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Alt 23.02.2008, 22:27   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt

Wie verbucht man eine Rücklage zur Krankenversicherung rückwirkend für 2007?


Hallo,
bin gerade dabei die EÜR für 2007 zu erstellen. 2006 war ich noch wegen zu geringem Verdienst beim Ehepartner familienversichert. 2007 habe ich einen deutlichen Gewinn erwirtschaftet und muss garantiert rückwirkend für das Jahr 2007 Krankenkassenbeiträge für mich nachzahlen.
Ich schätze, dass ich ca. 300 Euro pro Monat nachzahlen muss ( 3600,00 Euro). Nennt man das jetzt Rücklage bilden?
Wie verbuche ich das?
Würde mich riesig freuen, wenn mir ein Experte die Kontierung nach Kontorahmen mitteilen kann.

Schönen Dank im Voraus.
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.02.2008, 22:47   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Innerhalb einer EÜR oder Bilanz? Garnicht.

Das sind private Ausgaben und können maximal innerhalb der pers. EkSt.-Erklärung geltend gemacht werden. Und imho auch dann erst wenn sie bezahlt sind.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2008, 02:05   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Und imho auch dann erst wenn sie bezahlt sind.
Richtig... Bei der Einkommensteuererklärung gilt gem. §11 EStG das Zufluss- und Abflussprinzip.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2008, 09:11   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt
Danke für die Antworten, aber eines verstehe ich nicht. Wenn ich im Jahr 2008 die Beiträge für 2007 nachzahle, dann fließt die Rechnung doch nicht in das Jahr 2007, oder ?
Wird das dann in der Einkommensteuererklärung 2007 als Rücklage geltend gemacht?

Bitte nochmals antworten.

DANKE
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2008, 10:37   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Wenn ich im Jahr 2008 die Beiträge für 2007 nachzahle, dann fließt die Rechnung doch nicht in das Jahr 2007, oder ?
nein, das sind dann Ausgaben in 08.

Zitat:
Wird das dann in der Einkommensteuererklärung 2007 als Rücklage geltend gemacht?
in der EÜR haben die Krankenkassenbeiträge nichts zu suchen. Das sind Sonderausgaben (Mantelbogen Seite 3)

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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