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Leider hat er mir nicht gesagt, daß ich - wie das Finanzamt mir mitteilte - diese USt-Erklärung bis zum 10. Januar des Folgejahres abgeben muss.
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wer sagt das denn?
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Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Weg aus dieser Misere zeigen könnte...
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ruf dort an, schildere den Fall und sage, dass du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in 2006 verzichtet hast und eine USt-Erklärung eingereicht hast. Damit sollte der Fall erledigt sein. Ansonsten frag' nach einer rechtlichen Grundlage warum man dir dies verweigert.
§ 18 UStG gibt dies nämlich nicht her, dass die USt-Erklärung (nicht USt-Voranmeldung) bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden muss.
Gruß
Sven