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07.03.2008, 12:12
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Investitionsabzugsbetrag für EÜR 2007
Ein "Hallo" an alle hier,
habe dieses Forum gerade erst entdeckt und mich auch gleich als neuen Benutzer angemeldet.
Da ich gerade an meiner ersten EÜR für 2007 sitze, kommt hier auch schon meine erste Frage:
Da ich meinen Gewinn durch "Ansparabschreibung" bzw. "Investitionsabzug" senken will (da ich in den nächsten Wochen ein gebrauchtes Auto für ca. 5600€ und Software für ca. 2500€ anschaffen MUSS) würde ich gerne wissen ob das noch geht und wieviel ich "ansparen" darf.
Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar.
MfG
Stephan
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07.03.2008, 16:14
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Hallo und willkommen im Forum!
Da Du von 2007 sprichst, ist hier die Neuregelung des Investitionsabzugsbetrag (IAB) anzuwenden.
1. ) Bzgl. dem PKW: Dieser muss zu mind. 90% für betriebliche Zwecke genutzt werden, ansonsten kann für den PKW kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet werden.
Wenn die private Nutzung also mehr als 10% beträgt, ist die Sache Essig.
2.) Liegt der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB über 100.000.--€ ?? Wenn ja, hat sich diese Sache sowieso erledigt.
Ansonsten sind 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten als "Aufwand" "außerbilanziell" abzugsfähig
3.) Software gilt, grundsätzlich, als immaterielles Wirtschaftsgut und ist somit nicht IAB-fähig. Es gibt dann aber dann noch sog. "Trivialsoftware", welches dann als GWG eingestuft wird.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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08.03.2008, 11:34
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort !!!
Der PKW wird auf jeden Fall nur beruflich benutzt, und ich führe bereits ein Fahrtenbuch. Der Gewinn liegt leider SEHR weit unter 100.000€ so das ich hier eigentlich keine Angst habe irgendwelche Grenzen zu erreichen. Tja und deshalb tut es auch verdammt weh, wenn ich solch teure Software jetzt nicht "ansparen" darf.
Da fällt mir aber noch eine Sache mit dem PKW ein...
Das Auto, welches ich bald kaufen möchte, habe ich mir im gesamten letzten Jahr "geliehen". Auch hier habe ich ein Fahrtenbuch geführt in dem allerdings keine Privatfahrten eingetragen wurden, da ich das Auto nur immer einige Tage benötigt habe und dann wieder "zur Verwandschaft" zurückgegeben habe. Jetzt möchte ich gerne die 30 cent/km an Betriebskosten absetzen. Wie weise ich dem FA denn diesen Leihvorgang nach? Muss ich einen Vertrag mit dem Besitzer haben?
Hofft auf viele Tipps
Stephan
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30.04.2008, 16:44
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bisher bin ich selbständig, habe aber bis jetzt keine Gerwerbeanmeldung für den Bereich Stromerzeugung. Kann ich, wenn ich in 2008 eine solche Investition tätige, noch einen Investionsabzugsbetrag für 2007 bilden (Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben), obwohl ich in dem Segment 2007 noch ohne Gewerbeerlaubnis war. Könnte mann auch ein Gewerbe rückwirkend anmelden? Das ganze dürfte dann für viele auch interessant sein, denn eine Privatnutzung gibt es dann ja nicht, ein bewegliches Gut liegt auch vor und neben dem 40% Abschreibungsbetrag müsste es doch auch noch die 20% Sonderabschreibung geben. Wäre toll, wenn hier irgendwer was wüsste.
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30.04.2008, 17:19
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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"Keine Ansparrücklage für Fotovoltaikanlage
Eine Dachziegel-Fotovoltaikanlage stellt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz keine steuerlich berücksichtigungsfähige Betriebsvorrichtung dar, weil die Solarziegel (auch) die Funktion eines üblichen Hausdaches erfüllen, welches regulär mindestens 20 Jahre genutzt wird. Das Gericht versagte einem Hauseigentümer, der unmittelbar nach der Bestellung der Anlage ein Gewerbe „Stromerzeugung durch Fotovoltaikanlage“ angemeldet hatte, die Anerkennung einer Ansparabschreibung gemäß § 7g Abs. 3 EStG, da es sich nicht um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 19.03.2007
5 K 1639/05
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz"
http://www.juwefe.de/pdfs/Gewerblich...n%20Juni07.pdf
copy
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30.04.2008, 17:35
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Hallo,
Danke für die Antwort. Das hatte ich auch schon gelesen. Es wird aber keine Dachziegelanlage (die würde Gebäudebestandteil), sondern eine auf das Dach montierte. Dann bleibt sie bewegliches Wirtschaftsgut. Das ist auch unstrittig. Es geht vielmehr um die Problematik, ob in 2007 irgendwelche Aktivitäten (z.B. Gewerbeanmeldung. Eine verbindliche Bestelleung, wie bei der Ansparabschreibung muss mW. nicht vorgenommen werden) da sein mussten oder nicht, wenn man erst 2008 die Anlage bestellt und aufbaut.
Geändert von helli37 (01.05.2008 um 08:59 Uhr).
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