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Alt 09.03.2008, 00:37   #1
TP-Newbie
 
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Ort: NRW
zagalla macht alles soweit korrekt
Question

Regelmässige Privatentnahme auch 1% Rechnung?


Hallo,
sehr informativ Euer Forum,
aber eine Frage hätte ich doch noch:
Bis zum 31.01. war ich Pächterin einer Gaststätte.
Da mir nun das nötige Kleingeld für meinen Steuerberater fehlt, möchte ich meine Steuererklärungen selbst machen.
Nur eins bereitet mir Probleme:
Täglich habe ich Waren privat und für mein Personal (für Essen und Getränke)
entnommen. Wende ich da jetzt auch die 1% Regelung wie beim KFZ an?
Oder gibt es eine andere Prozentrechnung für Lebensmittelentnahmen??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

LG
Zagalla
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Alt 09.03.2008, 01:17   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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moin auch

Essen und Getränke haben nun mal wirklich nichts mit KFZ zu tun

für deine eigenen Warenentnahmen musst du die entsprechende USt. (7 bzw. 16/19% zahlen) und sie ansonsten als Einnahmen buchen, gehören also zu deinem zu versteuerndem Einkommen nach deinem individuellem Steuersatz

Lebensmittel an Angestellte kannst du für 1080 € im Jahr je beschäftigter Person (egal ob Aushilfe, Teilzeit, Vollzeit) als "Lohnzusatzleistung" gewähren.
Dafür musst du lediglich die USt. auf den Einkaufspreis zahlen, aber keine Sozialabgaben, Lohnsteuer ...

vielleicht solltest du doch in einen Stb. "investieren"?
meistens lohnt sich das, spart dir also mehr Steuern als er dich kostet
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2008, 12:46   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: NRW
zagalla macht alles soweit korrekt

Regelmässige Privatentnahme.........


Danke für die schnelle Antwort........
cool, dass hier auch Nachtschichten geschoben werden

Die Summe für Personalverpflegung ist notiert, hilft mir weiter, danke.

Für meine privaten Entnahmen hätte ich ja lieber eine feste Regelung gehabt, individuell ist irgendwie nicht so einfach

Wenn ich meine neue Gaststätte habe, bringe ich mir mein "Bütterchen" von zu Hause mit, dann brauch ich mir über diesen 'Steuerpunkt' keine Gedanken mehr zu machen

Wünsche noch eine schönen Sonntag,
lG
Zagalla
zagalla ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2008, 13:42   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Die Summe für Personalverpflegung ist notiert, hilft mir weiter, danke.
nachzulesen in § 8 Abs. 3 EStG

Zitat:
Für meine privaten Entnahmen hätte ich ja lieber eine feste Regelung gehabt, individuell ist irgendwie nicht so einfach

Wenn ich meine neue Gaststätte habe, bringe ich mir mein "Bütterchen" von zu Hause mit, dann brauch ich mir über diesen 'Steuerpunkt' keine Gedanken mehr zu machen
es gibt auch eine amtliche Richtsatzsammlung, in der man den Eigenverbrauch pauschaliert als Einnahme ansetzen kann. In der Regel greift das Finanzamt auch auf diese Werte zurück.

http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf
Seite 18 für die unentgeltliche Wertabgabe
In den Fällen kann man das gesamte Fress- und Saufmaterial auch als Betriebsausgabe buchen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 22:35   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Kleiner Hinweis: Diese sog. Sachentnahmen, die Sven anspricht sind Jahreswerte. Du musst diese Werte also für den einen Betrieb zwölfteln, schließlich lief der ja nur bis Ende Januar. Und auf die Umsatzsteuer achten, da auch 7%ige Umsätze darunter sind.

Zitat:
Wenn ich meine neue Gaststätte habe, bringe ich mir mein "Bütterchen" von zu Hause mit, dann brauch ich mir über diesen 'Steuerpunkt' keine Gedanken mehr zu machen
Na, da bin ich ja mal gespannt, ob das das Finanzamt so durchgehen lässt.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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