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Zitat von eugenie
ich sehe solche Einkäufe als "Wareneinkäufe" und somit gleich als Aufwand.
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Wenn das geht wäre das natürlich das beste.
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Zitat von eugenie
Nur mal so ein Tipp: eine steuerliche Beratung!
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Dann hätte ich mir und wahrscheinlich auch 95% der anderen in diesem Forum die Anmeldung sparen können oder? Praktisch alle Fragen die hier in diesem "Unterforum" Steuern & Buchhaltung gestellt und diskutiert werden könnte ein Steuerberater beantworten.
Zitat:
Zitat von eugenie
Denn GWG`s sind Anlagevermögen!
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GWG ist doch lt. meinem Kenntnisstand bis 2007 alles was >=60 € und <410 € und ab 2008 alles was >=60 € und < 150 € ist. Ein Rechner für 600 € lief doch bis 2007 als Afa und läuft ab 2008 (da >=150 € und < 1000 €) als Pool-Abschreibung. Kann also in diesem Zusammenhang in keinem der Jahre mit dem Begriff GWG was anfangen?
Oder meinst Du dass ich die Rechner in dem Fall (Ware => späterer Verkauf) in die GWG-Liste aufnehmen soll und dann dort den Abgang mit Datum und an wen verkauft dokumentieren muss?