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Alt 05.03.2008, 17:29   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
AndreasHecht macht alles soweit korrekt

Verlust Status Kleinunternehmer


Guten Tag,

Aufgrund geschäftlicher Veränderungen (Import/Export) habe ich beim Finanzamt eine UST-ID beantragt.
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe muss mit Erhalt einer UST-ID die 19% Umsatzsteuer in meinen Rechnungen mit aufführen.

Mein Problem:
Ich hab derzeit einige Dauerrechnungen (Serverkosten) laufen, die mir monatliche Einnahmen bringen.
Wenn ich jetzt die UST-ID bekomme muss ich die Rechnungen logischerweise erneuern. Wie ist solch eine Änderung üblich wenn eine bisherige Dauerrechnung z.B. 50,00 Euro pro Monat beinhaltet?

1. Neue Dauerrechnung mit: 50 Euro + 9,5 Euro Umsatzsteuer
oder
2. Neue Dauerrechnung mit: 42,00 Euro + 8,00 Euro Umsatzsteuer


Ich hoff die Fragestellung war einigermaßen verständlich!

mfg
Andreas

Geändert von AndreasHecht (05.03.2008 um 17:34 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
AndreasHecht ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.03.2008, 17:34   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Nein, auch als Kleinunternehmer kannst du eine USt.-ID haben und zwar für innergemeinschaftliche Erwerbe oder für elektronische Leistungen aus EU-Ländern.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 17:41   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
AndreasHecht macht alles soweit korrekt
ok, soweit verstanden. Danke


Demnächst werde ich noch einen Onlineshop eröffnen und möchte dort gerne mit Umsatzsteuer arbeiten. Das macht einfach einen besseren Eindruck als ein Zusatz mit Verweis auf Kleinunternhemer.

Der Shop und die Sache mit den Hosting-Geschichten (Dauerrechnungen) läuft auf die gleiche GbR. Wie wäre die einfachste Lösung um im Shop die Steuern mit einzubringen?

mfg
Andreas
AndreasHecht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 17:55   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Dann musst du zur Regelbesteuerung optieren (Umsatz unter 17500 €)- wärst also kein Kleinunternehmer mehr. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden und sie gilt immer ab Anfang des Jahres.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 20:53   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
Denken Sie daran:
Sie (bzw. die GbR) sind nur einmal Unternehmer, können jedoch mehrere Unternehmen haben.
D.h.--Sie müssen alle Umsätze zusammenrechnen und bei einer Option sind Sie für alle Betriebe daran gebunden.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 19:17   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
AndreasHecht macht alles soweit korrekt
Alls Kleinunternehmer habe ich eine Rechnung erstellt , bspw einen Betrag von 100 Euro. Wie wurde die Rechnung von anderen Unternehmen behandelt?

Wurde der Betrag mit 84,03 euro plus mwst berechnet oder 100 euro ohne mwst?

Wenn ich nämlich demnächst mit steuer arbeite will ich sicher gehen, dass der betrag nach steuern genauso hoch ist wie momentan als kleinunternehmer.

mfg
Andreas
AndreasHecht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 19:26   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Du stellst Fragen ... deine bisherigen Rechnungen berechtigen ja nicht zum Vorsteuerabzug, also sind die 100 € für den Empfänger Ausgaben, ohne irgendeine Erstattung vom FA.
Du musst einfach 19% draufrechnen... denn die musst du ja an das FA abführen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 21:31   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
AndreasHecht macht alles soweit korrekt
hab jetz meine Ust-id erhalten und beim finanzamt direkt eine dauerfristverlängerung beantragt. wie lange dauert es bis man da eine bestätigung/ablehnung bekommt?

ab wann kann ich jetzt meine rechnungen mit 19% mwst rausschicken? sobald ich die erste umsatzsteuervoranmeldung ans finanzamt geschickt habe oder schon jetzt?

vielen dank für eure hilfe

mfg
andreas
AndreasHecht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 11:52   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
die Option zur USt gilt rückwirkend zum 1.1.2008: also alle Einnahmen 2008 müssen versteuert werden. Eine Bestätigung der Dauerfristverlängerung gibt es nicht, rufen Sie aber vorsichtshablber beim FA an, denn wenn Sie bisher als Kleinuntzernehmer galten, ist kein USt-Signal gesetzt und das FA kann Ihre Anmeldung per elster nicht bearbeiten!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
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