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Alt 25.02.2008, 12:31   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Karlsruhe
Angie100569 macht alles soweit korrekt

Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer Kleinunternehmer


Hallo zusammen,

ein bekannter Steuerberater hat mir vor zwei Jahren geraten, meine Rechnungen mit USt zu schreiben. Dem Finanzamt würde ich dies durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung mitteilen. Leider hat er mir nicht gesagt, daß ich - wie das Finanzamt mir mitteilte - diese USt-Erklärung bis zum 10. Januar des Folgejahres abgeben muss. Das Finanzamt hat meine erst vor kurzem abgegebene USt-Erklärung für 2006 nicht anerkannt und für nichtig erklärt. Meine Rechnungen hatte ich jedoch mit USt geschrieben und die Rg.-Empfänger haben selbstverständlich sich die Vorsteuer geholt.

Wie kann ich dieses Problem lösen? Muss das FA meine USt-Erkl. nicht anerkennen, wenn ich die USt in den Rg. ausgewiesen habe?

Oder muss ich nun alle Rg. für 2006 korrigieren und die Vorsteuer zurückerstatten?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Weg aus dieser Misere zeigen könnte...
Angie100569 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.02.2008, 13:04   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Leider hat er mir nicht gesagt, daß ich - wie das Finanzamt mir mitteilte - diese USt-Erklärung bis zum 10. Januar des Folgejahres abgeben muss.
wer sagt das denn?

Zitat:
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Weg aus dieser Misere zeigen könnte...
ruf dort an, schildere den Fall und sage, dass du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in 2006 verzichtet hast und eine USt-Erklärung eingereicht hast. Damit sollte der Fall erledigt sein. Ansonsten frag' nach einer rechtlichen Grundlage warum man dir dies verweigert.
§ 18 UStG gibt dies nämlich nicht her, dass die USt-Erklärung (nicht USt-Voranmeldung) bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden muss.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 13:35   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
dass die USt-Erklärung (nicht USt-Voranmeldung) bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden muss.
Eben, aber ich denke mal das da in der Aufklärung seitens des Bekannten und/oder im Verständnis der Threaderstellerin erhebliche Defizite bestanden haben.

Klär das mit dem FA persönlich. Was hat denn deine USt.-Erklärung ergeben? Etwas zu deinen Gunsten oder zu Gunsten des FA?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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