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Problem mit Abgrenzung 2007/2008 bei Lieferung aus Nicht EU Land
Hallo zusammen,
ich war bis Ende 2007 Kleinunternehmer und bin seit 1.1.08 gewechselt zur Regelbesteuerung. Da ich nun die Abrechnung von 2007 vornehme (EÜR), habe ich eine Frage bzgl. eines offenen Postens.
Im November habe ich Waren aus China erhalten, korrekt bezahlt und jetzt entsprechend abgerechnet in der EÜR von 2007. Allerdings hat das zuständige Zollamt bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer einen Fehler gemacht und mehr als doppelt so viel in Rechnung gestellt als korrekt wäre.
Dies habe ich schriftlich beanstandet und auch die Mitteilung erhalten, dass dies korrigiert wird. Allerdings kann diese Korrektur noch mehrere Monate dauern, so die Aussage des Zoll. Und tatsächlich habe ich bis dato immer noch keine Korrektur (und der Staat noch keine Ust).
Da die Lieferung der Ware ja im Jahr 2007 war, müsste ich ja eigentlich auch die entsprechende Einfuhr-Ust im Jahr 2007 abrechnen. Nur gehe ich davon aus, dass ich bis Mai noch immer keine korrigierte Mitteilung habe und somit meine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgeben kann (ich mache eine EÜR und hier fehlen dann halt noch die Einfuhr-Ust als Ausgaben).
Weiß jemand, wie nun zu verfahren ist? Evtl. die Steuer dann doch erst in 2008 berücksichtigen, weil sie so spät erst anfällt und gezahlt wird? Oder auf jeden Fall warten? Da gibt es doch sicherlich Fristen, bis wann das noch in 2007 zu berücksichtigen ist und ab wann in 2008. Ich ahbe schon sehr viel gesucht, aber immer nur den Hinweis erhalten, dass der Zeitpunkt der Lieferung der Waren, oder genauer gesagt, das Absendedatum des Lieferanten entscheidend ist (was ja eindeutig im November 07 war).
Vielen Dank.
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