewerbe werde ich kaum über 7600€ kommen und beim Bruttoeinokmmen bin ich unter 17500€. Wenn ich das jetzt reinschreibe, bin ich aber über den 7600€ und muss die Einkommenssteuer zahlen?
|
ja und? Dann zahlst du halt Steuern, ist das so schlimm? Ich bin froh, dass ich Steuern zahlen darf, auch wenn diese natürlich aufgrund der Geringfügigkeit meines Arbeitsentgeltes eher gegen Null gehen
Gruß
Sven
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:43 Uhr.
|
 |