getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 01.03.2008, 11:19   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt

Frage zur Buchführung


Hallo,

ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Jetzt habe ich eine Frage zu folgenden Anschaffungen:

Sackkarre
Klappboxen alles im Einzelpreis unter 150 EUR.

Muss ich das wenn es insgesamt 150 eur ergibt trotzdem einzelnd bei den GWGs eintragen oder sind das "Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe".

Und dann noch was, ich zahle jede Woche Raummiete. Muss diese als "Leistung" eingetragen werden?


Und dann noch was, ich bin Ernährungsberaterin und mache z.B. auch mal etwas für die Gruppe (zur Verkaufsförderung der Kochbücher), die Lebensmittel die ich dafür benötige, zählen die als Bewirtungskosten und können nur zu 40% abgesetzt werden oder auch als Waren?

Danke schon mal im voraus
Liebe Grüße Iris
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.03.2008, 14:42   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
Sackkarre
Klappboxen alles im Einzelpreis unter 150 EUR.
Hi, also als "Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe" werden solche Wirtschaftsgüter verbucht, die von Dir verarbeitet oder weiterverkauft werden.

Ich würde die Klappboxen sowie die Sackkarre als Betriebsbedarf verbuchen, wenn du diese nicht weiterverkaufts.

Zitat:
Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
Und dann noch was, ich zahle jede Woche Raummiete. Muss diese als "Leistung" eingetragen werden?
Die Miete wird unter "Mietaufwand" verbucht.

Zitat:
Zitat von iris1974 Beitrag anzeigen
Und dann noch was, ich bin Ernährungsberaterin und mache z.B. auch mal etwas für die Gruppe (zur Verkaufsförderung der Kochbücher), die Lebensmittel die ich dafür benötige, zählen die als Bewirtungskosten und können nur zu 40% abgesetzt werden oder auch als Waren?
Du Bewirtest die Leute aus deiner Gruppe, oder? Dann sind das Bewirtungsaufwendungen. Diese sind zu 70% abzugsfähig.

Gruß,
Matthias

Danke schon mal im voraus
Liebe Grüße Iris[/quote]
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 15:47   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt
Hallo,

ja das klingt logisch nur irgendwie finde ich diese Begründungen nicht in der EÜR

Oder?

Folgendes steht zur verfügung:

Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe
Leistungen
Gehälter, Löhne und Versich.beiträge für Arbeitnehmer
Bewirtungskosten
Porto, Telefon, Büromaterial
Fortbildung, Fachliteratur
Fahrtkosten
Reisekosten
Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter, gek. 2008
Abschreibung (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter)


Liebe Grüße Iris
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 15:58   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Du Bewirtest die Leute aus deiner Gruppe, oder? Dann sind das Bewirtungsaufwendungen. Diese sind zu 70% abzugsfähig.
buch das in voller Höhe über Werbeaufwendungen, da die Bewirtung in den eigenen 4 Wänden nicht nach der Gesetzesnorm gefördert wird, die MaWeSol mit den 70 % ansprach. Außerdem hätte man zusätzlich noch gewisse Aufzeichnungspflichten beachten müssen

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 20:11   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt
Also die Bewirtung findet nicht in meinen privat Räumen sondern in den angemieteten Schulungsräumen statt.

Weitere Frage, ich hab ja mein Gewerbe in 2008 angemeldet, hatte aber Ende 2007 schon Ausgaben (eigene Schulung usw.) aber keine Einnahmen, trage ich dann in dem Formular GSE den gesamten "Verlust" also eine negative Zahl ein?

Und die EÜR kann ich dann "Formlos" dazu legen brauche also diese EÜR in Elster nicht zu nutzen?
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 20:21   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Ich würde dann dazu tendieren, wie schon geschrieben, 70% der Bewirtungsaufwendungen als Aufwand zu verbuchen, weil nicht in den eigenen vier Wänden...

Die Aufwendungen in 2007 würde ich auf einem Zettel erläutern und direkt in die Anlage GSE eintragen. Vielleicht noch einen Hinweis dabei, dass es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben handelt, damit keine Fragen aufkommen.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 14:29   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ist das nun wirkliche Bewirtung oder eher "Vorführung oder Erklärung, Kostproben" zur Ernährungsberatung?

Ach und.... wenn die EÜR keine passenden Konten hergibt, dann leg doch selber welche an. Sollte man aber nicht unbedingt machen, wenn man das Formular EÜR vom FA nutzen muss.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 14:54   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt
Also eher "Vorführung oder Erklärung, Kostproben". Okay, ich mache die EÜR dann "formlos" und schreibe Miete da rein.

Dankeschön!
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 16:24   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Ach und.... wenn die EÜR keine passenden Konten hergibt, dann leg doch selber welche an. Sollte man aber nicht unbedingt machen, wenn man das Formular EÜR vom FA nutzen muss.
Kann man schon machen. Man muß nur darauf achten, das das jeweilig neu angelegte Konto auch irgendwo in der EÜR auftaucht und einem entsprechenden Posten zugewiesen wurde.
Dann klappt es auch mit diesem bescheuerten EÜR Formular
Wer hat sich eigentlich dieses Formular ausgedacht bzw. was nimmt der an Substanzen zu sich?
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Frage zur Buchführung Frage zur Buchführung
« Grunderwerb Steuerlich geltend machen | Rechnungsnummer »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:27 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67