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Zitat von Darius
Guten morgen, also es handelt es sich um ein Privates Grundstück, dass jetzt zum Privaten Zweck bebaut wird.
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Dann hat sich das ja erledigt.
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Meine 2. Frage gilt dem Elterngeld. Wird es so angesehen, wie ein normales Arbeitsverhältnis, weil man es ja angeben muss?! Oder ist das nur reine Info?
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Was meinst Du genau mit "so angesehen"? Das Elterngeld an sich ist steuerfrei, aber:
"Steuernachzahlung wahrscheinlich
Familien mit Elterngeld müssen mit einiger Wahrscheinlichkeit Steuern nachzahlen. Das Elterngeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es löst jedoch den so genannten Progressionsvorbehalt aus. Das heißt: Für das Einkommen des Ehepaars ist ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet wird. Das wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Gehalt des weiter berufstätigen Partners abzieht, wird deshalb oft nicht ausreichen. Dementsprechend droht nach Abgabe der Steuererklärung eine Steuernachzahlung. Sie kann mehr als 2 000 Euro ausmachen."
http://www.test.de/themen/kinder-fam...42848/1442848/
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