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Alt 25.02.2008, 05:19   #1
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rami8585 ist auf einem guten Weg
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Rechnung + Ratenzahlung ins Ausland


Hallo, ich habe einige Fragen aber leider noch keine Antworten dazu. Kann mir jemand evtl. helfen?

Ich habe einen Neukunden im Ausland (Luxemburg), wohne in Deutschland, bin Kleinunternehmer. Habe noch keine USt-ID, werde diese aber noch 'holen'.

1) Der Kunde möchte eine USt-ID haben. Wie lange dauert das bis ich die vom FA bekomme?

2) Da die Steuer damit im Ausland (elektronische Leistungen) beglichen wird, wird das nicht zu meinem "Kleinunternehmer"-Umsatz hinzugerechnet - oder?

3) Kunde zahlt per Ratenzahlung. Auf meiner Ratenvereinbarung steht "...unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland..."
SOllte ich da was ändern?

4) Was wäre, wenn der Kunde tatsächlich die Raten nicht bezahlen sollte - hab ich dann Pech gehabt, oder gibt es eine Möglichkeit das Geld aus Luxemburg zu "holen"... ?

Kunde hat sich mit Reisepass ausgewiesen, denke auch dass der ganz in Ordnung ist, allerdings muss man sich ja ein wenig absichern da es ein relativ hoher Auftragswert ist.

Würde mich über jede Hilfe freuen... vielen Dank!

viele Grüße
Rami

möchte natürlich keine individuelle Rechtsberatung, nur ein paar hilfreiche Tipps :-)
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.02.2008, 10:59   #2
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
Habe noch keine USt-ID, werde diese aber noch 'holen'.
Warum?

Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
1) Der Kunde möchte eine USt-ID haben.
Was geht den Kunden deine USt.-ID an???

Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
2) Da die Steuer damit im Ausland (elektronische Leistungen) beglichen wird, wird das nicht zu meinem "Kleinunternehmer"-Umsatz hinzugerechnet - oder?
Vorsicht, wenn du jetzt denkst, das du dir eine USt.-ID holst und dann dem lux. Kunden eine Rechnung ohne USt. schreiben kannst - also 19% weniger als wenn die Rechnung an einen dtsch. Kunden gehen würde - so ist das falsch. Mit der Kleinunternehmerregelung ändert sich an der Rechnung überhaupt nichts.
Für deinen Kunden wäre es eigentlich besser eine Rechnung von jemandem mit Regelbesteuerung zu bekommen, da er deine Leistung in seinem Land noch versteuern muss... allerdings kannst du deine Leistung ja so kalkulieren das du immer noch günstig bist...

Wenn du jetzt zur Regelbesteuerung wechseln willst, so betrifft das alle Rechnungen für 2008!
__________________
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 11:00   #3
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Zitat:
1) Der Kunde möchte eine USt-ID haben. Wie lange dauert das bis ich die vom FA bekomme?
unterschiedlich, öfter beim FA anrufen und jammern, dann geht's vielleicht schneller.
Die UStID-Nr. spielt hier aber keine Rolle, da sowieso keine USt ausgewiesen werden darf.

Zitat:
2) Da die Steuer damit im Ausland (elektronische Leistungen) beglichen wird, wird das nicht zu meinem "Kleinunternehmer"-Umsatz hinzugerechnet - oder?
richtig, da der Leistungsort im Ausland ist sind diese Leistungen nicht steuerbar und werden bei der Gesamtumsatzermittlung nicht einbezogen.

Zitat:
3) Kunde zahlt per Ratenzahlung. Auf meiner Ratenvereinbarung steht "...unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland..."
SOllte ich da was ändern?
nö, ist doch schön wenn D Recht gilt und nicht Luxemburger Recht.

Zitat:
4) Was wäre, wenn der Kunde tatsächlich die Raten nicht bezahlen sollte - hab ich dann Pech gehabt, oder gibt es eine Möglichkeit das Geld aus Luxemburg zu "holen"... ?
sicherlich gibt es Möglichkeiten, die werden dann aber auch was kosten und je nachdem steht dann der Ertrag nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand.

Gruß
Sven
__________________
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Alt 29.02.2008, 06:17   #4
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@dorintia: danke für deine antwort.

die USt-ID sollte ich holen damit wir auf die USt. wg. innergemeinschaftlichen Verkehr verzichten können.
da ich kleinunternehmer bin hat sich ja das aber erledigt... :-) danke für den tipp.

hat die USt-ID für mich als kleinunternehmer überhauot einen sinn (brauche ich doch gar nicht, oder?)


@sven: klar ist deutsches recht schöner, aber wenn das auf der ratenvereinbarung draufsteht und der kunde in luxemburg sitzt macht das ja keinen sinn oder?

ich denke wenn ein kunde in luxemburg sitzt und es wirklich so sein sollte dass er nicht zahlt dann hab ich im großen und ganzen pech gehabt. anwalt usw wird da nichts bringen. aber hoffen wir mal dass alles gut läuft :-)
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 10:45   #5
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
die USt-ID sollte ich holen damit wir auf die USt. wg. innergemeinschaftlichen Verkehr verzichten können.
da ich kleinunternehmer bin hat sich ja das aber erledigt... :-) danke für den tipp.
Selbst wenn du regelbesteuert wärst, geht dem Kunden deine USt.-ID gar nichts an. Er müsste dir seine vorlegen damit du in dem Fall überhaupt 'ne Rechnung ohne MwSt. ausstellen kannst.

Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
hat die USt-ID für mich als kleinunternehmer überhauot einen sinn (brauche ich doch gar nicht, oder?)
Nur wenn du selbst innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst oder wenn du elektronische Leistungen einkaufst.
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Alt 29.02.2008, 11:01   #6
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okay... also der kunde müsste mir eine USt-ID vorlegen um sozusagen zu "beweisen" dass er berechtigt ist, dass ich ihm keine USt berechne. verstanden. danke dir, ist gut zu wissen weil ich 2008 wahrscheinlich regelbesteuern muss :-)

dankeschööön :-) & schönes wochenndde
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Alt 29.02.2008, 11:05   #7
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
weil ich 2008 wahrscheinlich regelbesteuern muss :-)
Ist das jetzt 'nen Tippfehler und du meinst 2009?

Bitteschön und gern geschehn
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Alt 29.02.2008, 11:10   #8
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rami8585 ist auf einem guten Weg
eigentlich mein ich 2008.. aber wenn ich so drüber nachdenke.. hab ich ganz große fragezeichen überm kopf :-)

ich denke dass mein umsatz in 2008 die 25.000 Euro übersteigen wird.
die rechnungen kann ich ja aber nicht im nachhinein ausstellen oder. dann müsste ich im januar 2009 die ganzen steuern für 2008 nachzahlen oder?

hmmm das ist ne so komplizierte sache ohne steuern wärs einfacher :-)
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 11:17   #9
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Dann gilt die Regelbesteuerung erst ab 2009, sofern du 2007 Umsätze unter 17500 € hattest.
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Alt 29.02.2008, 11:38   #10
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ich weiß noch nicht wieviel ich 2007 hatte... mein steuerberater macht mir gerade erst die ESt-Erklärung für 2006 :-)

aber ich glaube in 2007 lieg ich unter 17.500, 2008 bin ich über 25.000. das heisst ich muss erst ab 2009 "umstellen" :-)

sagt mir das FA dann bescheid, oder ?
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Alt 29.02.2008, 11:52   #11
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
sagt mir das FA dann bescheid, oder ?
Keine Ahnung...

Aber was machst du mit den bis dahin geschriebenen Rechnungen? Ich würde ab der ersten Rechnung mit der Regelbesteuerung arbeiten, nachträglich das Kuddelmuddel - nein danke. Aber dein Steuerberater sollte dir da beratend zur Seite stehen können.
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