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06.02.2008, 13:03
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Niedersachsen
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Einkauf von "Waren", keine Rechnung, Privateinlage
Hallo,
habe hier schon viel zum Thema Privateinlage und Eigenbeleg gelesen, aber bin für meinen konkreten Fall nicht viel schlauer geworden.
Habe letztes Jahr im Oktober "Ware" gekauft (Teichfische). Keine Rechnung dafür bekommen. Und, hört sich vielleicht blöd an, ich kann dafür auch keine mehr bekommen.
Davon abgesehen, dass bis Dezember 07 auch Tierarztkosten, Futter und Energiekosten angefallen sind, die ich als Ausgabe geltend machen möchte, habe ich nicht vor, die Fische schwarz zu verkaufen.
Die Kaufsumme belief sich auf 1200 Euro. Die Fische werden erst in diesem Jahr mit Beginn der Saison verkauft. Gewerbeanmeldung war letztes Jahr im Mai.
Wie kann ich diesen Wareneinkauf als Ausgabe buchen? Wenn ich das als Privateinlage buche, heisst es nachher noch: kranke Fische aus Privatbesitz auf "Kosten vom Finanzamt" gesund gemacht.
Aber der Verkauf dieses Jahr bringt ja auch Umsatz und GEWINN.
Und Eigenbeleg: das war ein Mitimport mit Übergabe an der Autobahn. Hört sich vielleicht zwilichtig an, kommt in diesem Geschäft aber schon mal häufiger vor. Bloß das der Typ nicht mehr auffindbar ist.
Ich weiss, selbst schuld (bzw. blöd). Aber was mach ich denn nun?
LG
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06.02.2008, 14:49
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Würzburg
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Ich kenn mich in der "Fischbranche" nicht wirklich aus, wenn die Ausgaben 1.200 € angemessen sind. Sollte es kein Problem sein die Dinger einzulegen. Solange es wirklich gewerblich ist und du die Absicht hast diese zu Verkaufen!
Weiß nicht ob ma für diese Tiere irgendwelche "Rechte" oder so was haben muss um sie zu besitzen.
Kenne nur das Beispiel Schildkröte. Die darf man ohne Zertifikat nicht in Deutschland besitzen.
Ich würde an deiner Stelle aber auch nicht groß sagen, woher du die Fische hast.
Aber bedenken, wenn du die Fische einlegst, dass der Wert angemessen sein muss und vielleicht anhand von anderen Läden, wo man Sie herbekommt, nachweisen kann, dass der Wert nicht ausgedacht ist.
Meines erachtens spielt es keine Rolle ob es ein Laptop, Regal, Schrank oder halt Fische sind die man einlegt. Man muss nur beachten, dass man nicht gegen andere Gesetze verstötz wie oben halt schon erwähnt.
Deine Tierarztkosten und Futter usw. kannst du ebenfalls dann geltend machen ohne Probleme und sorgen zu haben. Solange es für dein Betriebsvermögen / Ware ist.
Übrigens ein Wirtschaftsgut, in deinem Fall die Fische, welches länger als 2 Jahre sich im Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) befindet, stellt kein Umlaufvermögen dar sondern muss im Anlagevermögen geführt werden. Solltest du die Fische also über längere Zeit "Züchten" muss du beachten, dass einige der Tiere dann auch ins Anlagevermögen müssen. Dazu gibt es allerdings noch andere Vorschriften ab wann ein Tier im Anlagevermögen zu führen ist, wie z.B. Zuchtiere, welche Nachwuchs bekommen hat ...
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06.02.2008, 21:27
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von darkimp
Übrigens ein Wirtschaftsgut, in deinem Fall die Fische, welches länger als 2 Jahre sich im Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) befindet, stellt kein Umlaufvermögen dar sondern muss im Anlagevermögen geführt werden.
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Meiner Meinung nach werden die Fische nicht zu Anlagevermögen, da sie nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Betriebsvermögen zu dienen (vgl. §247 Abs.2 HGB).
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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07.02.2008, 12:19
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Niedersachsen
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Danke für die Antwort.
Ich hoffe, dass von den geschuppten Freunden in 2 Jahren keine mehr da sind
Falls doch, werde ich mich mit dem Thema Anlagevermögen noch einmal auseinandersetzen.
Auf jeden Fall weiss ich jetzt, dass ich die Tiere als Privateinlage aufnehmen kann.
Gruß und nochmal DANKE
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