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kurze Frage zum Umgang mit privater Nutzung des Geschäfts-PKW
Hi,
Bin gerade bei meiner Anlage EÜR der Steuererklärung und habe ein Fahrtenbuch für das vergangene Jahr geführt. Jetzt lese ich folgendes in Elster:
"Für Fahrzeuge die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (weitere Erläuterungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 07.07.2006, BStBl I S. 446), ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sog. 1-%-Regelung) zu ermitteln"
"Alternativ hierzu können Sie den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten des/der jeweiligen Kfz (Hinweis auf Zeilen 21, 25, 32 und 36) durch Führen eines Fahrtenbuches ermitteln. Der private Nutzungswert eines Fahrzeugs, das nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist stets durch sachgerechte Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu berechnen."
Meine private Nutzung beträgt nur ca. 20%, kann ich die Fahrtenbuchmethode anwenden und geht das nur wenn der Privatanteil unter 50% liegt?
tschekowski
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