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Alt 17.02.2008, 17:31   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
lexxxxx macht alles soweit korrekt

Riester Rente und Bescheinigung nach §10a(5) EStg


Hey zusammen,

ich habe letzte Woche eine Bescheinigung von meiner Riester Rente erhalten.
Ich stell mir nun die Frage was kann ich mit dieser Bescheinigung bezwecken?

Bringt sie mir überhaupt was wenn ich noch keine Lohnsteuer bezahle?
lexxxxx ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.02.2008, 20:48   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von lexxxxx Beitrag anzeigen
Hey zusammen,

ich habe letzte Woche eine Bescheinigung von meiner Riester Rente erhalten.
Ich stell mir nun die Frage was kann ich mit dieser Bescheinigung bezwecken?

Bringt sie mir überhaupt was wenn ich noch keine Lohnsteuer bezahle?
Was meinst Du mit "Lohnsteuerkarte bezahlen"?

Wenn Du keine Steuererklärung machst, kannst Du die Bescheinigung einfach bei Deinen Riesterunterlagen abheften und machst nichts weiter damit ...

copy
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Alt 17.02.2008, 21:37   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
lexxxxx macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit "Lohnsteuerkarte bezahlen"?

Wenn Du keine Steuererklärung machst, kannst Du die Bescheinigung einfach bei Deinen Riesterunterlagen abheften und machst nichts weiter damit ...

copy
Hatte zwar nix mit Lohnsteuerkarte geschrieben aba egal
lexxxxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 00:53   #4
TP-Insider
 
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von lexxxxx Beitrag anzeigen
Hatte zwar nix mit Lohnsteuerkarte geschrieben aba egal
Tatsache - sorry, da hat mir wohl mein Gehirn einen Streich gespielt. Ich hätte Stein und Bein geschworen, dass das "Lohnsteuerkarte" stand.

copy
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