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Alt 16.02.2008, 21:52   #1
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ansatz bringt sich richtig ein

Gesetzlich freiwillig versichert


Hallo an alle, bisher war ich gesetzlich freiwillig versichert wegen den Kindern, nun sind meine Beiträge aber aber derart gestiegen das ich mich mit dem Gedanken trage mich in einer PKV zu versichern. Jetzt meine Frage: Können die Kinder die bisher bei mir in der Gesetzlichen mit familienversichert waren einfach zu meiner Frau wechseln. Meine Frau hat einen Job in der Gleitzone (400-800 EUR). Angenommen das wäre möglich, was ist wenn meine Frau mal wieder vom Amt leben muss, werden oder muss ich dann die Kinder falls es zu einem Wechsel in die PKV kommt bei mir wieder versichern. Hat jemand damit Erfahrung oder das nötige Hintergrundwissen was, wie und warum etc. . Beste Dank für eine Antwort oder einen Link zum nachlesen. Beste Grüße.
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.02.2008, 07:42   #2
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von ansatz Beitrag anzeigen
Hallo an alle, bisher war ich gesetzlich freiwillig versichert
Frewillig gesetzlich.

Zitat:
wegen den Kindern, nun sind meine Beiträge aber aber derart gestiegen das ich mich mit dem Gedanken trage mich in einer PKV zu versichern.
Glaubst Du, dass Du da billiger wegkommst?

Zitat:
Jetzt meine Frage: Können die Kinder die bisher bei mir in der Gesetzlichen mit familienversichert waren einfach zu meiner Frau wechseln. Meine Frau hat einen Job in der Gleitzone (400-800 EUR).
Zwar ist die Familienversicherung bei Gleitzonen-Beschäftigten grundsätzlich möglich, aber:

"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0501000

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Alt 17.02.2008, 11:28   #3
TP-Supporter
 
Registriert seit: Feb 2006
ansatz bringt sich richtig ein
Danke copy, für die Antwort. Wie es aussieht bringt der Wechsel nix. Gilt das Zitat aus dem SGB auch für Vollbeschäftigung oder ist das nur auf Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone beschränkt und gilt das auch bei einer eventuelle Arbeitslosigkeit des Partners. Danke für eine Antwort.
ansatz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 21:46   #4
TP-Veteran
 
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Zitat:
Zitat von ansatz Beitrag anzeigen
Danke copy, für die Antwort. Wie es aussieht bringt der Wechsel nix. Gilt das Zitat aus dem SGB auch für Vollbeschäftigung (...)
Die URL hatte ich nicht nur angegeben, um zu beweisen, dass das wirklich im Gesetz steht, sondern auch, damit Du dort selbst nachlesen kannst ...

Ja, das gilt auch bei Vollbeschäftigung oder bei Zweidrittelstellen. Das gilt immer.

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