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17.02.2008, 14:28
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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kosten aus dem vorjahr übernehmen
hi,
ich sitze gerade in den letzten zügen meiner einkommenssteuererkl. 2006. ich bin selbständiger freiberufler (home office). jetzt ist mir aufgefallen, dass ich 2005, als ich noch student war und nicht gearbeitet habe (musste da auch keine erklärung abgeben), einiges gekauft habe, dass ich heute noch beruflich nutze. z.b. wären das ein sauteurer monitor und diverse software. kann ich diese sachen noch irgendwie übernehmen? immerhin werden sie ja eigentlich über mehrere jahre abgeschrieben?
danke & gruß,
alex
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17.02.2008, 14:31
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Imho ab dem Zeitpunkt der gewerblichen Nutzung zum entsprechenden Zeitwert abschreiben.
Evtl. private Nutzungsanteile sind natürlich zu berücksichtigen.
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17.02.2008, 14:34
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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prima, vielen dank.
hm, den rechner nutze ich seitdem ausschließlich gewerblich. für privates habe ich meinen laptop, dessen kosten ich auch nirgendwo angebe. sollte ich das irgendwo anmerken?
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17.02.2008, 14:39
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du kannst die Anlagegüter mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einlegen.
Bsp.:
Anschaffung eines Computers am 01.01.2005, Anschaffungskosten 900,- netto.
Ein PC muss gem. den amtl. AfA-Tabellen über drei Jahre abgeschrieben werden.
2005: (fiktive) AfA 300,-
Die AfA für das Jahr 2005 wirkt sich nirgendwo aus, da du das Anlagegut erst im Jahr 2006 in das Betriebsvermögen einlegst.
2006: Einlage des Computers mit dem Teilwert i.H.v. 600€ (AK abzgl. fiktive AfA aus 2005).
AfA 300,- Die AfA wirkt sich mit 300,- Ergebnismindernd aus.
2007: AfA 299,- (1 Euro bleibt als Erinnerungswert stehen, bis das Anlagegut verkauft, verschrottet oder entnommen wird.)
Gruß,
Matthias
EDIT
hmm... schon wieder zu langsam... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.02.2008, 14:54
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2006
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alles klar, vielen dank 
hätte jetzt allerdings noch eine kleine frage: wie werden denn sampling-cds gebucht? bürobedarf? oder als personalcomputer oder so abschreiben? da sind halt soundsamples drauf, die ich in meine projekte einbinde. danke schonmal 
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17.02.2008, 15:01
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ich würde die auf Betriebsbedarf buchen.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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18.02.2008, 11:38
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich würde sie auch als sonstiger Betriebsbedarf buchen, wobei ja sowieso immer die Regel gilt: völlig wurscht, auf welchem Konto man bucht, Hauptsache es ist steuerlich korrekt.
Da dreht einem niemand einen Strick draus, wenn es im Kontenrahmen besser auf ein anderes Konto gebucht würde, wenn sich dadurch keine steuerlichen Veränderungen ergeben. Da gibt es seitens des FA höchstens den freundlichen Hinweis, biite buchen sie xyz in Zukunft besser unter Konto x 
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