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17.02.2008, 13:30
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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USt-Voranmeldung falsch - Was nun?
Hallo,
ich bin seit April 07 freiberuflich tätig. Die USt kann ich nach vereinnahmten Entgelden berechenen und der Voranmeldezeitraum ist der Kalendermonat.
Von April 07 bis September 07 habe ich keine USt vereinnahmt und entprechend Null-USt-Voranmeldungen eingereicht.
Zwischen Oktober 07 bis Dezember 07 jedoch USt in Höhe von ca. 8.000 Euro vereinnahmt , aber weiterhin für diese Moante Null-USt-Voranmeldungen abgegeben (dachte das könnte man in der USt-Jahreserklärung 07 einfach mal so nachholen  )
Ich denke nun habe ich 3 Möglichkeiten:
1. USt-Jahreserklärung 07 korrekt abgeben
2. Die falschen USt-Voranmeldungen korrigieren, zahlen und dann Punkt 1
3. Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung machen.
Ich glaube Punkt 1 gibt richtig Stress mit dem Amt. Punkt 2 kann ich nicht berteilen ob das in diesem Fall so problemlos möglich ist.
Hat hier jemand Erfahrungswerte oder kann mir einen Tip geben?
Besten Dank schon einmal!
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17.02.2008, 15:10
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Damit hast du dir auf dem FA sicher keine Freunde gemacht
Ich würde an deiner Stelle sofort den fälligen USt-Betrag bezahlen und eine korrigierte Erklärung abgeben inkl. einem recht unterwürfigen, den Fehler einräumenden Brief an das FA.
Jedenfalls dürftest du dich für eine genauere Beobachtung in dem kommenden Jahren qualifiziert haben, denn 8000€ sind kein Pappenstil und so etwas passiert auch nicht mal gerade so eben... 
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17.02.2008, 15:18
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also ich würde in diesem Fall die entsprechenden Voranmeldungen korrigieren und sofort die Zahlung anweisen.
Sollte das FA dann Rückfragen haben (was sie mit Sicherheit haben werden  ) kannst du denen das dann erklären.
Evtl. wird vom FA Zinsen o.ä. festsetzen.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.02.2008, 15:56
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Danke für die Antworten. Werde versuchen "kurzfristigst" einen Termin beim Steueranwalt zu bekommen um auf Nummer sicher zu gehen. Werde dann berichten, was er dazu meint.
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17.02.2008, 16:04
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also meiner Meinung nach ist das nichts was den Besuch bei einem Anwalt notwendig macht, wenn man mal überlegt wie teuer so ein Anwalt in der Regel ist...
Einfach die Voranmeldungen korrigieren und beim FA anrufen um das Missverständnis aus dem Weg räumen. War ja lediglich ein Versehen und Menschen machen nun mal Fehler. Kann ja jedem passieren.
Gruß,
Matthias
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17.02.2008, 16:06
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von junimond
Jedenfalls dürftest du dich für eine genauere Beobachtung in dem kommenden Jahren qualifiziert haben, denn 8000€ sind kein Pappenstil und so etwas passiert auch nicht mal gerade so eben... 
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Mit sowas qualifiziert man sich nicht direkt als "Steuerhinterzieher" oder "Steuerverkürzer".
Das war ja lediglich ein Versehen und geprüft wir jeder irgendwann mal...
Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.02.2008, 19:56
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Hallo,
habe heute noch mit einem Steueranwalt telefoniert. Seine Ratschlag:
Fehlend USt für 2007 überweisen, Umstatztsteuererklärung 2007 korrekt ausfüllen und zusammen mit einer Selbstanzeige ans Finanzamt schicken.
Dann wird's zu 100% noch einen Säumniszuschlag geben.
Das sollte es dann sein 
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17.02.2008, 20:16
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von ecmaman
Selbstanzeige ans Finanzamt schicken.
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Selbstanzeige?!
Also so wie du es hier geschildert hast, handelt es sich für mich um ein versehen, welches du ja korrigierst.
Der Anwalt wird zwar schon wissen was er sagt und was rein rechtlich richtig ist, aber auf dem Praktiker weg ist so manches auch einfacher und vielleicht auch billiger (z.B. wenn die Anwaltskosten entfallen).
Gruß,
Matthias
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17.02.2008, 20:32
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Selbstanzeige?!
Also so wie du es hier geschildert hast, handelt es sich für mich um ein versehen, welches du ja korrigierst.
Der Anwalt wird zwar schon wissen was er sagt und was rein rechtlich richtig ist, aber auf dem Praktiker weg ist so manches auch einfacher und vielleicht auch billiger (z.B. wenn die Anwaltskosten entfallen).
Gruß,
Matthias
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Der Anwalt war billig (ca. 10 Euro fürs Telefonat  )
Und das mit der Selbstanzeige ist unproblematisch. Im Grunde genommen ist das eine Erklärung, dass ich die USt in den genannten Monaten nicht abgeführt habe, weil ich so "doof" bin. Auf dem Schreiben muss nicht einmal das Wort Selbstanzeige stehen. Habe im Netz eine Beispiel einer Selbstanzeige gefunden:
(Anschrift Steuerpflichtiger)
An das Finanzamt (xxx)
(Steuerpflichtiger / Steuernummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Überprüfung meiner Papiere möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich über
meine Steuererklärungen der Vorjahre hinaus noch Zinseinkünfte aus Inhaberschuldverschreibungen
wie folgt anzugeben habe: Für die Jahre 2002 und 2003
sind jeweils zehntausend Euro und für 2004 hunderttausend Euro an Zinseinkünfte aus Bundesschatzbriefen nicht in den Erklärungen enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Habe nämlich keine Lust an einen übereifrigen Beamten zu geraten, der mir wegen der Geschichte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anhängt. Sicher ist sicher.
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17.02.2008, 21:36
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn Du von DIR aus das Geld überweist und das ganze auch noch relativ zeitnah ist, warum soll es dann Steuerhinterziehung sein?
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21.02.2008, 22:30
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung
und der Nachzahlung der Umsatzsteuer
und der entstandenen Säumniszuschläge
dürfte der Fall auch für das Finanzamt abgeschlossen sein.
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03.03.2008, 02:37
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wenn Du von DIR aus das Geld überweist und das ganze auch noch relativ zeitnah ist, warum soll es dann Steuerhinterziehung sein?
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Nicht Steuerhinterziehung sondern Steuerverkürzung...dieser Tatbestand dürfte ja erfüllt sein.
Meines Wissen ist ja schon die Abgabe korrigierter Erklärungen eine konkludente (durch schlüssiges Handeln) Selbstanzeige.
Ich habe das schon mehrfach so gemacht und es gab nie Probleme...auch keine Steuerprüfung oder dergleichen.
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03.03.2008, 20:28
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Ne Selbstanzeige, es tut mir leid, aber ich musste lachen
"Es muss nichtmal Selbstanzeige draufstehen."
Dann ist mein Tip: Schicke dem Finanzamt eine Hochzeitseinladung. Da muss auch nicht "Hochzeitseinladung" drauf stehen, schreib einfach "Tut mir leid, hab ich vergessen, Geld kommt morgen."
Was ist eine Selbstanzeige, wenn nicht "Selbstanzeige" draufsteht und der Text keine Anzeige ist? 
Mal ganz abgesehen davon: Anzeigen gehören zur Polizei, nicht zum FA.
Was ich an deiner Stelle tun würde (mal ganz nur auf mich bezogen und keine Rechtsberatung in irgendeiner Form) ist einfach die Umsatzsteuer Anmeldung 2007 richtig auszufüllen und zu warten, bis der Bescheid kommt
Ich hatte ein ähnliches Problem, habe vor lauter Dummheit (nicht informiert, nicht genug nachgelesen, Voranmeldung in geistiger Umnachtung?) die MWSt für zwei Notebooks, vier Monitore und meine Handyrechnungen voll weggerechnet in der Voranmeldung.
Ist so natürlich nicht rechtens, vor allem bei dem überwiegend privat genutzten Handy.
In der Jahresanmelung dann richtig angegeben und den vom FA nachgeforderten Betrag gezahlt ... fertig.
Der Typ beim FA sagte "Was entscheidend ist, ist die Anmeldung am Jahresende. Solange sie da alles richtig angeben, ist es keine Hinterziehung o. ä."
Nur mal so meine Erfahrung 
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03.03.2008, 23:06
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Mal ganz abgesehen davon: Anzeigen gehören zur Polizei, nicht zum FA.
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die gibt es auch beim Finanzamt
§ 371 AO
Zitat:
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Was entscheidend ist, ist die Anmeldung am Jahresende. Solange sie da alles richtig angeben, ist es keine Hinterziehung o. ä.
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Der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung ist immer erfüllt wenn die festgesetzte Steuer von der tatsächlichen Steuer abweicht und zu einer niedrigeren Steuer führt und Voranmeldung sind Steuerfestsetzungen auch wenn sie unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Die Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes sind nämlich irrelevant bei Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 4 AO. Auch eine verspätete Festsetzung führt zur Steuerhinterziehung weil die Steuern pünktlich gezahlt werden sollen. Letztlich wird es für eine strafbare Steuerhinterziehung aber am subjektiven Tatbestandsmerkmal scheitern, nämlich dem Vorsatz.
Die Abgabe einer berichtigten Voranmeldung ist jedenfalls eine Selbstanzeige wie sie in § 371 AO definiert wird.
Gruß
Sven
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03.03.2008, 23:19
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Gibt's ja garnicht  Aber ich lasse mich gerne belehren.
Wie gesagt hatte der FA-Mitarbeiter mir das so erklärt und ich habe ihm vertraut ... 
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