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Alt 13.02.2008, 13:12   #1
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tschekowski macht alles soweit korrekt

kurze Frage zum Umgang mit privater Nutzung des Geschäfts-PKW


Hi,

Bin gerade bei meiner Anlage EÜR der Steuererklärung und habe ein Fahrtenbuch für das vergangene Jahr geführt. Jetzt lese ich folgendes in Elster:

"Für Fahrzeuge die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (weitere Erläuterungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 07.07.2006, BStBl I S. 446), ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sog. 1-%-Regelung) zu ermitteln"

"Alternativ hierzu können Sie den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten des/der jeweiligen Kfz (Hinweis auf Zeilen 21, 25, 32 und 36) durch Führen eines Fahrtenbuches ermitteln. Der private Nutzungswert eines Fahrzeugs, das nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist stets durch sachgerechte Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu berechnen."

Meine private Nutzung beträgt nur ca. 20%, kann ich die Fahrtenbuchmethode anwenden und geht das nur wenn der Privatanteil unter 50% liegt?

tschekowski
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Alt 13.02.2008, 13:36   #2
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
die Fahrtenbuchmethode kann immer angewandt werden.

Die 50 % Grenze gilt nur für die Anwendung der 1%-Regelung, liegt die betriebliche Nutzung darunter ist die Ermittlung des Privatanteils anhand eines Fahrtenbuchs oder im Rahmen einer Schätzung vorzunehmen. Liegt die Nutzung über 50 % kann man neben den beiden Varianten noch die 1 % - Regelung verwenden.

Gruß
Sven
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Alt 13.02.2008, 15:31   #3
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tschekowski macht alles soweit korrekt
in der zwischenzeit sind 2 weitere Fragen aufgetaucht, bei denen ich auch beim googlen keine eindeutige antwort gefunden habe:

Angenommen der Privatanteil beträgt 20% und die laufenden Kosten des Autos für Sprit, Versicherung und Steuer 1000 EUR. Im Feld Private Nutzung trage ich dann doch 200 EUR ein, oder? Der Abschreibungsbetrag fließt ja hier vermutlich nicht ein...


Ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft, der knapp 3 Jahre alt ist. Wie schreibe ich den korrekt ab? Nehme ich als Basis den ursprünglichen Verkaufspreis oder meinen Einkaufspreis? Kann ich den Wagen nur über 6 oder auch über 3 Jahre abschreiben?

tschekowski
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Alt 14.02.2008, 11:55   #4
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Zitat:
Der Abschreibungsbetrag fließt ja hier vermutlich nicht ein...
doch, auch der wird mit einbezogen für die Einkommensteuer

Für die Umsatzsteuer werden nur die vorsteuerbehafteten Kosten in die Ermittlung einbezogen, da man ja keine USt auf die Aufwendungen zahlen soll, für die man keinen Vorsteuerabzug hatte.

Zitat:
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft, der knapp 3 Jahre alt ist. Wie schreibe ich den korrekt ab? Nehme ich als Basis den ursprünglichen Verkaufspreis oder meinen Einkaufspreis? Kann ich den Wagen nur über 6 oder auch über 3 Jahre abschreiben?
Der Anschaffungspreis den du bezahlt hast wird auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben, hier also noch auf 3 Jahre.

Gruß
Sven
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