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09.03.2008, 15:44
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#16
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Klar zahlen in meinem Fall auch die Endverbraucher die MwSt. Trotzdem ist es was anderes, da ich ja keine Vorsteuer geltend machen kann und so mehr Kosten auf den Endverbraucher umlegen muss, sodass ich höhere Portokosten ansetzen muss.
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09.03.2008, 15:50
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#17
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und... was glaubst du was ich machen muss
Ich bekomm auch keine Vorsteuer von Post-Dienstleistungen, muss aber von dem eingenommenen Porto 19% abführen.
Geändert von dorintia (09.03.2008 um 15:59 Uhr).
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09.03.2008, 15:51
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#18
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die Differenzbesteuerung ist eine Frage der Bemessungsgrundlage und Portokosten sind Nebenleistungen (Absatz 4) und daher in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Insofern sehe ich das Porto als Teil des Entgelts für den Verkauf
Bei der Eingangsleistung bzgl. Vorsteuerabzug gibt es nur den § 15 Abs. 2 UStG, der einen Vorsteuerabzug versagt und da sind Differenzbesteuerungsleistungen nicht aufgeführt.
Auch wenn es mir noch so komisch vorkommt sehe ich das so wie Fraziel. Wenn die Tage aber sowieso das Finanzamt im Hause ist kann man den Beamten ja fragen und explizit nach einer gesetzlichen Begründung verlangen warum diese Leistungen nicht in die Differenzbesteuerung einbezogen werden sollen oder warum dafür ein Vorsteuererstattungsanspruch versagt werden soll.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (09.03.2008 um 16:02 Uhr).
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09.03.2008, 15:59
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Werde morgen die Beamtin mal fragen. Werde dann hier auch schreiben, was bei raus gekommen ist.
Hätte noch eine andere Frage. Ich habe noch ein paar Restbestände, die ich bis 1.4. wohl nicht alle verkauft bekomme. Sind teilweise neue Sachen aber auch gebrauchte. Kann ich mir dafür rückwirkend noch Vorsteuer hohlen, da ich beim Verkauf ab 1.4. ja auch MwSt. drauf ausweisen würde? Und bei dne gebrauchten Sachen, kann ich die auch als Ausgabe für die Differenzbesteuerung verrechnen?
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09.03.2008, 16:28
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#20
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wechselst Du unter dem Jahr von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerer? Dachte das wäre gar nicht möglich ???
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09.03.2008, 16:42
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Es war so. Ich bin letztes Jahr im Dezember zum FA gegangen und habe nach gefragt wie es ist, wenn ich die 17.500€ Umsatz übersteige, ob ich direkt zum 01.01.2008 zur Regelbesteuerung wechseln soll oder wie das läuft. Der Beamte sagte mir ich soll erstmal verkaufen und wenn ich an den 17.500€ Kratze soll ich mich nochmal melden. Ich habe ihn mehrmals drauf hin gewiesen, dass ich die 17.500€ definitiv überschreiten werde und zwar nicht unerheblich. Er sagte mir trotzdem ich solle das Jahr als Kleinunternehmer beginnen. Mir kam es so vor, als ob er mich nicht wirklich ernst nehmen würde. War da 18 Jahre alt und handel mit Videospielen - mag zwar sein, dass er so rüber kommt, als ob es nicht so glaubhaft ist, aber da kann ich ja nichts für.
Bin dann im Februar nochmal hin, zum selben Beamten und sagte, dass ich die 17.500€ jetzt bald überschreite, was ich jetzt weiter machen soll. Er war selber etwas ratlos, da er meinte, dass sowas ziemlich unüblich sei, da man normalerweise nicht Mitten im Jahr zur Regelbesteueurng wechseln kann. Ich sagte aber, dass ich auch die 50.000€ warscheinlich deutlich überschreiten werde. Er meinte dann ich soll am Ende des Jahres 2 getrennte Steuererklärungen abgeben und dann zur Regelbesteuerung wechseln.
Hat da sonst noch jemand Hinweise oder Ratschläge zu?
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09.03.2008, 20:06
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#22
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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M. W. ist der Wechsel zur Regelbesteuerung nur zum 1.1. möglich, sprich wenn Du dieses Jahr über die 50.000 kommst musst Du auch für die Umsätze von Januar bis jetzt Umsatzsteuer abführen.
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10.03.2008, 11:18
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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So, habe mich eben mit der Beamtin getroffen. Sie sagte mir, dass ich die Portokosten bei gebrauchten Artikeln ebenfalls per Differenzbesteuerung versteuern könne und keine 19% MwSt. darauf ausweisen müsste.
Sie sagte ebenfalls, dass ich nicht während eines Kalenderjahres zur Regelbesteuerung wechseln könnte. Ich seh es allerdings nicht wirklich ein, Rückwirkend für die Fehlinformationen des Beamten grade zu stehen. Habe auch einige neue Sachen ohne MwSt. Ausweisung verkauft. Muss ich jetzt rückwirkend auf die Sachen noch MwSt. ans Finanzamt abführen?
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10.03.2008, 11:42
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#24
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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wenn du letztes Jahr unter 17.500 EUR Gesamtumsatz gelegen hast kannst du für dieses Jahr die Kleinunternehmerregelung noch in Anspruch nehmen.
Wenn du jetzt allerdings Rechnungen mit ausgewiesener USt bzw. mit Hinweis auf die Differenzbesteuerung gestellt hast, ist diese USt auch an das Finanzamt zu zahlen. Alternativ kann man diese Rechnungen berichtigen, sofern man sich mit dem Kunden darüber einigt.
2. Alternative wäre für das gesamte Kalenderjahr die Regelbesteuerung zu wählen, dann wären die Rechnungen ohne USt bei Neuwaren natürlich nachzuversteuern mit 19/119 aus dem Rechnungsbetrag.
Gruß
Sven
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10.03.2008, 11:55
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#25
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Ja, ich lag letztes Jahr unter den 17.500€ Gesammtumsatz. War dann wie gesagt letzten Dezember beim FA und habe gefragt wie es aussieht, ob ich jetzt schon etwas umstellen muss, da ich nächstes Jahr die 17.500€ deutlich überschreite. Hatte da um die 100.000€ genannt als Jahresumsatz. Er sagte mir ich soll erstmal verkaufen und mich melden, wenn ich an den 17.500€ kratze. Bei 100.000€ oder mehr Jahresumsatz kann ich für dieses Jahr (trotz Aussage des Beamten, war sogar mit meiner Mutter da, sprich hätte 'nen Zeugen) dann ja keine Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen oder wie?
Habe momentan immer mit dem Zusatz verkauft, dass ich nach Kleinunternehmer Regelung keine MwSt. ausweisen kann.
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10.03.2008, 12:21
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#26
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Er sagte mir ich soll erstmal verkaufen und mich melden, wenn ich an den 17.500€ kratze. Bei 100.000€ oder mehr Jahresumsatz kann ich für dieses Jahr (trotz Aussage des Beamten, war sogar mit meiner Mutter da, sprich hätte 'nen Zeugen) dann ja keine Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen oder wie?
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mündliche Aussagen haben keine Bindungswirkung.
Zitat:
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Habe momentan immer mit dem Zusatz verkauft, dass ich nach Kleinunternehmer Regelung keine MwSt. ausweisen kann.
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na dann ist die Sache doch halb so wild.
Für dieses Jahr solltest die Kleinunternehmerregelung noch in Anspruch nehmen. Sollte sich das Finanzamt am Ende des Jahres daran stören weise auf A 251 Abs. 1 S. 4 UStR in Verbindung mit A 276a UStR hin. Dort steht geschrieben, dass die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung bei der Gesamtumsatzberechnung zugrunde gelegt werden kann, sofern diese im Falle der Regelbesteuerung angewandt werden könnte.
Beispiel:
Ankauf von privat 100 EUR und Verkauf für 200 EUR
Grundsätzlich fließen 200 EUR in die Berechnung des Gesamtumsatzes ein. Hier könnte man wenn man der Regelbesteuerung unterliegen würde aber die Differenzbesteuerung anwenden, so dass nur 100 EUR in die Gesamtumsatzberechnung einbezogen werden.
Der vorerst sehr hohe Gesamtumsatz sollte sich dadurch nämlich drastisch verringern, so dass du überhaupt nicht abschätzen konntest, dass der Gesamtumsatz die Grenze überschreitet (sofern dies denn der Fall ist).
Falls Rechnungen mit ausgewiesener USt gestellt wurden oder mit Hinweis auf die Differenzbesteuerung ist die USt natürlich an das Finanzamt zu zahlen. Die Rechnungen müssten korrigiert werden um diesem zu entgehen, was allerdings mit dem Kunden abgesprochen werden sollte.
Gruß
Sven
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10.03.2008, 12:38
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#27
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Danke für die ganzen Tips!
Zitat:
Für dieses Jahr solltest die Kleinunternehmerregelung noch in Anspruch nehmen. Sollte sich das Finanzamt am Ende des Jahres daran stören weise auf A 251 Abs. 1 S. 4 UStR in Verbindung mit A 276a UStR hin. Dort steht geschrieben, dass die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung bei der Gesamtumsatzberechnung zugrunde gelegt werden kann, sofern diese im Falle der Regelbesteuerung angewandt werden könnte.
Beispiel:
Ankauf von privat 100 EUR und Verkauf für 200 EUR
Grundsätzlich fließen 200 EUR in die Berechnung des Gesamtumsatzes ein. Hier könnte man wenn man der Regelbesteuerung unterliegen würde aber die Differenzbesteuerung anwenden, so dass nur 100 EUR in die Gesamtumsatzberechnung einbezogen werden.
Der vorerst sehr hohe Gesamtumsatz sollte sich dadurch nämlich drastisch verringern, so dass du überhaupt nicht abschätzen konntest, dass der Gesamtumsatz die Grenze überschreitet (sofern dies denn der Fall ist).
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Ich habe noch ein weiteres kleines Problem. Hatte ja wie bereits erwehnt eine Umsatzsteuer Sonderprüfung. Ich war mir eigentlich sicher, dass ich für 2007 unter den 17.500€ lag. Heute kam dann aber die Beamtin, und hatte mehrere Audrucke von Ebay (wurden von Ebay ans FA übermittelt - ist sowas eigentlich legal?) in denen mein jahresumsatz angegeben war und der war laut diesen Ausdrucken leicht über 17.500€. Ich muss das jetzt nochmal genau durch rechnen wieviele Leute nicht bezahlt haben oder vom Widerrufsrecht gebrauch genommen haben (in diesem Fall steht bei Ebay der Umsatz ja 2x drinne obwohl er tatsächlich nur 1x angefallen ist). Kann ich in diesem Fall auch von der "Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung bei der Gesamtumsatzberechnung" gebrauch machen? Sollte ich nämlich für 2007 tatsächlich 18.000€ Umsatz gehabt haben, wäre ich für dieses Jahr sehr wohl gezwungen gewesen zur Regelbesteuerung zur wechseln was ich eigentlich nur ungerne tun würde. Falls ja, ist sowas nur einmalig möglich oder so oft man möchte?
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10.03.2008, 19:23
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#28
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Die Umsatzanfragen vom Finanzamt an ebay werden in der Tat mittlerweile sehr oft durchgeführt.
Wenn Du jetzt so viel Streß wegen der Sache hast ist die Frage, ob's nicht viel streßfreier für Dich ist, wenn Du schon zum 1.1. rückwirkend auf Regelbesteuerung umstellst.
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10.03.2008, 20:16
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Die Anfrage wurde ja nicht vom FA gemacht, sondern Ebay hat ohne Aufforderung dem FA die Daten geschickt. Finde ich prinzipiel sehr gut, da es auch in meinem bereich viele Schwarz-Verkäufer gibt und diese (wenn auch erst 1 Jahr später) dadurch Probleme kriegen. War nur zuerst sehr verwundert, da ich nicht wusste, dass so gearbeitet wird.
Wenn es möglich ist, würde ich natürlich gerne weiter die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Muss allerdings zugeben, dass ich Sven´s gelinkte Paragraphen nicht wirklich verstehe bzw. nicht den von ihm erwehnten Teil raus lesen kann.
Aber aus seinen Aussagen kann ich entnehmen, dass ich trotzdem, auch wenn ich 2007 18.000€ Umsatz habe und dieses Jahr > 100.000€ habe, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, weil die Differenz zwischen EP und VP (bei gebrauchten Artikeln) den Umsatz bildet?
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10.03.2008, 20:30
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#30
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Meiner Meinung nach nicht und es interessiert bei der Bemessung des Umsatzes auch niemanden wieviel Rückläufer du hattest.
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