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03.03.2008, 18:37
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Fragen zur Einkommensteuererklärung
Hallo,
habe ein paar Fragen zur Steuererklärung:
1. Habe letztes Jahr geheiratet, muß ich da eine gemeinsame Veranlagung, oder die "besondere Veranlagung für das Jahr der Heirat" ankreuzen?
2. Meine Frau macht zur Zeit lediglich einen Aushilfsjob. Reicht es, wenn ich zu ihrem Verdienst 0€ angebe?
Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar
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03.03.2008, 19:08
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Peter3182
2. Meine Frau macht zur Zeit lediglich einen Aushilfsjob. Reicht es, wenn ich zu ihrem Verdienst 0€ angebe?
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Wenn Sie auf Steuerkarte arbeitet reicht das nicht.
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03.03.2008, 20:08
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Zitat:
Zitat von Peter3182
2. Meine Frau macht zur Zeit lediglich einen Aushilfsjob. Reicht es, wenn ich zu ihrem Verdienst 0€ angebe?
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Wieso schreibst du nicht einfach auf, was sie verdient? Mach in meinen Augen Sinn.
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04.03.2008, 08:15
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Ich will ja wissen, obs nötig ist, oder nicht. Wenns unnötig ist, brauch ich es auch nicht einzutragen...also eine Lohnsteuerkarte hat sie nicht.
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04.03.2008, 14:02
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Noch eine Frage:
bin Ende letzten Jahres umgezogen.
Wie kann ich dies in der Einkommensteuererkl. erfassen? ( wegen den unterschiedlichen Entfernungen zur Arbeit. )
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04.03.2008, 17:25
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Zitat:
Zitat von Peter3182
Ich will ja wissen, obs nötig ist, oder nicht.
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Ich sag's mal so. Meinst du denn, wenn es unnötig wäre, würde der Staat dieses Feld auf Hunderttausende von Formularen drucken?  Trag einfach ein, was sie verdient und gut.
Grüße
PS: Es gibt hier eine Bearbeiten-Funktion, das ist die mit der Schere, dann kannst du deinen Beitrag nochmal nachträglich ändern.
Zwei Posts hintereinander sind hier nicht gerne gesehen.
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04.03.2008, 17:52
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Peter3182
also eine Lohnsteuerkarte hat sie nicht.
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Ist das eine geringfügige Beschäftigung für die pauschale Abgaben abgeführt werden?
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05.03.2008, 08:27
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Also hab gestern nochmal geguckt. Sie führt nur KV und RV ab, sonst nix. Ihr Arbeitgeber hat gestern auch gemeint, dass Sie nichts in die Erkärung eintragen muß...
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05.03.2008, 10:37
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn das eine pauschal versteuerte geringfügige Beschäftigung ist, muss auch nichts eingetragen werden.
Nur... man sollte halt schon wissen was für ein Beschäftigungsverhältnis man da eingegangen ist.
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05.03.2008, 11:29
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Nur... man sollte halt schon wissen was für ein Beschäftigungsverhältnis man da eingegangen ist.
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wie jetzt? es IST eine geringfügige Beschäftigung.
Danke für die Hilfe.
Gruß Peter
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05.03.2008, 11:41
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und warum hast du das dann nicht gleich geschrieben?
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05.03.2008, 12:49
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Tut mir leid
Noch was ist mir eingefallen: ich bin Oktober 2007 umgezogen...wie kann ich dies erfassen in der Erklärung?
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05.03.2008, 14:29
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Peter3182
Tut mir leid
Noch was ist mir eingefallen: ich bin Oktober 2007 umgezogen...wie kann ich dies erfassen in der Erklärung?
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Das kommt darauf an. War der Umzug beruflich veranlasst, vermindert sich Dein Weg zur Arbeit signifikant? Dann sind das Werbungskosten.
Wenn nicht, gar nicht. Dann war der Umzug Dein Privatvergnügen.
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05.03.2008, 14:35
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Der Umzug hat meinen Weg von13km auf 3 verkürzt aber darum geht es mir nicht. Den Umzug bekomme ich ja nicht bezahlt, mir geht es darum, wie ich die neuen Km zur Arbeit korrekt eintragen kann. D.h. Bis Oktober 13 km und ab Oktober 3 km...
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05.03.2008, 14:40
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Peter3182
Der Umzug hat meinen Weg von13km auf 3 verkürzt aber darum geht es mir nicht. Den Umzug bekomme ich ja nicht bezahlt, mir geht es darum, wie ich die neuen Km zur Arbeit korrekt eintragen kann. D.h. Bis Oktober 13 km und ab Oktober 3 km...
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Indem Du das auf einem Beiblatt aufschlüsselst.
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