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Alt 11.02.2008, 18:35   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Künzelsau
thomastt macht alles soweit korrekt

Neue Abschreibung (Pool) wenn Verkauf im gleichen Jahr?


Hallo,

vorweg: Ich habe mit Kauf / Verkauf von Ware bisher keinerlei Erfahrung. Von daher bitte ich da um etwas Nachsicht. Ich erwirtschafte meinen Umsatz zu 100% mit Dienstleistungen.

Ich benötige für ein Projekt an dem ich arbeite für 3 Monate 5 Rechner als Testgeräte meiner Software. Also will ich mir diese 5 Rechner für ca. 5 x 600 Euro zzgl. Mwst. kaufen. Dann arbeite ich ca. 3-4 Monate mit diesen Rechnern und verkaufe diese anschließend als Gebrauchtware (z.B. bei Ebay oder wo auch immer).

So wie ich das verstehe hätte ich dann (angenommen ich verkaufe diese für 400 Euro / Stück):

2008 Vorsteuer: 570 Euro
2008 Afa (1/5): 600 Euro
2008 Einnahme aus Verkauf: 2000 Euro
2008 Mehrwertsteuer: 380 Euro

2009 - 2011 hätte ich dann jeweils noch eine Ausgabe von 600 Euro

Das heisst, obwohl ich eigentlich direkt einen Verlust von 1000 Euro gemacht habe (Kauf für 600, Verkauf für 400 und das 5x) müsste ich 2008 eine Gewinnerhöhung von ca. 1200 Euro verbuchen und die Verluste darf ich dann erst die nächsten 4 Jahre verbuchen obwohl ich noch gar nicht weiss ob ich da überhaupt noch Einkommen habe gegen das ich die Verluste aufrechnen darf?

Das kann doch bei sowas nicht wirklich der Ernst des FA sein oder?

Gibt es für sowas wie "Testgeräte", "Ausstellungsstücke" oder sonstwas keine Möglichkeit diesen Pool bei Geräten < 1000 Euro zu umgehen?

Bis 2007 hätte ich ja den Verlust durch Abschreibung des Restwertes komplett in dem Jahr gehabt.
thomastt ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.02.2008, 12:00   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich sehe solche Einkäufe als "Wareneinkäufe" und somit gleich als Aufwand. Nur mal so ein Tipp: eine steuerliche Beratung!
Denn GWG`s sind Anlagevermögen!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 14:34   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Künzelsau
thomastt macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
ich sehe solche Einkäufe als "Wareneinkäufe" und somit gleich als Aufwand.
Wenn das geht wäre das natürlich das beste.

Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
Nur mal so ein Tipp: eine steuerliche Beratung!
Dann hätte ich mir und wahrscheinlich auch 95% der anderen in diesem Forum die Anmeldung sparen können oder? Praktisch alle Fragen die hier in diesem "Unterforum" Steuern & Buchhaltung gestellt und diskutiert werden könnte ein Steuerberater beantworten.

Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
Denn GWG`s sind Anlagevermögen!
GWG ist doch lt. meinem Kenntnisstand bis 2007 alles was >=60 € und <410 € und ab 2008 alles was >=60 € und < 150 € ist. Ein Rechner für 600 € lief doch bis 2007 als Afa und läuft ab 2008 (da >=150 € und < 1000 €) als Pool-Abschreibung. Kann also in diesem Zusammenhang in keinem der Jahre mit dem Begriff GWG was anfangen?

Oder meinst Du dass ich die Rechner in dem Fall (Ware => späterer Verkauf) in die GWG-Liste aufnehmen soll und dann dort den Abgang mit Datum und an wen verkauft dokumentieren muss?

Geändert von thomastt (12.02.2008 um 14:36 Uhr). Grund: 1 Satz ergänzt
thomastt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 14:46   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710
Zitat:
1. AK / HK bis 150 EUR
(Zwingende) Behandlung als GWG (sofortige Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung / Herstellung / Einlage)
2. AK / HK von 151 EUR bis 1.000 EUR
(Zwingende) Gruppenbewertung mit Auflösung des Sammelpostens im Jahr der Anschaffung / Herstellung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel.
3. AK / HK über 1.000 EUR
Lineare AfA nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (grds. wie bisher, aber keine degressive AfA mehr möglich)
Das Verzeichnis für GWG mit Nettoanschaffungskosten größer 60 EUR ist ab 2008 weggefallen. Insofern hat die 60 EUR Grenze überhaupt nichts mit der Behandlung als GWG zu tun. Es geht nur um das bisher zu führende Verzeichnis.

Zitat:
Oder meinst Du dass ich die Rechner in dem Fall (Ware => späterer Verkauf) in die GWG-Liste aufnehmen soll und dann dort den Abgang mit Datum und an wen verkauft dokumentieren muss?
eugenie würde die Wirtschaftsgüter als Umlaufvermögen behandeln und nicht als Anlagevermögen, so dass man überhaupt nicht in die GWG-Problematik reinrutscht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 10:04   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
clubber311 macht alles soweit korrekt
Hallöchen, ich häng mich hier einfach mal dran. Betrifft auch diese Poolabschreibung. Folgender Sachverhalt: Hab mir letzten Donnerstag ein Laptop gekauft, 599,- Euro incl. Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag wurde per EC-Karte bezahlt, ist also heute von meinem Konto abgebucht worden. Wie muss ich das denn jetzt verbuchen? Kann in meinem Buchhaltungsprogramm schon so einen Pool anlegen, dort heisst es aber, ich muss den Nettowert eintragen. Wo bleibt denn dann aber die Mehrwertsteuer die ich wieder bekomme? Muss ich die manuell buchen? Wie heist denn dann der Buchungssatz? Arbeite mit dem SKR04 Kontenrahmen. Bin Istversteuerer, und kein Kleinunternehmer...
clubber311 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 10:17   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
Trauben-Nuss macht alles soweit korrekt
Die Vorsteuer kannst du sofort geltend machen.

Alles GWG zwischen 150 und 1000 Euro werden dann in einem Pool zusammengefaßt und dann über 5 Jahre gemeinsam abgeschrieben.
Gemeinerweise bedeutet das, daß ein 1200 Euro Computer üer 3 Jahre abgeschrieben wird während ein 600 Euro Computer im Pool über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Trauben-Nuss ist offline   Mit Zitat antworten
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