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Alt 05.02.2008, 22:28   #1
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FKasten81 macht alles soweit korrekt

Einnahmenüberschussrechnung 2007


Hallo zusammen!

Ich habe einige Fragen zu meiner EÜR für das Jahr 2007.

Zu meiner Person: Ich habe seit Mai2007 ein Gewerbe angemeldet. Ich habe eine Angestelle und muss nun das erste mal eine EÜR machen.

1. wo bekomme ich eine gute Vorlage für die EÜR her?

2. Abschreibungen für ein Gebrauchtwagen (zum Kaufzeitpunkt 3,5Jahre alt) den ich mir im August 2007 gekauft habe. Das Fahrzeug wird 50% gewerbl. und 50 % privat genutzt. Wie lange kann ich das Fahrzeug abschreiben?

Meine Berechnung:

Abschreibung 2,5Jahre (Restlaufzeit zu 6Jahren): Betrag xy netto / 2,5Jahre / 12Mon. X 5Mon.(Aug.-Dez.07)


ist diese ok, oder muss ich das Fahrzeug 6Jahre abschreiben?

3. Da ich das Fahrzeug 50%gewerbl. und 50%privat nutze, wie sieht es denn dann mit den anderen Kosten (Reparatur, Benzin usw.) aus. Kann ich diese zu 100% ansetzten oder auch nur zu 50%?

4. Was ist mit einer Forderung aus Nov. die noch nicht bezahlt ist? Muss ich diese als Einnahme 2007 verbuchen? Die UST habe ich bereits (leider) auch schon bezahlt! Wie soll ich dies buchen?

5. Desweiteren habe ich mir eine teuere Kamera gekauft. Wie lange muss ich diese abschreiben? 3Jahre, oder doch länger, wie ich gelesen habe 6Jahre?

Im vorraus bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Gruß

F.Kasten
FKasten81 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.02.2008, 23:02   #2
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von FKasten81 Beitrag anzeigen

1. wo bekomme ich eine gute Vorlage für die EÜR her?
Gebetsmühle: Das Finanzamt hält eine Vorlage bereit, nennt sich Anlage EÜR, auch zum Download ->Google

Zitat:
2. Abschreibungen für ein Gebrauchtwagen
Gehört der Wagen (die Kamera auch) zum Betriebsvermögen?

copy
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Alt 06.02.2008, 21:08   #3
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massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von FKasten81 Beitrag anzeigen
4. Was ist mit einer Forderung aus Nov. die noch nicht bezahlt ist? Muss ich diese als Einnahme 2007 verbuchen? Die UST habe ich bereits (leider) auch schon bezahlt! Wie soll ich dies buchen?
Du willst eine Einnahme verbuchen, die Du noch gar nicht erhalten hast? In der EÜR geht es immer nur um die tatsächlich vereinnahmten Entgelte.

Umsatzsteuer wird auch in der Regel in dem Monat der Rechnungsstellung abgeführt.
__________________
vianetz.com
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2008, 21:34   #4
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Zitat:
Zitat von massi Beitrag anzeigen
Umsatzsteuer wird auch in der Regel in dem Monat der Rechnungsstellung abgeführt.
Das Finanzamt kann aber auch auf Antrag eine Besteuerung nach verinnahmten Entgelten zulassen (§20 UStG).

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 07.02.2008, 19:24   #5
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FKasten81 macht alles soweit korrekt
Erst einmal Danke für Eure Antworten und Meinungen! Vielleicht bekomme ich durch Eure Hilfe das alleine mit der EÜR ohne Steuerberater hin ;-)

Antwort an copy:

zu 2. Der Wagen und die Kamera (wird für meine Selbstständigkeit benötigt) soll zum Betriebsvermögen zählen. Muss ich da noch etwas beachten? Desweitern bin ich noch als Arbeitnehmer beschäftigt. Muss ich dies als unentgeltliche Zahlungen bei der Steuer (Anlage N) anrechnen? Wenn ja, was und wieviel muss ich ansetzten?

Antwort an massi und MaWeSol:


Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch Besteuerung nach Rechnungsstellung. Dies habe ich aber vor zwei Mon. auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beim FA umgestellt. Was mach ich nun mit der abgeführten VSt, wo ich das Geld von meinem Kunden noch nicht bekommen habe?

Geändert von FKasten81 (07.02.2008 um 19:35 Uhr).
FKasten81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2008, 17:18   #6
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Zitat:
Zitat von FKasten81 Beitrag anzeigen
Muss ich da noch etwas beachten?
Nein, musst den Wagen oder welches Wirtschaftsgut auch immer zum Teilwert (Also Anschaffungskosten abzgl. fiktiver Abschreibung) in das Betriebsvermögen einlegen.

Zitat:
Zitat von FKasten81 Beitrag anzeigen
Desweitern bin ich noch als Arbeitnehmer beschäftigt. Muss ich dies als unentgeltliche Zahlungen bei der Steuer (Anlage N) anrechnen? Wenn ja, was und wieviel muss ich ansetzten?
Wie als unentgeltliche Zahlung? Bekommst du von deinem Arbeitgeber kein Gelt oder was meinst du damit?

In der Anlage N wird das eingetragen was der Arbeitgeber Dir auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.

Zitat:
Zitat von FKasten81 Beitrag anzeigen
Was mach ich nun mit der abgeführten VSt, wo ich das Geld von meinem Kunden noch nicht bekommen habe?
Meinst du die USt die du deinem Kunden in Rechnung gestellt hast?

Wenn du doch vorher immer nur bei Geldeingang die USt an das FA abgeführt hast, dann hast du doch noch nichts an das FA abgeführt, oder wie hast du das gehandhabt?

Gruß,
Matthias
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Alt 10.02.2008, 17:42   #7
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FKasten81 macht alles soweit korrekt
Was ist mit meinen Bezinkosten? Muss ich diese auch 50/50 ansetzten oder darf ich die Benzinkosten zu 100% ansetzten?


Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Nein, musst den Wagen oder welches Wirtschaftsgut auch immer zum Teilwert (Also Anschaffungskosten abzgl. fiktiver Abschreibung) in das Betriebsvermögen einlegen.


Wie als unentgeltliche Zahlung? Bekommst du von deinem Arbeitgeber kein Gelt oder was meinst du damit?

In der Anlage N wird das eingetragen was der Arbeitgeber Dir auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.

Nein, Ich bin Angestellter und bekomme ganz normal mein Gehalt. Was ich meine ist, ob ich den Firmenwagen, den ich über meine Selbstständigkeit gekauft habe, bei meiner Lohnsteuer anrechnen muss (als unentgeltliche Leistung). Das müssen doch Angestellte die einen Firmenwagen bekommen auch angerechnet.


Meinst du die USt die du deinem Kunden in Rechnung gestellt hast?

Wenn du doch vorher immer nur bei Geldeingang die USt an das FA abgeführt hast, dann hast du doch noch nichts an das FA abgeführt, oder wie hast du das gehandhabt?

Nein, genau das nicht. Ich habe nach Rechnungsstellung, und nicht nach Geldeingang, abgeführt. Das ist mein Problem.

Gruß Frederik

Gruß,
Matthias
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Alt 11.02.2008, 19:57   #8
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Nein, der Firmenwagen ist deiner selbstständigen Tätigkeit zugeordnet, da hat die Anlage N nichts mit zu tun. Du musst hier nichts separat berücksichtigen.

Was du jedoch machen musst, ist im Rahmen der Gewinnermittlung die private Nutzung des Pkw versteuern, entweder führst du hier ein Fahrtenbuch oder du nutzt die 1%-Regel. Dies ist jedoch an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Mehr Infos hierrüber findest du auch hier im Forum.

Das mit der USt ist eine gute Frage, ich denke da mal ein bisschen drüber nach und lese mal ein bisschen, aber vielleicht ist ja hier noch wer ein bisschen schneller...

Gruß,
Matthias
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Alt 12.02.2008, 17:28   #9
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Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Das mit der USt ist eine gute Frage, ich denke da mal ein bisschen drüber nach und lese mal ein bisschen, aber vielleicht ist ja hier noch wer ein bisschen schneller...
So, hab mich da mal eingelesen...

Du musst einfach aufpassen, dass weder eine Doppelbesteuerung noch das überhaupt eine besteuerung stattfindet.

Ich würde es so machen:
  • Liste (1) anfertigen mit allen in 2007 gestellten Rechnungen für die die USt bereits an das FA abgeführt wurde aber noch nicht bezahlt sind.
  • Liste (2) anfertigen mit allen Zahlungseingängen in 2006 für die noch keine Rechnung geschrieben wurde und keine USt abgeführt wurde.
  • Beim Buchen der Geldeingänge auf die Liste (1) gucken und bei Zahlung einer dieser Rechnungen keine USt abführen.
  • Beim Buchen der Rechnungen auf die Liste (2) Gucken und USt abführen.

Gruß,
Matthias
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Alt 13.02.2008, 18:38   #10
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tobus80 macht alles soweit korrekt
Talking

Formlose EÜR / Telefon- und Internetkosten


Hallo,

auch ich habe gerade meine erste EÜR in Angriff genommen und möchte (eher muss) etwas Grips bei den Profis abgreifen.

Ich mache von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch und kann daher eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben machen.(?) Ich habe alles in einem EXCEL-File zusammengetragen und schreibe nur meinen Verlust in die Anlage FKK (oder wie die auch immer heist) und Babela.

Zu den Telefon- und Internetkosten: meine Familie und ich nutzen Internet und Telefon auch privat. Mein Handy nutze ich auch privat. akzeptiert das FA, wenn ich 70 % der Kosten als Ausgaben geltend mache?

Danke für die Hilfe

Tobus
tobus80 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 18:46   #11
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Zitat:
Zitat von tobus80 Beitrag anzeigen
Ich mache von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch und kann daher eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben machen.(?)
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§19 UStG), die Einnahmeüberschussrechnung hat ihren Ursprung im §4 Abs.3 EStG

Zitat:
Zitat von tobus80 Beitrag anzeigen
Ich habe alles in einem EXCEL-File zusammengetragen und schreibe nur meinen Verlust in die Anlage FKK (oder wie die auch immer heist) und Babela.
Eine Excel-Tabelle kannst du gerne machen, du musst aber trotzdem die Anlage EÜR und die Anlage GSE ausfüllen.

Zitat:
Zitat von tobus80 Beitrag anzeigen
Zu den Telefon- und Internetkosten: meine Familie und ich nutzen Internet und Telefon auch privat. Mein Handy nutze ich auch privat. akzeptiert das FA, wenn ich 70 % der Kosten als Ausgaben geltend mache?
Das FA kann das akzeptieren, muss es aber nicht. Das FA kann auch von Dir verlagen, dass du einen nachweis der betrieblichen Nutzung beibringst. Du solltest hier also nicht "schwindeln" oder extrem zu deinen Gunsten runden.

Gruß,
Matthias
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