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Kirchensteuer
Habe 2007 eine Kirchensteuerstattung erhalten aus dem JAHR 2006. Bei meiner Steuererklärung 2007 im Jahre 2008 wurde rückwirkend der Steuerbescheid 2006 um den Erstattungsbetrag geändert, da ich als Rentner im Jahre 2007 keine Kirchensteuer bezahlt habe. Ist dies korrekt. Ich war immer der Meinung, daß Erstattungen zum Einkommen des Jahres zählen, in dem das Geld geflossen ist. Besten Dank für Euere Unterstützung.
H.Brückner
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