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19.02.2008, 08:51
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: kusel
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gewerblich genutztes Zimmer ausbauen, als Ausgabe???
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin Kleinunternehmer, und habe ein Arbeitszimmer, dass ich nur gewerblich nutzten möchte, auszubauen. (momentan ist das nur ein Rohbau)
Kann ich die Ausbau/Umbaukosten in der GÜV als Ausgabe buchen?
Und was ist mit der neuen Möben, die ich auch für dieses Zimmer benötige???
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19.02.2008, 17:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
handelt es sich bei dem Arbeitszimmer um deinen beruflichen Mittelpunkt (auf die Selbstständigkeit bezogen)?
Wenn ja, dann kannst du sämtliche Ausgaben die auf dieses Zimmer entfallen steuerlich berücksichtigen. Jedoch ist nicht alles direkt Aufwand.
- Die Anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten kannst du aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.
- Die Renovierungskosten die auf das Arbeitszimmer entfallen zählen mit zum o.g. Punkt, müssen also ggf. (nach)aktiviert werden.
- Die Möbel kannst du ebenso steuerlich berücksichtigen. Hier ist zu beachten:
( Rechtsstand bis 31.12.2007 )
Liegen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes unter 410,-, dann sind die Möbel, soweit sie eigentständig nutzbar sind, als GWG zu behandeln und somit im Jahr der Anschaffung als Aufwand zu behandeln. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 410,-, dann sind die Möbel entsprechend zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
( Rechtsstand ab 01.01.2008 )
Die Grenze von 410,- verringert sich auf 150,- (gem. §9 Abs. 1 S3 Nr.7 Satz 2 EStG bleibt bei Überschusseinkunftsarten die Grenze von 410,- bestehen!) Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- und 1.000,- liegen müssen in einem sog. Sammelposten pro Jahr zusammengefasst werden und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 1.000,- liegen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Strom, Heizkosten etc. können auch anteilig berücksichtg werden. Diese Aufwendungen sind im entsprechenden Jahr als Aufwand zu verbuchen.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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19.02.2008, 22:36
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: kusel
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...aha...
, also im Klartext:
das Zimmer wird nur gewerblich genutzt (Ich nähe, dafür brauche ich halt ein Zimmer). Das Zimmer muss ich komplett ausbauen, d.h, Fenster, Heizung, Decke, Boden, .... Das würde ca 4.000€ kosten.
Das kann ich nicht auf einmal in meine KÜR aufnehmen???
Muss ich dann z. B. ein Fenster von Nutzungdauer ca 10Jahre (hat ein Fenster überhaupt sowas wie "Nutzungsdauer"???), dann nach und nach abschreiben, genau wie die Heizung, Laminat u. s. w
Was ist eigentlich mit Zinsen und Tilgung, die für das gesamte Haus anfallen, die kann ich ja in vollen Höhe (natürlich anteilig für das Arbeitszimmer) geltend machen.....?
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20.02.2008, 07:17
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von **dekoengel**
[...]das Zimmer wird nur gewerblich genutzt (Ich nähe, dafür brauche ich halt ein Zimmer). Das Zimmer muss ich komplett ausbauen, d.h, Fenster, Heizung, Decke, Boden, .... Das würde ca 4.000€ kosten.
Das kann ich nicht auf einmal in meine KÜR aufnehmen???
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Genau.
Du musst den Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung die auf das Arbeitszimmer entfallen aktivieren.
Deine Renovierungs- und Umbauarbeiten musst du dann zu diesen Hinzuaktivieren.
Die Abschreibung ist im §7 EStG geregelt.
Zitat:
Zitat von **dekoengel**
Muss ich dann z. B. ein Fenster von Nutzungdauer ca 10Jahre (hat ein Fenster überhaupt sowas wie "Nutzungsdauer"???), dann nach und nach abschreiben, genau wie die Heizung, Laminat u. s. w
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Das alles wird mit auf die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Arbeitszimmers gerechnet, da weder ein Fenster noch eine Heizung eigenständig nutzbar sind, und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Hauses (also dem Arbeitszimmer) abgeschrieben.
Über welchen Zeitraum die jeweiligen Gegenstände abzuschreiben sind, kannst du den amtlichen AfA-Tabellen entnehmen.
Zitat:
Zitat von **dekoengel**
Was ist eigentlich mit Zinsen und Tilgung, die für das gesamte Haus anfallen, die kann ich ja in vollen Höhe (natürlich anteilig für das Arbeitszimmer) geltend machen.....?
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M.E. ja.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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20.02.2008, 09:20
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: kusel
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...was ist mit Nutzungsdauer von Fenstern, Heizung, Laminat, Decke...?
In der Afa habe ich nichts genaues gefunden, wo gehört das hin?
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20.02.2008, 17:33
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von **dekoengel**
...was ist mit Nutzungsdauer von Fenstern, Heizung, Laminat, Decke...?
In der Afa habe ich nichts genaues gefunden, wo gehört das hin?
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Zitat:
Zitat von **dekoengel**
[...]Was ist eigentlich mit Zinsen und Tilgung, die für das gesamte Haus anfallen, die kann ich ja in vollen Höhe (natürlich anteilig für das Arbeitszimmer) geltend machen.....?
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
[...]Das alles wird mit auf die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Arbeitszimmers gerechnet, da weder ein Fenster noch eine Heizung eigenständig nutzbar sind, und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Hauses (also dem Arbeitszimmer) abgeschrieben.[...]
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