Zitat:
Zitat von cky
Dieses kann ich nicht ja nicht absetzen (da keine Rechnung) und auch nicht abschreiben, oder?
|
Was verstehst du eigentlich darunter?
Zitat:
Zitat von cky
Ich denke mal, das Teil kann ich denn nur bei der EÜR nur als Ausgabe angeben, richtig?
|
Da du bei Privatverkäufen vom Verkäufer keine Rechnung mit MwSt.-Ausweisung bekommen kannst, ist logischerweise kein Vorsteuerabzug möglich.
Trotzdem kannst du belegbare, gewerbliche Ausgaben geltend machen. Also in deiner EÜR als Ausgaben buchen. Wenn der Kaufpreis entsprechend ist, das ganze natürlich auch abschreiben. Du musst das halt alles belegen können (ebay-Ausdruck, Kontoauszug, etc.).
Zitat:
Zitat von cky
Wie sieht es aus, wenn ich das Teil irgendwann mal weiterverkaufen will? Kann ich das überhaupt (wegen Rechnung etc.)?
|
Natürlich kannst du.