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Alt 14.02.2008, 13:46   #1
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altes Thema - Reisekostenabrechnung


Hallo Zusammen,

wahrscheinlich wurde auch diese Frage schon oft hier gestellt, aber werd einfach nicht schlauer....

Folgendes: Ich habe mich zum 1.1 selbstständig gemacht, und hatte nun meine erste Geschäftsreise. Auf dieser sind Hotel- und Restaurantrechnung bar (Kasse) bezahlt worden. Desweiteren hab ich einige male getankt (Führe ein Fahrtenbuch).

Frage 1: Muss ich als Einzelunternehmer überhaupt eine Reisekostenabrechnung machen, oder kann ich direkt buchen?

Frage 2: Wie verhält sich das mit den Restaurantrechnungen genau? Kann ich diese ebenfalls einfach buchen?

Sorry das ich wahrscheinlich viele mit der Frage nerv!!!

Danke schon mal im Vorraus!
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Alt 15.02.2008, 17:57   #2
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Zitat:
Zitat von theprojectco Beitrag anzeigen
Frage 1: Muss ich als Einzelunternehmer überhaupt eine Reisekostenabrechnung machen, oder kann ich direkt buchen?
M.E. kommst du um eine Reisekostenabrechnung (und wenn es nur ein "Schmierzettel" ist nicht rum, wie willst du sonst einem Prüfer jemals deine Buchungen erläutern...

Zitat:
Zitat von theprojectco Beitrag anzeigen
Frage 2: Wie verhält sich das mit den Restaurantrechnungen genau? Kann ich diese ebenfalls einfach buchen?
Hast du wen bewirtet oder sind die Rechnungen nur für Dich?

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 15.02.2008, 18:00   #3
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theprojectco macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
M.E. kommst du um eine Reisekostenabrechnung (und wenn es nur ein "Schmierzettel" ist nicht rum, wie willst du sonst einem Prüfer jemals deine Buchungen erläutern...


Hast du wen bewirtet oder sind die Rechnungen nur für Dich?

Gruß,
Matthias

Die rechnungen sind nur für mich
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Alt 15.02.2008, 18:04   #4
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Dann sind das keine Betriebsausgaben.

Du musst hier die entsprechende Pauschale geltend machen (Verpflegungsmehraufwand). Hier kommt es darauf an in welchem Land du unterwegs warst und wie lange.

Gruß,
Matthias
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Alt 15.02.2008, 18:11   #5
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theprojectco macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Dann sind das keine Betriebsausgaben.

Du musst hier die entsprechende Pauschale geltend machen (Verpflegungsmehraufwand). Hier kommt es darauf an in welchem Land du unterwegs warst und wie lange.

Gruß,
Matthias
OK - Vielleicht kannst du mir dann kurz sagen wie ich z.b. diesen fall hier behandle damit ich mir in zukunft nicht mehr die haar ausreisen muss.

Beispiel: ich war vom 1.2 - 3.2 geschäftlich in Deutschland unterwegs, hab für 30€ getankt, und für ca. 34€ gegessen und getrunken, und war zwei nächte im hotel.

Darauf hin erstelle ich eine Reisekostenabrechnung incl. all dieser angefallenen kosten... richtig ??? was mach ich dann mit meinen restaurantrechnungen wenn ich pauschalen verwenden muss bzw. von wo auf wo buche ich diese pauschalen. ich bin einzelunternehmer und hab das alles aus meiner firmenkasse bezahlt?????

danke nochmals!
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Alt 15.02.2008, 18:43   #6
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Also... fangen wir mir dem einfachsten an...

die Tankkosten sind Betriebsausgaben, inklusive Vorsteuerabzug.

€27,27 - SKR03 - #4660 / €2,73 - SKR03 - #1570

Für dür die Verpflegungsmehraufwendungen kommt es drauf an wieviele Stunden du am ersten und am letzten Tag unterwegs warst:

Abwesenheit 0 - 8 Stunden - €0
Abwesenheit 8 - 14 Stunden - €6
Abwesenheit 14 - 24 Stunden - €12
Abwesenheit von 24 - €24

Angenommen du bist am ersten und am letzen Tag mindestens 14 Stunden auf der Dienstreise, dann kannst du für deine Dienstreise €48 (€12+€24+€12€) als Verpflegungsmehr aufwendungen geltend machen.

€48 - SKR03 - #4664

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Verpflegung tauchen nirgendwo auf oder sind als Privatentnahmen zu verbuchen.

€34 - SKR03 - #1800

Für die Übernachtungsaufwendungen sind ebenfalls die entstandenen Aufwendungen anzusetzen, jedoch musst du aus den Rechnungen €4,50 netto pro Tag für das Frühstück kürzen (das entfällt jedoch, wenn auf den Rechnungen explizit aufgeführt ist, dass die Übernachtung ohne Frühstück war).

Angenommen du hast für die drei Nächte im Hotel €119 bezahlt:

€119 - €19 VoSt = €100

€100 - €13,50 (3 x €4,50) = €86,50

Daraus ergibt sich: Vorsteuer i.H.v. €19 (SKR03 - #1570)
Betriebsausgaben, abzugfähig i.H.v. €86,50 (SKR03 - # 4676)
Betriebsausgaben, nicht abzigfähig i.H.v. €13,50 (SKR03 - # 4672)

Gruß,
Matthias
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Alt 15.02.2008, 19:13   #7
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Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
die Tankkosten sind Betriebsausgaben, inklusive Vorsteuerabzug.
Kommt das nicht darauf an wie die Fahrtkosten sonst behandelt werden?
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Alt 15.02.2008, 19:19   #8
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Zitat:
Zitat von theprojectco Beitrag anzeigen
[...](Führe ein Fahrtenbuch)[...]
Habe auf Grund dieser Aussage unterstellt, dass sich das Fahrzeug mit dem gefahren wurde, im Betriebsvermögen befindet.

Würde also grnds. die Tankbelege in den Aufwand buchen und monatlich den Eigenverbrauch an Hand des Fahrtenbuches errechnen, und dem entsprechend buchen.

Oder was meinst du dazu?

Gruß,
Matthias
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Alt 15.02.2008, 19:36   #9
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Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Habe auf Grund dieser Aussage unterstellt, dass sich das Fahrzeug mit dem gefahren wurde, im Betriebsvermögen befindet.
... wenn man das so unterstellen kann oder sollte
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Alt 15.02.2008, 19:47   #10
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Warum sonst sollte ein Fahrtenbuch geführt werden, ich würde mir zumindest diese Mühe sparen wenn es nicht unbedingt notwenig ist. *faulichbin*

Freiwillig so ein Aufwand...

Gruß,
Matthias
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Alt 15.02.2008, 20:01   #11
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Danke, ich werd's mir merken.
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