Zitat:
Zitat von MCTELE
Derzeit unterstützt mich meine Tochter hin und wieder bei kleinen Tätigkeiten. Ich würde ihre dafür gerne ein paar Euro (10 - 20 Euro) im Monat zukommen lassen.
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Grundsätzlich besteht
keine Möglichkeit jemandem ein Entglet zukommen zu lassen ohne entweder ein Angestelltenverhältnis zu begründen oder aber einen Dienstleister zu beauftragen.
Variante 1) Beschäftigungsverhältnis
Deine Tochter wird von Dir als geringfügig entlohnte Beschäftigte angestellt (400€-Job). Hierz u musst du dann bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen (falls noch nicht vorhanden).
Weiter musst du monatlich eine Meldungs zur Sozialversicherung an die Knappschaft Bahn-See leisten, sowie die entsprechenden Beiträge zahlen (z.Zt. 30% des maßgeblichen Bruttolohnes).
Weiter kommt dann die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die entsprechenden Aufwendungen sind dann Personalaufwand.
Variante 2) Dienstleister
Deine Tocher hat (oder meldet) ein Gewerbe an. Sie schreibt Dir dann Rechnungen welche du als Betriebsausgabe verbuchen kannst.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass deine Tochter nicht nur Dich sondern auch noch andere Kunden hätte (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) und das sie nicht ausschließlich Verluste erwirtschaftet (Stichwort: Liebhaberei).
Meine Meinung:
Alles in allem würde ich sagen, viel zu viel Aufwand... Lieber deiner Tochter die 10€ bis 20€ im Monat von deinem privaten Geld als Taschengelderhöhung geben.
Gruß,
Matthias