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12.03.2008, 15:47
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#16
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von Sven
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Denke an den Smile, Sven. Es können sich keine Folgen bei Nichtbeachtung ergeben. Aber ich lasse mir gerne das Gegenteil nachweisen...

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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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12.03.2008, 15:56
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#17
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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@ Eyes
War eigentlich als Joke gedacht...
Wem bitte nach welchem Recht soll der deutsche Unternehmer die Schweizer Umsatzsteuer schulden, wenn der Schweizer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Ich darf anmerken, dass die Frage rein akademisch ist.
Gruß
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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12.03.2008, 19:10
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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@Alberich
bin weder ein/e Akademiker/in noch ein/e Bauarbeiter/in

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12.03.2008, 20:14
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#19
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Hallo!
Die bezogene Dienstleitung des Schweizer muss ja aber erstmal in der Schweiz steuerbar und steuerpflichtig sein, damit überhaut schweizer MWSt anfallen kann.
Wenn die Dienstleistung nämlich nicht steuerbar ist, dann kann ja wohl schlecht eine Steuerschuldnerschaft auf Leistungsempfängers übergehen; dann dürfte eigenltich ein Nichtvorhandensein des Hinweis auf den Übergang nicht so tragisch sein.
Ich meine darüber ein Skript zu haben, u.A.wg. der CHF 10.000.-- Grenze, CHF 250.000.-- Grenze...... Wenn ich es finde, berichte ich.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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12.03.2008, 20:18
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#20
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Alberich
Denke an den Smile, Sven.
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upps 
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15.03.2008, 02:40
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Deutschland
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Hi!
Dachte mir da es den thread schon gibt frage ich einfach hier weil das topic ähnlich ist anstatt wieder was Neues zu starten.
Folgendes: ich arbeite als eine Art Support-Kraft für eine Webpage. Diese ist aber in den USA/Texas und auch der Betreiber, Inhaber und Chef ist Amerikaner/Texaner. Von ihm werde ich auch bezahlt.
Ich würde meine Tätigkeit auch unter lehrende Tätigkeit einordnen können(Was genau bringt diese Besonderheit bei Versteuerung eigentlich zB?) denke ich, da es nicht um technische Wartung sondern eher auch um Hilfe&Support themenbezogen handelt.
Will sagen ich bringe Leuten auch de fakto Wissen bei.
Meine Frage wäre ob des Einkommens und Versteuerung, da es weder ein schriftliches Abkommen gibt noch Rechnungen. Ich bekomme einfach nach Gutdünken monatlich Geld, und das inkrementell zunehmend.
Anfangs waren es 200$, dann 500$, jetzt 750$.
Nun weiß ich nicht, ob ich irgendwas davon irgendwie versteuern muss, da ich im Gesamtjahresbetrag insgesamt unter 7600 EUR Einnahmen blieb(bin noch eingeschriebener Student).
Muss ich eine Steuererklärung machen? Wenn ja, was soll ich wieso wo wie deklarieren? Oder ist das Unfug weil unter 7664 EUR so oder so?
Bin ich damit schon auf eigene Rechnung handelnder Selbständiger? Muss ich mich selbständig melden irgendwie oder ein Gewerbe anmelden oder sonst sowas?
..ich hab ja SOWAS von keinen Plan vom Leben... :P
Über Hilfe wäre ich schwer dankbar
...hoffe das ist weder off-topic noch zu dumm gefragt für meinen ersten Post :P
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15.03.2008, 13:01
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#22
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du arbeitest nur für diesen einen Auftraggeber?
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15.03.2008, 13:05
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Deutschland
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Ja, aktuell schon.
Ich hab Pläne im Laufe dieses Jahres eventuell in Richtung Kleinunternehmertum ein eigenes Angebot innerhalb von Deutschland zu machen, aber das ist ein seperater Themenkomplex wahrscheinlich?
Außerdem käme dann noch was anderes als dritte Einnahmequelle dazu..
Aber aktueller Stand der Dinge und für das abgeschlossene Jahr 2007 um das es mir primär geht ist wie beschrieben. Nur dieser eine Arbeitsgeber, nur diese Einnahmen. Ansonsten gab es nur Einnahmen aus Kapitalvermögen/Spekulation und zusammengerechnet mit den Auszahlungen bleibe ich trotzdem immer noch unter den 7664 EUR nach bestem Wissen.
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19.03.2008, 14:09
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#24
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Deutschland
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Hab ich was Falsches gesagt?
Hoffe das war jetzt nichts zu offensichtlich Doofes..
Versuch mir ja immer selbst Infos zu organisieren(das mit den 7664 zB), aber es ist einfach immer so viel Verwirrendes überall..einerseits schent der Betrag eh zu klein, andererseits will ich ja nicht als Steuerhinterzieher enden oder so :P
Es ist für mich einfach unklar zB unter was das fällt - er deklariert mich bei sich in den Staaten als unabhängigen Kontraktor(weil seine Ausgaben für mich für ihn abziehungsfähig sind wohl), aber anscheinend kann man auch 'selbständig' für jemand arbeiten, ohne als selbständig gemeldet zu sein..andererseits wurden nie Rechnungen geschrieben, ich aber trotzdem bezahlt..
Im Prinzip ist eigentlich alles extrem informell, nur ab dem Punkt wo ich selbst in ner Steuererklärung als Posten auftauche, würd ich gern sicher gehen, daß falls jemand nachfragt das alles okay ist, parallel auch hierzulande natürlich.
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19.03.2008, 15:09
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#25
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Hab ich was Falsches gesagt? 
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Nein, eher im Gegenteil.
Aber a) bist du halb Off-Topic. Deine umsatzsteuerliche Relevanz wurde schon weiter oben abgearbeitet.
b) bist du gut informiert, was die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen angeht (ich habe es allerdings nicht genau nachgerechnet).
c) scheinst du ein typischer Scheinselbständiger zu sein, was schon Dorintia angedeutet hat. Dies ist ein rein sozialversicherungsrechtlicher Bumerang
der zwar vordergründig deinen Arbeitgeber trifft. Falls der sich duckt, könnte er dich in seiner weiteren Flugbahn berühren.
Zitat:
Zitat von SeekingParadise
andererseits will ich ja nicht als Steuerhinterzieher enden oder so :P
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Ach, das sind wir doch alle
Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Im Prinzip ist eigentlich alles extrem informell, nur ab dem Punkt wo ich selbst in ner Steuererklärung als Posten auftauche, würd ich gern sicher gehen, daß falls jemand nachfragt das alles okay ist, parallel auch hierzulande natürlich.
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Da hast du voll Recht. Als Posten in einer Steuererklärung schiebt man nicht unbedingt eine ruhige Kugel. 
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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19.03.2008, 15:19
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#26
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Deutschland
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Zitat:
Zitat von Alberich
Nein, eher im Gegenteil.
Aber a) bist du halb Off-Topic. Deine umsatzsteuerliche Relevanz wurde schon weiter oben abgearbeitet.
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Das war doch zu was anderem(das Abgearbeitete)? :P
So wie ich das verstanden hab müsste ich die so oder so nich deklarieren, selbst wenn ich angemeldeter Eigenständiger wäre, weil ich dann trotzdem auf Kleinunternehmertum machen würde und unter den 17.5k wäre, no?
Im Zweifel: wenn das hier zu sehr ein eigenes Thema ist/wird, so möge ein Mod das bitte ausgliedern mit eigenem passenden Betreff :P
Zitat:
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b) bist du gut informiert, was die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen angeht (ich habe es allerdings nicht genau nachgerechnet).
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Die 7664 sind anscheinend der steuerliche Grundfreibetrag, der für jeden Arbeitnehmer wohl so oder so unangetastet bleiben soll(siehe EkSt, Wikipedia, Bundesfinanzamt usw), was meintest du denn mit nachrechnen? *verwirrt*
Zitat:
c) scheinst du ein typischer Scheinselbständiger zu sein, was schon Dorintia angedeutet hat. Dies ist ein rein sozialversicherungsrechtlicher Bumerang
der zwar vordergründig deinen Arbeitgeber trifft. Falls der sich duckt, könnte er dich in seiner weiteren Flugbahn berühren.
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Inwiefern betrifft ihn das wenn er in den Staaten sitzt und mich als Selbständigen bezahlt?
Gelten für ihn nicht die Gesetze der USA? Weiß eh nich wie sich die 2 Länder da dann einigen.
Keine Ahnung wie die das mit nur 1 Auftraggeber halten und wie sollte er denn dann am Ende als USA-Bürger Sozialabgaben an den deutschen Staat zahlen?
Ich war zwar auch schon auf so Steuerabkommen Seiten für zwischen USA-Deutschland, aber da stand dazu iirc nichts detailliertes
Und - wie soll ich das denn so oder so umgehen solange ich nur für ihn arbeite? Ich kann ja normalerweise nichts einfach so 'erfinden', auch wenn ich evtl. in diesem Jahr das noch auf richtige Beine stellen will.
Das Problem ist für mich, daß ich nichtmal weiß was für eine Beschäftigungsform das jetzt grade war/ist und ob ich mich irgendwo irgendwie melden müßte oder nicht oder was wie wo. Und ob ich unterhalb aller Freibeträge eine Steuererklärung machen muss weil -> Sinn?
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19.03.2008, 16:26
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#27
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Und ob ich unterhalb aller Freibeträge eine Steuererklärung machen muss weil -> Sinn?
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Weil die entsprechenden Behörden keine Glaskugel haben und du dazu verpflichtet bist.
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19.03.2008, 17:02
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#28
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Das war doch zu was anderem(das Abgearbeitete)? :P
So wie ich das verstanden hab müsste ich die so oder so nich deklarieren, selbst wenn ich angemeldeter Eigenständiger wäre, weil ich dann trotzdem auf Kleinunternehmertum machen würde und unter den 17.5k wäre, no?
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Ontopic war die Frage nach dem Leistungsort, betraf auch dich.
Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Die 7664 sind anscheinend der steuerliche Grundfreibetrag, der für jeden Arbeitnehmer wohl so oder so unangetastet bleiben soll(siehe EkSt, Wikipedia, Bundesfinanzamt usw), was meintest du denn mit nachrechnen? *verwirrt*
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Weil du den Grundfreibetrag im Sinnen von Einkünfte verwendet hast, dieser aber das zu versteuernde Einkommen betrifft, kein *verwirrt*, du liegst nahe dran.
Zitat:
Zitat von SeekingParadise
Inwiefern betrifft ihn das wenn er in den Staaten sitzt und mich als Selbständigen bezahlt?
Gelten für ihn nicht die Gesetze der USA? Weiß eh nich wie sich die 2 Länder da dann einigen.
Keine Ahnung wie die das mit nur 1 Auftraggeber halten und wie sollte er denn dann am Ende als USA-Bürger Sozialabgaben an den deutschen Staat zahlen?
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A.)
Art.7 DBA Deutschland/USA
Gewerbliche Gewinne
(1) Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die gewerblichen Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.
Ich weiß nicht genau, was du machst, ob er hier eine Betriebsstätte hat, oder ob gar du Betriebstätte im Sinne des DBA bist.
B.)
Deine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus §5 SGBV. Und ich gehe davon aus, dass entsprechende Passagen in den Gesetzen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestehen.
Ist auch logisch, du bist hier beschäftigt, also zahlst du auch Sozialversicherung. Das wäre ein prächtiges Sozialversicherungsumgehungsmodell, wenn das jemand nicht zahlen müsste, nur weil er als Amerikaner in Amerika lebt.
Das ist noch nicht ganz eindeutig, ob du Arbeitnehmer oder Selbständiger bist.
Deine Arbeitszeit, deine organisatorische Ungebundenheit und deine wechselnden Einnahmen sind Merkmale für eine selbständige Tätigkeit.
Dem steht jedoch der Passus mit der "Scheinselbständigkeit" entgegen.
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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19.03.2008, 17:16
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Deutschland
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Zitat:
Zitat von Alberich
Ich weiß nicht genau, was du machst, ob er hier eine Betriebsstätte hat, oder ob gar du Betriebstätte im Sinne des DBA bist.
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Ja effektiv bringe ich leuten in nem Forum Sachen bei(was is ja Wurst).
Dabei sitzt mein "Chef" und seine Webseite inkl. Hosting usw usf in den USA, ich in meinem deutschen Zimmerchen :P
Gewerbe ist von meiner Seite aus keinerlei vorhanden, ich bin einfach ein Student.
Zitat:
B.)
Deine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus §5 SGBV. Und ich gehe davon aus, dass entsprechende Passagen in den Gesetzen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestehen.
Ist auch logisch, du bist hier beschäftigt, also zahlst du auch Sozialversicherung. Das wäre ein prächtiges Sozialversicherungsumgehungsmodell, wenn das jemand nicht zahlen müsste, nur weil er als Amerikaner in Amerika lebt.
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Ja aber es gibt ja auch Ausnahmemodelle wie die 400 EUR und co? Oder ganz andre Baustelle?
(Ich habe zB Monate in denen die klar unterschritten sind, andererseits ab ner Weile dann 500 EUR.)
Da aber kein klares Arbeitnehmer/Arbeitgeber Verhältnis besteht und nicht klar ist wie selbständig ich bin oder nicht, habe ich keinen Plan ob, was, wie und wohin ich diese ganzen Abgaben zahlen sollte.
Falls ich die tatsächlich auf einmal jetzt blechen sollte, würden meine gesamten Einnahmen ja auf einmal einbrechen(also, auch im rückwirkenden Sinne -> Nullsumme angenommen - so viel verdiene ich nicht - müßte ich dann ja Schulden aufbaun), trotz zeitgleichem unterschreiten der eigentlichen Freigrenze, die ja - denke ich mal? - als Existenzminimum mir Essen kaufen etc können gewährleisten sollte :P
Mein Prob ist, ich weiß einfach nicht ob ich mit meinen Mickerbeträgen überhaupt was groß melden soll/muss und wem und ob ich was abführen muss oder nich...ich hab auch was von einem Nichtveranlagungsantrag(NVA) gelesen genau für ebendiesen Fall, daß man diese Freigrenze unterschreitet - ist damit das nich alles gegessen weil gemeldet aber halt nichts groß zu besteuern?
Ich glaube ich bin einfach nur ein wenig verzweifelt mit dem ganzen Dickicht :P
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19.03.2008, 17:41
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#30
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Schuldner der Sozialversicherung ist meines Wissens der Arbeitgeber. Aber jetzt könnte der weiter oben genannte Bumerang auf dich zukommen, sprich dein Arbeit/Auftraggeber kündigt die weitere Zusammenarbeit.
Du schuldest als Arbeitnehmer zwar die Lohnsteuer, aber aufgrund der geringen Einkünfte fällt keine Lohnsteuer an.
Immerhin bist du hauptberuflich Student. Fällt eine selbständige Tätigkeit mit einer nichtselbständigen Tätigkeit zusammen, so ist die Sozialversicherungspflicht nach deiner Haupttätigkeit zu beurteilen.
Ob dein Studium eine "Tätigkeit" in diesem Sinne ist, weiß ich nicht.
Da ich kein Sozialversicherungsexperte bin, empfiehlt es sich, -anonym- eine Krankenversicherung (AOK, BEK usw.) zu fragen:
a) ob Scheinselbständigkeit gegeben ist
b) wenn ja, ob du als Student sozialversicherungsfreie Zeiten hast
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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