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Alt 08.02.2008, 16:43   #1
TP-Junior
 
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Ort: Niedersachsen
ajnat_iramlov macht alles soweit korrekt

Abschreibung unbew. Wirtschaftsgut


Hallo,

noch eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen:
haben in unserem Keller ein Hälterungsbecken gemauert, mit Teichfolie ausgelegt und die ganze Verrohrung installiert. In diesem Becken sind jetzt die Verkaufsfische.

Die Teichfolie wollte ich unter GWG laufen lassen, da meiner Meinung nach alle Eigenschaften dafür gegeben sind.


Aber das Becken bzw. das verwendete Baumaterial? So wie ich es verstanden habe, muss das als unbewegliches Wirtschaftsgut/Anlagevermögen abgeschrieben werden. Aber erstens finde ich nicht wie lange und außerdem haben die Steine und Rohre keine 400 Euro gekostet.
Habe ich da Alternativen?

Gruß und Danke
Tanja
ajnat_iramlov ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.02.2008, 16:58   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
in meinen Augen ist das eine Betriebsvorrichtung, die zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören und dementsprechend linear abgeschrieben werden, vgl. R 7.1 Abs. 3 EStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915796

Was zu den Herstellungskosten zählt wird in R 6.3 EStR beschrieben
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915774

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist zu schätzen

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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