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die Frage zielte doch auf den Wareneinkauf!
Grundsätzlich muss man schon nachweisen, dass man etwas gekauft hat, um diese Ausgaben auch bei der Gewinnermittlung abzuziehen! Sonst könnte man ja auch gestohlene Ware vermuten!
Also Quittungen vorbereiten und Art der Ware, Datum und Name + Anschrift des Verkäufers angeben, dieser sollte den Beleg dann unterschreiben - möglichst leserlich! - zur Absicherung des Verkäufers, der eine Privatperson ist, könnte dieer vermwerken, dass er diese Dinge aus seinem Privatvermögen veräußert!
Gruß E.
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