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07.02.2008, 19:04
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Arbeiten lieber freiberuflich oder auf Lohnsteuerkarte
Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich in dem ganzen Steuerzeugs nicht so ganz durchsehe und mir mein bisheriges zusammengesuchtes Wissen nicht weiterhelfen kann.
Dazu muss ich mal ein bisschen ausholen. Ich bin Student in Berlin und bei meinen eltern Krankenversichert, welche auch noch Kindergeld für mich bekommen.
Seit letztem Jahr bin ich beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet (mit Kleinunternehmer Regelung) mit dem Schlüssel-Wort: Administration
Seit dem habe ich 2 Rechnung für eine erstellte und Administrierte Webseite geschrieben, eine im letzten und eine in diesem Jahr (für die von letzten Jahr muss ich wohl bald ne Steuererklärung abgeben, ne?; erstere unter 900€, letztere unter 400€).
Nun habe ich das Angebot bekommen einen kleinen Job in einer Firma zu machen für ca 10€ die Stunde, wobei ich wohl 10-20h dort arbeiten werde (wohl zu 10h tendenziell).
Nun ist die Frage, was sinnvoller wäre: Sollte ich in der Firma auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder weiterhin als freiberufler? (Aufgabenbereich ist Automatisierung einiger Firmenprozesse)
Könnte da der verdacht einer Scheinfreiberuflichkeit aufkommen, auch wenn ich nebenbei noch weiterhin webseiten mache/administriere (Da werden nicht soviele Aufträge reinkommen...).
Reicht es, wenn ich darauf achte, wenn ich freiberuflich da arbeite, einfach unter den ~7600€ bleibe (in beiden Aufgabenbereichen)? Oder muss ich mich dann schon selbst z.B. Krankenversichern?
Oder wäre es sinnvoller auf Lohnsteuerkarte bei der Firma zu arbeiten und parallel dazu noch freiberuflich oder gibts da irgendwelche Probleme?
Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.
Vielen Dank
escaped
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08.02.2008, 15:29
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Würzburg
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Also als erstes müsstest du eine bestimmte Stundenbegrenzung als Student haben. 20 h die Woche?!
Eine Scheinselbstständigkeit entsteht in der Regel nur, wenn man nur 1 Auftraggeber hat. Was du ja nicht hast, da du auch noch andere Tätigkeiten ausführst.
Deinem Auftraggeber sollte es lieber sein, dich als Selbstständigen als Fremdarbeiter die Leistung erbringen zu lassen, da er sämtliche Sozialversicherungsabgaben sich erspart.
Wie die Grenzen der Krankenversicherung mit Familienversicherung sind weiß ich nicht.
Du kannst selbst wählen, ob du Angestellt sein möchtest und auf Lohnsteuerkarte bzw. als Geringfügig Angestellter (unter 400€) welches der arbeitgeber versteuert. Dann brauchst du das auch nicht in deiner Steuererklärung angeben, da es nicht auf Lohnsteuerbescheinigung geht.
Soweit ich das weiß, muss man als Unternehmer eine Steuererklärung abgeben. Unabhänig ob man Gewinn macht bzw. über oder unter den 76xx€ ist.
Ich persönlich würde lieber Angestellten Tätigkeit nehmen. Weils einfacher ist 
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10.02.2008, 23:39
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Ein Freund von mir meinte, dass ich per Lohnsteuerkarte arbeiten sollte und das dann "versteuert " wird und ich dann das, was ich als Freiberufler verdienen würde, nicht versteueern müsste, da wenn meine Firma mir eine Nebentätigkeit genehmigt, mein gehalt ja schon dort versteuert wird... is das richtig?
Allerdings bleibt mir die Frage bzgl. der Krnakenversicherung und des Kindergeldes.
escaped
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11.02.2008, 00:40
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von escaped
Ein Freund von mir meinte, dass ich per Lohnsteuerkarte arbeiten sollte und das dann "versteuert " wird und ich dann das, was ich als Freiberufler verdienen würde, nicht versteueern müsste, da wenn meine Firma mir eine Nebentätigkeit genehmigt, mein gehalt ja schon dort versteuert wird... is das richtig?
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Nein, das ist Unfug. Besteuert wird immer Dein Gesamteinkommen. Als Arbeitnehmer wird Dir die Lohnsteuer nur direkt abgezogen, als Freiberufler musst Du das Geld zurücklegen, bis der Steuerbescheid kommt und dann ggf. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten.
Zitat:
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Allerdings bleibt mir die Frage bzgl. der Krnakenversicherung und des Kindergeldes.
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Die Freibeträge sind immer die gleichen und mit der Suche hättest Du sie x-mal finden können:
Krankenversicherung: 350,- Euro im Monat/400,- Euro im Monat bei einem pauschal versteuerten 400-Euro-Job
Kindergeld: 7680,- Euro im Jahr
copy
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11.02.2008, 19:37
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Künzelsau
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Das Finanzamt hat tatsächlich mit dem Stichwort "Administration" eine Freie Tätigkeit abgesegnet?
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12.02.2008, 13:03
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Vielen Dank für die Antworten, ich werd mir wohl ne Lohnsteuerkarte holen und darüber arbeiten..
@thomastt
Joar.. denn sie haben mir ja schließlich eine Steuernummer zugewiesen...
Kann natürlich sein, dass sie sich dachten "egal", weil ich als max. Jahresgewinn 3000€ angeben hatte und das dürfte di eja nicht wirklich jucken... es sei denn, ich komm über die 7600€ (denk ich mal) aber das wird wohl so schnell nicht passieren, wenn ich aufpasse!
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12.02.2008, 13:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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was ist das für ein Freund, der solche Ratschläge gibt! Ist falsch!
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12.02.2008, 13:55
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von eugenie
was ist das für ein Freund, der solche Ratschläge gibt!
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Einer, der es nicht besser weiss? Soll vorkommen. Haben ja nicht alle Menschen alle Weisheit mit Löffeln gefressen ...
Ja, das weiss der Fragesteller ja schon seit zwei Tagen. So richtig hilfreich sind Deine Beiträge auch eher selten ...
copy
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