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Alt 07.02.2008, 13:54   #1
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Differenzbesteuerung und Verlust


hallo,

wenn ich in einem jahr verluste mache muss ich natürlich keine steuern auf nicht vorhandene Gewinne zahlen - aber ich muss trotzdem USt zahlen

wenn ich nun ausschließlich von Privat an Privat Artikel oder Dienstleistungen beziehe bzw. veräußere kann ich die DIFFERENZBESTEUERUNG anwenden, d.h. der Einkaufspreis (vielmehr der tatsächliche Wert der Artikel) wird mit dem Verkaufspreis verglichen (der reine Verkaufswert) - und davon UST berechnet.

z.B Einkauf 20.000 Verkauf 20.000 - kein Gewinn aber UST auf 20.000

Differenzbesteuerung 20.000-20.0000 = 0

Zahle ich dann überhaupt keine UST, gibt es da eine Mindestgrenze oder steh ich auf dem Schlauch.

Achtung: Es ist mir schon klar, dass bei dem Differensbsteuerungsbeispiel von den 20000 nur der tatsächliche Artikelwert genommen werden dürfte - ist aber so einfacher zu verstehen.

tschau
honkhonk
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Alt 07.02.2008, 14:04   #2
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Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
wenn ich in einem jahr verluste mache muss ich natürlich keine steuern auf nicht vorhandene Gewinne zahlen - aber ich muss trotzdem USt zahlen
Na und? USt. verhält sich gewinnneutral, die solltest du ja auf deine Nettokalkulation drauf schlagen...

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
z.B Einkauf 20.000 Verkauf 20.000 - kein Gewinn aber UST auf 20.000
Blödes Beispiel. Das FA wird sich dieses 0 Gewinnmachen nicht lange angucken.
Und was meinst du warum das Differenzbesteuerung heißt...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 07.02.2008, 15:50   #3
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differenzbesteuerung


natürlich ist USt gewinnneutral.

aber bevor ich USt auf den gesamten Umsatz berehcne wende ich lieber die Differenzbesteuerung an - und hier wiederum kommt es ja nur auf die Differenz an - und wenn die nun gegen 0 geht, im Minus ist oder einfach nur sehr gering würde ich ja nur einen bruchteil der tatsächlcih anfallenen UST bezahlen.

Natürlich hätte ich in dem Fall den Einnahmen ebenso hohe Ausgaben entgegenzusetzen - das würde ja eigentlich keinen Sinn machen außer wenn KEIN finanzieller gewinn benötigt würde, will sagen der gewinn nur aus warenbestand bestehen würde.

und hier wäre nun die frage ob das einfach so geht.
gibt es irgendwelche Untergrenzen
macht das Finanzamt das mit bzw. muss es das einfach dulden?
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Alt 07.02.2008, 16:29   #4
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Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
und wenn die (Differenz) nun gegen 0 geht, im Minus ist oder einfach nur sehr gering würde ich ja nur einen bruchteil der tatsächlcih anfallenen UST bezahlen.
Eben, und das guckt sich das FA nicht lange an. Aber nicht wegen der Anwendung der Differenzbesteuerung.

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
außer wenn KEIN finanzieller gewinn benötigt würde,
Schonmal nachgelesen was die Grundvoraussetzungen für ein Gewerbe sind?

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
will sagen der gewinn nur aus warenbestand bestehen würde.
Den du nie verkaufst oder was willst du damit sagen? Ich versteh diese Ausage nicht.
__________________
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Alt 07.02.2008, 17:40   #5
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differenzbesteuerung



-Schonmal nachgelesen was die Grundvoraussetzungen für ein Gewerbe sind?


das ist relativ, da steht kein wort von wegen nachhaltiger gewinn bzw. wieviel gewinn


betreibe seit 3 jahren ein kleingewerbe !! verwende differenzbesteuerung !
habe keine probleme damit beim finanzamt


mit der dif.besteuerung zahle ich weniger USt als wenn ich normal USt bezahlen würde

würde ich nun MEHR ausgeben - der warenbestdand würde sich dadurch erhöhen - wäre die differenz natürlich geringer ergo weniger USt.

mir persönlcich würde der erhöhte warenbestand, der beim kleingewerbe ja nicht erfasst wird, ausreichen. es handelt sich hierbei um figuren-sammlerstücke, die ich selbst auch sammle. mir ist völlig egal ob ich die verkaufe, stehen auch gut im schrank.

warum sollte ich also vom gewinn für mich privat diese stücke kaufen, wenn ich sie auch als offiziell als ausgaben für meinen warenbestand erwerben kann.
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Alt 07.02.2008, 17:56   #6
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Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
mit der dif.besteuerung zahle ich weniger USt als wenn ich normal USt bezahlen würde
Und? Dafür bekommst du ja auch keine USt. aus dem Kauf von Privat erstattet.

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
würde ich nun MEHR ausgeben - der warenbestdand würde sich dadurch erhöhen - wäre die differenz natürlich geringer ergo weniger USt.
Weisst du... ich hatte letztes Jahr einen USt.-Überschuss zu meinen Gunsten und das ganz ohne Differenzbesteuerung.

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
mir persönlich würde der erhöhte warenbestand, der beim kleingewerbe ja nicht erfasst wird, ausreichen.
Erfasst wird der schon, als Ausgaben. Und irgendwann will das FA demgegenüber auch Einnahmen sehen.

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
mir ist völlig egal ob ich die verkaufe, stehen auch gut im schrank.
Dann räum sie weg bevor der Betriebsprüfer kommt.

Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
warum sollte ich also vom gewinn für mich privat diese stücke kaufen, wenn ich sie auch als offiziell als ausgaben für meinen warenbestand erwerben kann.
Da schreib ich jetzt nichts weiter zu...
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Alt 07.02.2008, 18:25   #7
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differenzbesteuerung


pass acht, das hat nicht viel zweck mit dir - du scheinst nur sarkastische und überflüssige kommentare abzugeben oder den sachverhalt generell nicht ganz zu verstehen

und meine Frage, ob es den irgendwelche Toleranzgrenzen bzgl. der differenzbesteuerung gibt kannst du ja wohl sowieso nicht beantworten

und jetzt kannst du noch einen netten Spruch über newbies ablassen
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Alt 07.02.2008, 18:39   #8
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Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
und jetzt kannst du noch einen netten Spruch über newbies ablassen
Meine Sprüche sind eigentlich immer nett ...

Aber du schreibst du machst das ganze jetzt schon 3 Jahre, warum hast du dich bisher nicht schlau gemacht?

http://www.steuerlexikon-online.de/D...steuerung.html
http://www.traum-projekt.com/forum/1...steuerung.html

Weiterhin denke ich das deine Frage gar nicht auf die Differenzbesteuerung abzielt sondern wie lange sich das FA dein Verlustgeschäft so anguckt.
Außerdem... wenn du ein Kleingewerbe betreibst, warum nimmst du dann nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch???
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Alt 07.02.2008, 19:38   #9
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...weil mir der Gedanke erst bei meiner letzten Überschussrechnung gekommen ist. Im Grunde spricht nichts dagegen - schließlich kann ich meinen warenbestand so hoch halten wie ich will und wenn mir - aus bekannten Gründen - mehra n einem hohen Warenbestand liegt als an monetärem Gewinn - was sollte dagegen sprechen. Wo ist der Paragraph, der mir das untersagen wollte. DAS wäre eigentlich meine Frage.

Dieses Kleingewerbe wird also nicht aus reiner Gewinnsucht betrieben, vielmehr wird eine Sammelleidenschaft, ein Hobby als Kleingewerbe betrieben, weil die An- und Verkäufe dies nach §15 verlangen.
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Alt 07.02.2008, 19:42   #10
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sso ein mist, habe den kommentar unter den links nicht gesehen

kleinunternehmensregelung nehme ich sowieso in anspruch, was denn sonst, den hinweis verstehe ich jetzt nicht ganz - bin aber eh schon darüber hinaus - umsatz knapp 30.000

riiiiichtig, wie lange guckt sich das finanzamt das an, so kann mans auch formulieren, dachte, das kam von mir auch so rüber - aber wie gesagt, der warenbestand erhöht sich und wo steht geschrieben, dass man das nicht so machen darf bzw. vielleicht gibt es jan irgendwelche Mindestgewinnumsätzen - aber gefunden habe ich eigentlich nichts in entsprechenenden Paragraphen
honkhonk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2008, 19:47   #11
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Zitat:
Zitat von honkhonk Beitrag anzeigen
...vielmehr wird eine Sammelleidenschaft, ein Hobby als Kleingewerbe betrieben, weil die An- und Verkäufe dies nach §15 verlangen.
Dann jammer aber nicht wenn dein FA über kurz oder lang dein Gewerbe als Liebhaberei einstuft...
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Alt 07.02.2008, 21:10   #12
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tja, das ist die frage - was spricht gegen einen hohen warenbestand

naja, werde ich mal nächstes jahr sehen was die herrschaften dazu sagen

ist ja noch ein weilchen hin, vielleicht schaffen sie bis dahin ja die steuer ab, höhö
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Alt 08.02.2008, 13:46   #13
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Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann honkhonk nicht in Anspruch nehmen, wenn er schon eine Umsatzsteuererklärung abgegeben hat. Da er geschrieben hat, dass er seit 3 Jahren die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG in Anspruch nimmt, ist er mindestens 5 Jahre daran gebunden als Gewerbetreibender Umsatzsteuer abzuführen, unabhänig das sein Umsatz über der Kleinterunternehmer Grenze liegt mit 30.000,-- € (Grenze 17.500 € des Vorjahres und des laufenden 50.000 €)

Eine Grenze gibt es bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG nicht. Die kommt nur in Betracht, wenn der Verkauf des gebrauchten Gegenstandes über den Einkaufswert liegt ansonsten hast du Ihn mit Verlust verkauft.

Zitat:
Zitat von § 25a UStG Erläuterungen
Wird ein Gegenstand mit Verlust verkauft, entfällt bei Anwendung des § 25a eine Besteuerung des Umsatzes. Eine Verrechnung negativer Margen mit positiven Margen innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder der Vortrag einer negativen Marge ist nicht zulässig
Zitat:
Zitat von UStR 276a. Differenzbesteuerung 2005
... (11) 1Die Bemessungsgrundlage ist vorbehaltlich des Absatzes 12 für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (Einzeldifferenz). 2Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis - oder dem an seine Stelle tretenden Wert - und dem Einkaufspreis eines Gegenstands kann für die Berechnung der zu entrichtenden Steuer nicht mit einer negativen Einzeldifferenz aus dem Umsatz eines anderen Gegenstands oder einer negativen Gesamtdifferenz (vgl. Absatz 12) verrechnet werden. 3Bei einem negativen Unterschiedsbetrag beträgt die Bemessungsgrundlage 0 EUR; dieser Unterschiedsbetrag kann auch in späteren Besteuerungszeiträumen nicht berücksichtigt werden. 4Wird ein Gegenstand nicht im Jahr der Anschaffung veräußert, entnommen oder zugewendet, ist der noch nicht berücksichtigte Einkaufspreis im Jahr der tatsächlichen Veräußerung, Entnahme oder Zuwendung in die Berechnung der Einzeldifferenz einzubeziehen.
Allerdings steht im § 15 EStG das eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden muss.

Zitat:
Zitat von BFH Urteil vom 15.05.1996
Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach einem betrieblichen Totalgewinn im Sinne eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebs von seiner Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation.
Auch bei An- und Verkauf Händlern muss dies nachgewiesen werden. Wann dies das Finanzamt verlangt, kann nach 3 Jahren passieren, kann aber auch erst nach 10 Jahren passieren. Ich wüsste keine Vorschrift, welche den handel mit Antiquitäten von dieser Vorschrift befreit. Allerdings zählt hier auch dein Warenbestand und deren Wert rein. Auch wenn der bisher nie in wichtig war, in diesem Fall wäre er wichtig. Da er dein Betriebsvermögen erhöht.

Rein umsatzsteuerrechtlich zählt hier nur die Einnahmen Erzielungsabsicht und die ist gegeben sobald du 1 € einnimmst.

Das Finanzamt verlangt im Falle einer Umsatzsteuerprüfung eine Aufstellung der Differenzbesteuerten Gegenstände. Das heißt du solltest eine Aufstellung besitzen, welche Gegenstände du gekauft hast und für welchen Preis du diese Erworben hast. Die Gegenstände die von privat Personen erworben worden sind, dürfen mit der Differenzbesteuerung behandelt werden unabhänig ob du Gewinn machst oder nicht. Natürlich wird nur der Gewinn versteuert in diesem Fall. Wie du das ja selbst schon gesagt hast.

Umsatzsteuerrechlich --> Voraussetzung Einnahmenerzielungsabsicht
Einkommensteuerrechtlich --> Voraussetzung Gewinnerzielungsabsicht

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kann das Gewerbe als Lieberhaberei aberkannt haben aber trotzdem Unternehmer nach § 2 UStG sein.

Schau dir deinen letzten Einkommensteuerbescheid doch einfach mal an, hat das Finanzamt in der Erläuterung rein geschrieben, dass der Bescheid vorläufig ergeht, da noch nicht abschließend geklärt werden konnte, dass deine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist?!
Wenn es drin steht hat das Finanzamt schon einen verdacht und es dauert nicht lange bis Sie es prüfen.
darkimp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2008, 16:34   #14
TP-Junior
 
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hallo

war 2 jahre lang kleingewerbe - also unter 17.000nochwas der umsatz - dann kam ich drüber und verwende jetzt seit 3 jahren differenzbesteuerung

nö, da steht nix von vorläufig, habe bis dato ja auch immer brav gelöhnt, bei einem umsatz von circa 30.000 kam ein für die differenzbesteuerzng relevanter betrag von circa 9000 raus.

natürlich hätte ich den minimieren können, indem ich mehr ausgebe, DAS war ja eigentlich der hintergedanke bei der sache, betriebsvermögen sollte überhaupt nicht relevant sein, habe ich noch nie angegeben, wird ja auch nicht verlangt.

und ob ich nun 100 euro oder 10,000 euro gewinn erziele, daran dürfte sich das finanzamt nicht reiben, ich mache nichts illegales, ich erhöhe den warenbestand durch zusätzliche käufe, die meinen gewinn bzw. die differenz zwischen ausgaben und einnahmen mindern.

das macht sogar sinn, da die preise bei sammlerobjekten von jahr zu jahr steigen und ich besser früher als später etwas erwerbe - und ich verkaufs dann lieber in 10 jahren als nächstes jahr.

es hätte mich nur interessiert ob damit schon jemand welche erfahrungene gemacht hat, die floskel" das sieht sich das finanzamt nicht lange an" hört man zwar ständig aber wo wäre denn hier die grundlage?

vielleicht drück ich mich auch nur etwas unglücklich aus....
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