Zitat:
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Einerseits, soll meine Frau Steuerklasse 1 berechnet werden, aber aus welchem Grund heraus ?
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weil das so im Gesetz steht,
§ 39d Abs. 1 S. 1 EStG
Grundsätzlich ist durch den Steuerabzug die zu zahlende Steuer abgegolten. EU/EWR-Bürger können jedoch auch eine Steuererklärung einreichen,
§ 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG und somit eine Veranlagung beantragen, falls durch hohe Werbungskosten die Einkommensteuer niedriger ausfällt. Sie beträgt aber mindestens 25 %.
Gruß
Sven