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21.02.2008, 08:43
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Ausstellung einer Gutschrift und erneuten Rechnung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit Januar 2007 umsatzsteuerpflichtig, leider habe ich aus Unwissenheit & Co (ich dachte, ich könnte noch als Kleinunternehmer fungieren) erst dieses Jahr damit angefangen, die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen auszuweisen.
Ich muss nun also die Rechnungen aus 2007 korrigieren, will also eine Gutschrift und erneute Rechnung ausstellen. Die erneute Rechnung sieht identisch aus, außer dass die Ust. mit aufgeführt ist.
Jetzt die Frage:
Wie genau muss denn die Gutschrift aussehen?
Wie muss ich Bezug auf die alte Rechnung nehmen?
Wie sieht die Leistung in der Gutschrift aus?
Die Gutschrift beinhaltet ja dann wieder keine Ust., nur die erneute Rechnung?
Vielen Dank
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21.02.2008, 16:02
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Weiß keiner Rat?
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21.02.2008, 19:16
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Silent21
Weiß keiner Rat?
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nicht so ungeduldig... es gibt auch Menschen die tagsüber mal ein bisschen im Büro vorbei schauen müssen...
Zitat:
Zitat von Silent21
Hallo,
Wie genau muss denn die Gutschrift aussehen?
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Für Gutschriften gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Rechnungen ( § 14 UStG)
Zitat:
Zitat von Silent21
Wie muss ich Bezug auf die alte Rechnung nehmen?
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Du Schreibst irgendwo auf die Rechnung "Gutschrift zur Rechnungsnummer xxxx"
Zitat:
Zitat von Silent21
Wie sieht die Leistung in der Gutschrift aus?
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Was meisnt du damit? Nimm einfach den gleichen Inhalt wie in der Rechnung nur mit negativen Zahlen...
Zitat:
Zitat von Silent21
Die Gutschrift beinhaltet ja dann wieder keine Ust., nur die erneute Rechnung?
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Richtig.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.02.2008, 21:31
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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1. Die Gutschrift sieht genauso aus wie die Ursprungsrechnung (ein Muss)
2. nur mit dem zusätzlichem Vermerk " Gutschrift zur Rechnungsnummerxxxx vom TT.MM.JJ "
3. und schreibst auf den Beleg (dick und Fett) Gutschrift (somit hast du dir auch den Aufwand mit den negativen Beträgen ersparrt)
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22.02.2008, 16:48
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Vielen Dank für eure Hilfe.
Und bei der Gutschrift nehm ich auch einfach eine ganz normale (fortlaufende) Rechnungsnummer?
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22.02.2008, 22:01
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von Silent21
Vielen Dank für eure Hilfe.
Und bei der Gutschrift nehm ich auch einfach eine ganz normale (fortlaufende) Rechnungsnummer?
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nicht Rechnungsnummer! sondern GUTSCHRIFTSNUMMER
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23.02.2008, 12:40
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Hab bisher noch keine Gutschrift erstellt.
Meine Rechnungsnummer ist eine fünftsellige fortlaufende Nummer.
Wo soll denn da jetzt unterschieden werde, was eine Gutschrifts- und Rechnungsnummer ist...?
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23.02.2008, 12:44
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Wenn deine Rechnung die Nummer 12345 hat, dann würde ich der Gutschrift die Nummer GS 12345 geben. Somit hast du klar gekennzeichnet, dass es sich um eine Gutschrift handelt und du siehst auf den ersten Blick für welche Rechnung die Gutschrift ist.
Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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23.02.2008, 12:50
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Als ich mal 'ne Gutschrift geschrieben habe, habe ich auch ganz deutlich drauf geschrieben "Gutschrift zur Re.Nr. XXXXX", ich habe keinen neuen Nummerkreis für Gutschriften angefangen.
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23.02.2008, 12:54
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Gute Idee,
statt "Rechnungsnummer: 12345" werde ich einfach schreiben: "Gutschrift zur Rechnungs-Nr. 12345"
Vielen Dank
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23.02.2008, 18:32
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Noch eine Frage, müssen in der Gutschrift die Bankinformationen des Kunden aufzufinden sein? [die habe ich (noch) nicht]
Der Teil "Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto" muss ja nun ausgetauscht werden durch "Der Betrag wird ihnen auf das Konto XYZ gutgeschrieben..
Vielen Dank
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23.02.2008, 18:41
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du willst tatsächlich Zahlungen vornehmen? Warum? Du schreibts doch 'ne neue Rechnung über den gleichen Betrag und die ist ja dann wohl schon bezahlt?
Ich bin seit gestern sowieso am überlegen ob in deinem Fall nicht einfach 'ne Änderung der Rechnung reicht....
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23.02.2008, 18:54
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ich bin seit gestern sowieso am überlegen ob in deinem Fall nicht einfach 'ne Änderung der Rechnung reicht....
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*zustimm*
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23.02.2008, 18:58
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
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Hi dorintia,
nein nein, ich werde keine Überweisung vornehmen. Das ist nur auf dem Papier. Die Kunden werden mir einfach nur die fehlende USt. nach überweisen.
Trotzdem muss der genannte Teil in der Gutschrift ja entsprechend ersetzt werden. Die Frage ist einfach, ob es nötig ist zu sagen, dass das Geld auf ihr Konto überwiesen wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten um Rechnungen in diesem Fall zu korrigieren:
- Gutschrift + erneute Rechnung
- Rechnung (wo nur die Ust. aufgeführt wird)
Ich weiß nicht genau, was du mit "Änderung der Rechnung" meinst,
Da es sich nur um ca. 20 Rechnungen handelt, wurde mir schon anderweitig empfohlen lieber Gutschriften + neue Rechnungen auszustellen, da dieser Weg sauberer wäre.
Mir fehlt wie gesagt nun letztendlich nur noch die Informationen, ob ich die Bankinformationen des Kunden aufführen muss bzw. ob irgendwo stehen muss "der Betrag wird entsprechend überwiesen" etc.
Vielen Dank.
Geändert von Silent21 (23.02.2008 um 18:59 Uhr).
Grund: Rechtschreib-Korrektur
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23.02.2008, 19:03
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Silent21
Die Kunden werden mir einfach nur die fehlende USt. nach überweisen.
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Hast du das denn schon mit deinen Kunden abgesprochen?
Gruß,
Matthias
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