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Alt 26.02.2008, 10:10   #1
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H.Brückner macht alles soweit korrekt

Kirchensteuer


Habe 2007 eine Kirchensteuerstattung erhalten aus dem JAHR 2006. Bei meiner Steuererklärung 2007 im Jahre 2008 wurde rückwirkend der Steuerbescheid 2006 um den Erstattungsbetrag geändert, da ich als Rentner im Jahre 2007 keine Kirchensteuer bezahlt habe. Ist dies korrekt. Ich war immer der Meinung, daß Erstattungen zum Einkommen des Jahres zählen, in dem das Geld geflossen ist. Besten Dank für Euere Unterstützung.

H.Brückner
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Alt 26.02.2008, 12:20   #2
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
gab' vor 2 oder 3 Jahren ein BFH-Urteil (Aktenzeichen müsste ich raussuchen), dass die Erstattung von Kirchensteuer ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 AO ist, sofern die steuerlichen Konsequenzen im laufenden Jahr keine Auswirkung haben. Daher wird der ursprüngliche Steuerbescheid geändert. Das ist so also korrekt.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 18:17   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Bayern
H.Brückner macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Begründung, die ich ohne wenn und aber akzeptieren muß. Vielleicht kann ich mich irgendwann einmal mit einem Tipp revanchieren. Nochmals vielen Dank.
H.Brückner
H.Brückner ist offline   Mit Zitat antworten
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