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Alt 05.03.2008, 14:00   #1
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt

Problem mit Abgrenzung 2007/2008 bei Lieferung aus Nicht EU Land


Hallo zusammen,

ich war bis Ende 2007 Kleinunternehmer und bin seit 1.1.08 gewechselt zur Regelbesteuerung. Da ich nun die Abrechnung von 2007 vornehme (EÜR), habe ich eine Frage bzgl. eines offenen Postens.

Im November habe ich Waren aus China erhalten, korrekt bezahlt und jetzt entsprechend abgerechnet in der EÜR von 2007. Allerdings hat das zuständige Zollamt bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer einen Fehler gemacht und mehr als doppelt so viel in Rechnung gestellt als korrekt wäre.
Dies habe ich schriftlich beanstandet und auch die Mitteilung erhalten, dass dies korrigiert wird. Allerdings kann diese Korrektur noch mehrere Monate dauern, so die Aussage des Zoll. Und tatsächlich habe ich bis dato immer noch keine Korrektur (und der Staat noch keine Ust).

Da die Lieferung der Ware ja im Jahr 2007 war, müsste ich ja eigentlich auch die entsprechende Einfuhr-Ust im Jahr 2007 abrechnen. Nur gehe ich davon aus, dass ich bis Mai noch immer keine korrigierte Mitteilung habe und somit meine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgeben kann (ich mache eine EÜR und hier fehlen dann halt noch die Einfuhr-Ust als Ausgaben).

Weiß jemand, wie nun zu verfahren ist? Evtl. die Steuer dann doch erst in 2008 berücksichtigen, weil sie so spät erst anfällt und gezahlt wird? Oder auf jeden Fall warten? Da gibt es doch sicherlich Fristen, bis wann das noch in 2007 zu berücksichtigen ist und ab wann in 2008. Ich ahbe schon sehr viel gesucht, aber immer nur den Hinweis erhalten, dass der Zeitpunkt der Lieferung der Waren, oder genauer gesagt, das Absendedatum des Lieferanten entscheidend ist (was ja eindeutig im November 07 war).

Vielen Dank.
Kugelfisch ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.03.2008, 14:11   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Imho... für die "Bedingungen" ist der Lieferzeitraum maßgebend, für die Geltendmachung als Ausgabe erst wenn tatsächlich gezahlt wurde.
Für dich müsste das heißen, das du die in 2008 gezahlte Einfuhrumsatzsteuer nicht im Rahmen deiner Regelbesteuerung geltend machen kannst. Das ist dann "nur" noch eine Ausgabe.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 15:36   #3
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt
Ok, bedeutet also, ich kann die Einfuhr-Ust nicht in 2008 als Vorsteuer geltend machen, da sie ja für 2007 gilt und dort noch Kleinunternehmer angesagt war.

Aber als Betriebsausgabe setze ich die Steuer dann in 2008 an und in 2007 nicht mehr.

Das gleiche Prinzip gilt dann sicherlich bei den Einnahmen auch, oder?
Kugelfisch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 15:54   #4
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
Das gleiche Prinzip gilt dann sicherlich bei den Einnahmen auch, oder?
Du meinst jetzt Einnahmen für die du die Leistung schon 2007 erbracht hast, aber das Ganze erst in 2008 bezahlt wird? Imho ja. Die Rechnungen müssten dann nach der Kleinunternehmerregelung geschrieben werden und ich würde explizit mit drauf schreiben wann die Leistung erbracht wurde.
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 16:33   #5
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Ja, genau so hab ich es gemeint. Und so hab ich es auch gehandhabt am Jahresende. Dann passt das ja schon mal...
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