Also... fangen wir mir dem einfachsten an...
die
Tankkosten sind Betriebsausgaben, inklusive Vorsteuerabzug.
€27,27 - SKR03 - #4660 /
€2,73 - SKR03 - #1570
Für dür die
Verpflegungsmehraufwendungen kommt es drauf an wieviele Stunden du am ersten und am letzten Tag unterwegs warst:
Abwesenheit 0 - 8 Stunden - €0
Abwesenheit 8 - 14 Stunden - €6
Abwesenheit 14 - 24 Stunden - €12
Abwesenheit von 24 - €24
Angenommen du bist am ersten und am letzen Tag mindestens 14 Stunden auf der Dienstreise, dann kannst du für deine Dienstreise €48 (€12+€24+€12€) als Verpflegungsmehr aufwendungen geltend machen.
€48 - SKR03 - #4664
Die tatsächlichen Aufwendungen für die Verpflegung tauchen nirgendwo auf oder sind als Privatentnahmen zu verbuchen.
€34 - SKR03 - #1800
Für die
Übernachtungsaufwendungen sind ebenfalls die entstandenen Aufwendungen anzusetzen, jedoch musst du aus den Rechnungen €4,50 netto pro Tag für das Frühstück kürzen (das entfällt jedoch, wenn auf den Rechnungen explizit aufgeführt ist, dass die Übernachtung ohne Frühstück war).
Angenommen du hast für die drei Nächte im Hotel €119 bezahlt:
€119 - €19 VoSt = €100
€100 - €13,50 (3 x €4,50) = €86,50
Daraus ergibt sich: Vorsteuer i.H.v.
€19 (SKR03 - #1570)
Betriebsausgaben, abzugfähig i.H.v.
€86,50 (SKR03 - # 4676)
Betriebsausgaben, nicht abzigfähig i.H.v.
€13,50 (SKR03 - # 4672)
Gruß,
Matthias