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10.02.2008, 00:03
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Gewinn rückwirkend mindern?
Hallo ich bin seit Januar 2007 Kleinunternehmer. Im Januar 2007 habe ich noch Kindergeld bekommen und da ich über der Grenze liege müsste ich meinen Gewinn vermindern. Ich war an überlegen eine Ansparabschreibung bzw. jetzt heisst es ja Investiontsabzugsbetrag oder so ähnlich zu bilden, aber seit 2007 ist es ja so, dass wenn ich die Investition nicht tätige der Gewinn sich rückwirkend in 2007 erhöht.
Wie könnte man noch seinen Gewinn vermindern?
Kennt ihr das Formular von der Familienkasse? Da soll man seinen Bruttobetrag eintragen, jedoch wäre das ja der Umsatz. Etwas weiter steht Betriebsausgaben. Da soll man also seine Betriebsausgaben hinschreiben. Soll ich jede einzelne Ausgabe hinschreiben oder reicht der Gesamtbetrag?
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10.02.2008, 10:53
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Du bist inzwischen in 2008, wie stellst Du Dir vor jetzt noch den Gewinn für 2007 zu mindern? Da hättest Du schon im Dezember noch Geld ausgeben müssen.
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10.02.2008, 10:56
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Wurde nur im Januar Kindergeld bzogen und ab Februar nicht mehr?
Dann muss man der Kindergeldstelle nachweisen, dass man im Januar Einkünfte ( = Einnahmen minus Ausgaben) unter dem anteiligen Freibetrag ( 1/12 von 7.680,--) hatte. Das ist meistens sehr aufwendig und oft wird der Antrag abgelehtnt, obwohl die Voraussetzungen da sind. Man braucht viel Geduld!
Ansonsten gibt es kaum Möglichkeiten der Gewinnminderung: nur eine anteilge Zurechnung zum Monat Januar wie Fahrtkosten, Telefon usw.
Sollte doch der Jahresbetrag gemindert werden, ist das schwieriger.
Gruß E.
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10.02.2008, 11:08
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Kindergeld habe ich komplett 2007 bekommen und seit 2008 nicht mehr.
Ja habe schon viel Geld ausgegeben, aber hat nicht gerreicht.
Gibt es denn z.B. keine Rücklagen die man bilden kann für schlechte Zeiten?
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11.02.2008, 09:36
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Doch MisterSimpson--die gibt es! Z.B. Sparbuch, Tagesgeldkonto u.ä.
Sie können doch im Ernst erwarten, das Sie ein ganzes Leben an die Hand genommen werden.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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11.02.2008, 10:29
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Münster-Hiltrup
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Ich würde das über eine Rückstellung für irgendwelche Anschaffungen
in 2008 realisieren. Die mußt dann aber auch in 2008 in Anspruch nehmen.
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11.02.2008, 10:46
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Rückstellungen gibt es nicht bei Überschussrechnern und zum Investitionsabzugsbetrag wurde vom Threadersteller bereits die Rechtslage dargestellt.
Einzige Möglichkeit => Beitrag 3
Gruß
Sven
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11.02.2008, 14:19
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Stimmt schon das es sehr schwierig ist. Mh soviel Geld ist es eigentlich nicht was runter muss. War jetzt an überlegen mir eine Notebook in den nächsten 3 Jahren zu kaufen. Solange gilt der Investiontsabzugsbetrag ja auch, aber wenn ich mir z.B. ein Notebook für 1000 Euro kaufe und es nur 50% gewerblich Nutze, dann wären das nur 500 Euro und davon 40% wären dann nur 200 Euro für den Investiontsabzugsbetrag oder kann ich die 400 Euro ansetzen? Wie überprüfen die eigentlich zu wie viel % ich das Notebook benutze?
Ich bekomme Geld durch Werbung im Internet. Was würde euch denn dann noch einfallen was ich mir in den nächsten 3 Jahren kaufen könnte?
Zudem sehe ich mein Zimmer als Arbeitszimmer an, weil ich noch ein Schlafzimmer habe. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Kann ich das irgendwie noch angeben?
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11.02.2008, 14:25
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Solange gilt der Investiontsabzugsbetrag ja auch, aber wenn ich mir z.B. ein Notebook für 1000 Euro kaufe und es nur 50% gewerblich Nutze, dann wären das nur 500 Euro und davon 40% wären dann nur 200 Euro für den Investiontsabzugsbetrag oder kann ich die 400 Euro ansetzen? Wie überprüfen die eigentlich zu wie viel % ich das Notebook benutze?
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der Investitionsabzugsbetrag kann nur gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mehr als 90 % gewerblich genutzt wird.
Zitat:
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Zudem sehe ich mein Zimmer als Arbeitszimmer an, weil ich noch ein Schlafzimmer habe. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Kann ich das irgendwie noch angeben?
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wenn keine Aufwendungen getragen werden kann auch nichts geltend gemacht werden.
Gruß
Sven
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11.02.2008, 14:26
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Mh bezahle Kostgeld  Aber das ist ja dann wohl eher privat.
Edit: So eine Rücklage kann ich auch nicht bilden oder? Also wenn ich es richtig verstehe ist es nur wenn man wieder was investiert oder halt in 2007 verklagt worden ist und 2008 ist Verhandlung.
Meine §6 c hier ein Link dazu: http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915794
Habe nämlich den Punkt gerade bei Elster gesehen. Also darf ein Kleinunternehmer sich keinen Notgroschen zur Seite legen? So für schlechte Zeiten oder so.
Geändert von MisterSimpson (11.02.2008 um 14:37 Uhr).
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11.02.2008, 15:26
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Mh wie rechne ich denn aus ob ich wirklich noch Kindergeld bekomme?
Also im Internet habe ich gefunden:
Bruttoeinkommen
- Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Und das muss dann unter 7680 Euro sein? Weil nur durch meine Ausbildung wäre ich dann schon drüber.
Würde nämlich gerne ganz genau ausrechnen wie hoch mein Gewinn sein darf.
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11.02.2008, 15:47
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Mh bezahle Kostgeld Aber das ist ja dann wohl eher privat.
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 jupp
Zitat:
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Edit: So eine Rücklage kann ich auch nicht bilden oder?
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nein, dadurch wird nur verhindert, dass Veräußerungsgewinne, die wieder reinvestiert werden erst mit endgültiger Veräußerung besteuert werden. Außerdem sind nur Grundstücke, Aufwuchs und Gebäude begünstigt, also die Wirtschaftsgüter, bei denen richtig hohe Veräußerungsgewinne entstehen können und richtig viel an den Staat gezahlt werden müsste obwohl das Geld für die Steuern eigentlich für die Ersatzbeschaffung dringend benötigt wird. Bei Peanuts-Beträgen lohnt sich eine derartige Vergünstigung nicht zumal auch erhöhte Bürokratieanforderungen an die Regelung gestellt werden.
Zitat:
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Also darf ein Kleinunternehmer sich keinen Notgroschen zur Seite legen? So für schlechte Zeiten oder so.
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kann er sicherlich, sparen ist nicht verboten. Allerdings wird dieses Sparen nicht steuerlich subventioniert.
Zitat:
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Mh wie rechne ich denn aus ob ich wirklich noch Kindergeld bekomme?
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Einkünfte und Bezüge dürfen 7.680 EUR nicht übersteigen. Vom Arbeitslohn sind die Werbungskosten abzuziehen - mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags i.H.v. 920 EUR. Darüber hinaus müssen die Aufwendungen nachgewiesen werden. Beim Gewerbe zählt natürlich der Gewinn. Zusätzlich können die Gesamtsozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmerbeschäftigung abgezogen werden.
Gruß
Sven
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11.02.2008, 19:49
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von MisterSimpson
Ich bekomme Geld durch Werbung im Internet. Was würde euch denn dann noch einfallen was ich mir in den nächsten 3 Jahren kaufen könnte?
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Du solltest bitte nicht vergessen, dass betrieblich geltend gemachte Ausgaben auch betrieblich notwendig sein müssen. Und all zu viel fällt mir jetzt nicht an schlüssig begründbaren Ausgaben ein, wenn Du nur Werbung im Internet verkaufst.
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