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Alt 02.03.2008, 21:15   #1
TP-Newbie
 
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Darius macht alles soweit korrekt
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Grunderwerb Steuerlich geltend machen


Hallo, bin ganz Neu und hab gleich eine Frage:

Meine Mutter hat bis einschließlich 2006 meine Steuererklärung gemacht.
Jetzt ist es nun so......ich habe ende 2007 ein Grundstück gekauft. Muss ich dann nun wie ein Hausbesitzer mir meine Erklärung von einem Steuerberater machen lassen???
Hab ich durch das Grundstück steuerliche Vor- bzw Nachteile?

Meine 2. Frage gilt dem Elterngeld. Wird es so angesehen, wie ein normales Arbeitsverhältnis, weil man es ja angeben muss?! Oder ist das nur reine Info?

mfg

Darius
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Alt 02.03.2008, 22:54   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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moin auch,

zu erst wäre zu klären: privat oder gewerblich genutztes Grundstück?

bei privater Nutzung kannst du keine Zinsen o.ä. "absetzen", also ziemlich egal.
bei gewerblicher Nutzung gibt es mehrere Möglichkeiten, ich würde einen Stb. sehr empfehlen, zumindest eine Beratung
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 08:28   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Darius macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
moin auch,

zu erst wäre zu klären: privat oder gewerblich genutztes Grundstück?

Guten morgen, also es handelt es sich um ein Privates Grundstück, dass jetzt zum Privaten Zweck bebaut wird.

mfg
Darius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2008, 10:21   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Darius Beitrag anzeigen
Guten morgen, also es handelt es sich um ein Privates Grundstück, dass jetzt zum Privaten Zweck bebaut wird.
Dann hat sich das ja erledigt.

Zitat:
Meine 2. Frage gilt dem Elterngeld. Wird es so angesehen, wie ein normales Arbeitsverhältnis, weil man es ja angeben muss?! Oder ist das nur reine Info?
Was meinst Du genau mit "so angesehen"? Das Elterngeld an sich ist steuerfrei, aber:

"Steuernachzahlung wahrscheinlich

Familien mit Elterngeld müssen mit einiger Wahrscheinlichkeit Steuern nachzahlen. Das Elterngeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es löst jedoch den so genannten Progressionsvorbehalt aus. Das heißt: Für das Einkommen des Ehepaars ist ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet wird. Das wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Gehalt des weiter berufstätigen Partners abzieht, wird deshalb oft nicht ausreichen. Dementsprechend droht nach Abgabe der Steuererklärung eine Steuernachzahlung. Sie kann mehr als 2 000 Euro ausmachen."

http://www.test.de/themen/kinder-fam...42848/1442848/

copy
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