Zitat:
Zitat von ansatz
Danke copy, für die Antwort. Wie es aussieht bringt der Wechsel nix. Gilt das Zitat aus dem SGB auch für Vollbeschäftigung (...)
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Die URL hatte ich nicht nur angegeben, um zu beweisen, dass das wirklich im Gesetz steht, sondern auch, damit Du dort selbst nachlesen kannst ...
Ja, das gilt auch bei Vollbeschäftigung oder bei Zweidrittelstellen. Das gilt immer.
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