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Alt 08.03.2008, 19:44   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2004
n0bbY macht alles soweit korrekt

KM-Pauschale - einfachster Weg!


Hallo,

seit Januar 2007 besitze ich einen Kleinwagen, der fast nur für Betriebszwecke eingesetzt wird. Täglich fahre ich zwischen Wohnung und Büro hin und her (insgesamt ca. 50km beide Strecken zusammen). Was wäre jetzt die einfachste Lösung diesen für 2007 als Kostenpunkt mit aufzunehmen?

Oder kann ich einfach alle Benzinquittungen etc. ansetzen wenn dieser fast nur für Betreibszwecke genutzt wird?

Herzlichen Dank für die Info!

mfg n0bbY
__________________
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
n0bbY ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.03.2008, 19:56   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Da das tägliche Aufsuchen des Büros als "Weg zur regelmässigen Arbeitsstätte" angesehen wird, kannst du das nur im Rahmen der EkSt.-Erklärung als einfacher Weg - wie jeder Arbeitnehmer auch - geltend machen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2008, 23:36   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Befindet sich der Wagen im Betriebsvermögen oder in deinem Privatvermögen?

Wenn sich der Wagen im Privatvermögen befindet, dann kannst du pro Entfernungskilometer zum Büro 0,30€ geltend machen.

Befindet sich der Wagen in deinem Betriebsvermögen, dann kannst du einfach die Tankquittungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Gruß,
Matthias

EDIT
Ich gehe jetzt davon aus, dass du selbstständig bist, als Arbeitnehmer bleibt Dir nur die Variante die auch dorintia schon beschrieben hat.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2008, 23:46   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich bin eigentlich davon ausgegangen das er selbständig ist... aber selbst da kann er imho nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen, da regelmässige Betriebsstätte... dachte hatten wir hier schon ausgiebig erörtert...
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2008, 23:54   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist dann nehme ich sämtliche Pkw-Kosten (Benzin, Öl, Reparaturen, etc.) als Betriebsausgaben.

Die 1%-Regel (inkl. 0,03% pro Km Entfernung zur Arbeit) erhöht dann für die private Nutzung mein Betriebsergebnis...

Sollte das Fahrzeug natürlich nicht im Betriebsvermögen sein, dann hast du natürlich Recht... dann darf nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte geltend gemacht werden.

Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

Geändert von MaWeSol (09.03.2008 um 00:10 Uhr).
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 12:32   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Das stimmt doch nicht.
Auch wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, darf man für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nur die Entfernungskilometer ansetzen.
Diese muss man den echten Kosten gegenüberstellen und was von den echten Kosten darüber liegt ist "nicht abzugsfähige" Betriebsausgabe.
Der Selbständige darf nämlich nicht besser gestellt sein als der Angestellte.
Nur für Dienstfahrten kann man die vollen Kosten geltend machen.

Nachtrag: ...lesen hilft: du schreibst ja von der 1% Regelung inkl. 0,03 % für Fahrten Wohnung/Betriebsstätte. Stimmt auch so. bin wohl heute nicht ganz wach...

Geändert von junimond (10.03.2008 um 12:43 Uhr).
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
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