Zitat:
Zitat von Geradegeründet
Da ich mich nächstes Jahr evtl. doch für eine Photovoltaikanlage entscheide,
habe ich ja so oder so ein Kleingewerbe, bekomme die Vorsteuer zurück
und den Anteil Arbeitszimmer mit 10 % kann ich bei den Gesamtkosten
für den Hausbau auch wieder bekommen.
Die Anlage wird ja mit 20 Jahren abgeschrieben und das Gewerbe läuft dann
garantiert auch so lange.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe."
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Mir geht es wie dir. Ich verstehe auch nichts. Ich zerlege es mal:
++Da ich mich nächstes Jahr evtl. doch für eine Photovoltaikanlage entscheide, habe ich ja so oder so ein Kleingewerbe, ++
Wieso so oder so Kleingewerbe? Das hängt von der Umsatzhöhe ab.
Wieso überhaupt Gewerbe? Das hängt - unter anderem - von der Gewinnerzielungsabsicht ab. Na schön, unterstellen wir diese mal.
++bekomme die Vorsteuer zurück und den Anteil Arbeitszimmer mit 10 % kann ich bei den Gesamtkosten für den Hausbau auch wieder bekommen. ++
Ja, wenn das Gebäude zu 100% unternehmerisch genutzt wird.
Den Anteil am Arbeitszimmer will er auch noch. Also eine 110%ige Nutzung.
Kein übler Gedanke. Schade, dass das Steuerrecht den nicht mitmacht.
++Die Anlage wird ja mit 20 Jahren abgeschrieben und das Gewerbe läuft dann
garantiert auch so lange.++
Tatsächlich? Wenn die Abschreibungsdauer der Anlage 100 Jahre dauert, dauert das Gewerbe dann auch so lange? Hier sind Äpfel mit Kugelschreibern verglichen worden.
Was hat die Anlage mit dem Haus zu tun? Die Anlage ist sowieso Betriebsvorrichtung und kann meines Wissens nicht außerunternehmerisch genutzt werden, die Vorsteuer bleibt, auch wenn er sein Unternehmen aufgibt, die Anlage abreißt, ein Erdbeben sie verschlingt, oder seine Kinder auf ihr spielen (na schön, beim letzten bin ich nicht ganz sicher).
Also mal unter uns, da wollte jemand vortäuschen, dass er Ahnung hat, und noch mit "danke trotzdem" gönnerhaft ábwinken.
"Abschreibung" hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Es gilt nur Abschnitt 207 Abs. I S1 UStR und sonst nichts.
Gruß