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Alt 10.02.2008, 13:41   #1
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jtaludwig macht alles soweit korrekt

Lohnsteuer 2007


Hallo,
meine Tochter studiert seit den 01.10.2007 und wohnt in einer anderen Stadt in einer WG. Ich habe ca.1000€ für die Einrichtung bezahlt. Außetdem bezahle ich die Miete-260€ und Unterhalt 250€ im Monat.
Frage: kann ich die Kosten steuerlich Absetzen
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Alt 10.02.2008, 16:50   #2
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im Rahmen des § 33a Abs. 2 EStG können die Aufwendungen berücksichtigt werden, sofern noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Gruß
Sven
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Alt 13.02.2008, 20:16   #3
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jtaludwig macht alles soweit korrekt
Hallo,
danke für die Antwort,
also ich bekomme den Kinderfreibetrag + 924€ Sonderfreibetrag ?
jtaludwig ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 11:59   #4
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Zitat:
also ich bekomme den Kinderfreibetrag + 924€ Sonderfreibetrag ?
der Kinderfreibetrag wird nur gewährt, wenn dieser zu einer höheren Entlastung als das gezahlte Kindergeld führt. Das wird vom Finanzamt allerdings automatisch berechnet und muss nicht beantragt werden.

Die 924 EUR Sonderfreibetrag sind richtig, gemindert um eigene Einkünfte oberhalb von 1.848 EUR des Kindes und gemindert um staatliche Hilfen (z.B. Bafög).

Gruß
Sven
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Alt 15.02.2008, 21:31   #5
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Danke!
du hast mir geholfen
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