Zitat:
Zitat von Jan Weichold
Hallo, wenn ich in der Stadt ordungsgemäß parken und einen Parkschein am Automaten erwerbe, ist in dem eine Umsatzsteuer enthalten oder nicht?
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Wenn der Parkschein von einer Behörde stammt (gebührenpflichtiges Parken auf öffentlichen Flächen), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
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