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Alt 20.02.2008, 15:54   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt

Hausbau - Büro-/Lagerraum Vorsteuer zurück??


Zitat:
"Komme gerade vom Steuerberater wieder und sage
"Vielen Dank und einen schönen Abend noch".

Im Ernst, die Medailie hat wirklich eine zweite Seite.
Hausbau 300.000,- €
16 % Vorsteuer = 48.000,- €
Verlockend, aber.......
Wenn Bürofläche 10 % ist, dann muss ich die anderen 90 %
Privatfläche versteuern. Und das 10 Jahre lang.
Kommt ungefähr wieder die gleiche Summe raus.
Löse ich mein Gewerbe früher auf, muss ich die Vorsteuer zurückbezahlen.

Aus: http://www.traum-projekt.com/forum/1...g-hausbau.html
Da ich mich nächstes Jahr evtl. doch für eine Photovoltaikanlage entscheide,
habe ich ja so oder so ein Kleingewerbe, bekomme die Vorsteuer zurück
und den Anteil Arbeitszimmer mit 10 % kann ich bei den Gesamtkosten
für den Hausbau auch wieder bekommen.
Die Anlage wird ja mit 20 Jahren abgeschrieben und das Gewerbe läuft dann
garantiert auch so lange.

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe."


Diese o.g. Mail hatte eine andere Person verfasst.

Ich habe vor ein Haus zu bauen, wenn die Finanzierung klappen sollte, dabei werde ich einen Raum für Büro- und Lagerraum verwenden.
Den ersten Absatz habe ich verstanden, den 2. leider nicht. Was hat die Photogalvanikanlage mit den 10% Arbeitszimmeranteil zu tuen?.
Bedeutet es, dass der Teilnehmer die Vorsteuer für diese P.anlage bekommt und zudem 10% der Baukosten? Muss dann diese Erstattung nicht jährlich an das Finanzamt wieder zurückgezahlt werden??

BITTE Helft mir hier Klarheit zu schaffen?

(In diesem Zimmer verbringe ich die gesamte Arbeitszeit (ebay Händler)
Wäre hier eine Abschreibung vorteilhafter?)
Lieben Gruß

Geändert von Sven (20.02.2008 um 20:26 Uhr).
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.02.2008, 08:54   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Geradegeründet Beitrag anzeigen
Da ich mich nächstes Jahr evtl. doch für eine Photovoltaikanlage entscheide,
habe ich ja so oder so ein Kleingewerbe, bekomme die Vorsteuer zurück
und den Anteil Arbeitszimmer mit 10 % kann ich bei den Gesamtkosten
für den Hausbau auch wieder bekommen.
Die Anlage wird ja mit 20 Jahren abgeschrieben und das Gewerbe läuft dann
garantiert auch so lange.

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe."
Mir geht es wie dir. Ich verstehe auch nichts. Ich zerlege es mal:

++Da ich mich nächstes Jahr evtl. doch für eine Photovoltaikanlage entscheide, habe ich ja so oder so ein Kleingewerbe, ++
Wieso so oder so Kleingewerbe? Das hängt von der Umsatzhöhe ab.
Wieso überhaupt Gewerbe? Das hängt - unter anderem - von der Gewinnerzielungsabsicht ab. Na schön, unterstellen wir diese mal.

++bekomme die Vorsteuer zurück und den Anteil Arbeitszimmer mit 10 % kann ich bei den Gesamtkosten für den Hausbau auch wieder bekommen. ++
Ja, wenn das Gebäude zu 100% unternehmerisch genutzt wird.
Den Anteil am Arbeitszimmer will er auch noch. Also eine 110%ige Nutzung.
Kein übler Gedanke. Schade, dass das Steuerrecht den nicht mitmacht.

++Die Anlage wird ja mit 20 Jahren abgeschrieben und das Gewerbe läuft dann
garantiert auch so lange.++
Tatsächlich? Wenn die Abschreibungsdauer der Anlage 100 Jahre dauert, dauert das Gewerbe dann auch so lange? Hier sind Äpfel mit Kugelschreibern verglichen worden.
Was hat die Anlage mit dem Haus zu tun? Die Anlage ist sowieso Betriebsvorrichtung und kann meines Wissens nicht außerunternehmerisch genutzt werden, die Vorsteuer bleibt, auch wenn er sein Unternehmen aufgibt, die Anlage abreißt, ein Erdbeben sie verschlingt, oder seine Kinder auf ihr spielen (na schön, beim letzten bin ich nicht ganz sicher).
Also mal unter uns, da wollte jemand vortäuschen, dass er Ahnung hat, und noch mit "danke trotzdem" gönnerhaft ábwinken.

"Abschreibung" hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Es gilt nur Abschnitt 207 Abs. I S1 UStR und sonst nichts.


Gruß
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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