Der derivative Firmenwert setzt sich aus dem Wert der einzelnen Vermögesgegenstände abzgl. der Schulden dar, also sind 7.200,- richtig.
Handelsrechtlich ist der Firmenwert gem.
§255 Abs.4 Satz 1 HGB zu mindestens 25% durch Abschreibung zu tilgen. Es wäre also sogar möglich den Firmenwert im ersten Jahr voll abzuschreiben.
Steuerrechtlich muss der Firmenwert gem.
§7 Abs.1 Satz 3 EStG über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.
Damit weiterhin eine Einheitsbilanz möglich ist, bietet das Handelsrech mit dem
§255 Abs.4 Satz 3 HGB die Möglichkeit, den Firmenwert nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer (als z.B. 15 Jahren

) abzuschreiben
Gruß,
Matthias