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10.03.2008, 20:58
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#31
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Wieso sollte ein Artikel der nicht bezahlt wird in dem Umsatz mit einfließen? Es fließt doch kein Geld.
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10.03.2008, 22:13
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#32
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Kann ich in diesem Fall auch von der "Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung bei der Gesamtumsatzberechnung" gebrauch machen?
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das in der oben genannten Richtlinie zur Gesamtumsatzberechnung gilt natürlich generell.
Für die Gesamtumsatzermittlung zählt immer die Bemessungsgrundlage, auf die im Fall der Regelbesteuerung Umsatzsteuer gezahlt worden wäre. Wenn also die Differenzbesteuerung anwendbar wäre ist bei der Kleinunternehmerregelung auch nur von der entsprechenden Differenz zwischen An- und Verkaufspreis auszugehen. Das gilt natürlich nicht bei Lieferungen, die mit USt-Ausweis erworben wurden, weil da auch keine Differenzbesteuerung anwendbar wäre.
Zitat:
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Aber aus seinen Aussagen kann ich entnehmen, dass ich trotzdem, auch wenn ich 2007 18.000€ Umsatz habe und dieses Jahr > 100.000€ habe, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, weil die Differenz zwischen EP und VP (bei gebrauchten Artikeln) den Umsatz bildet?
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wenn wir jetzt noch anstatt Umsatz den Begriff "Gesamtumsatz" verwenden stimme ich dem zu
Zitat:
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Zitat von dorintia
Meiner Meinung nach nicht und es interessiert bei der Bemessung des Umsatzes auch niemanden wieviel Rückläufer du hattest.
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na sicher, § 17 Abs. 2 UStG. Insofern ändert sich die Bemessungsgrundlage und somit auch der Gesamtumsatz. Allerdings erst, wenn der Forderungsausfall eingetreten ist und nicht früher (§ 17 Abs. 1 S. 7 UStG).
Gruß
Sven
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10.03.2008, 22:30
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#33
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
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Für die Gesamtumsatzermittlung zählt immer die Bemessungsgrundlage, auf die im Fall der Regelbesteuerung Umsatzsteuer gezahlt worden wäre. Wenn also die Differenzbesteuerung anwendbar wäre ist bei der Kleinunternehmerregelung auch nur von der entsprechenden Differenz zwischen An- und Verkaufspreis auszugehen. Das gilt natürlich nicht bei Lieferungen, die mit USt-Ausweis erworben wurden, weil da auch keine Differenzbesteuerung anwendbar wäre.
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Nein, habe bis einschließlich 2007 ausschließlich mit gebrauchten Waren gehandelt (sprich ohne USt. Ausweisung). Erst dieses Jahr habe ich neben bei noch ein paar neue Sachen angeboten, die gut zum Sortiment passten. Werde dann morgen mal die zuständige Beamtin kontaktieren und sehen ob das alles auch so klappt.
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10.03.2008, 22:33
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#34
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Sven
na sicher, § 17 Abs. 2 UStG. Insofern ändert sich die Bemessungsgrundlage und somit auch der Gesamtumsatz. Allerdings erst, wenn der Forderungsausfall eingetreten ist und nicht früher (§ 17 Abs. 1 S. 7 UStG).
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Klar doch, stimmt. Ich buch Rücküberweisungen ja auch, damit das alles wieder "ausgeglichen" wird... hatte das wohl verdrängt, bisher hatte ich 2 oder 3... 
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10.03.2008, 22:35
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#35
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Fraziel
Nein, habe bis einschließlich 2007 ausschließlich mit gebrauchten Waren gehandelt (sprich ohne USt. Ausweisung).
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Der Handel mit ausschließlich Gebrauchtwaren bedingt aber nun nicht explizit die Kleinunternehmerregelung...
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10.03.2008, 22:36
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#36
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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nein, aber die Differenzbesteuerung, und die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung (Differenz zwischen An- und Verkaufspreis, auch Bruttomarge genannt) soll ja für die Gesamtumsatzberechnung herangezogen werden.
Gruß
Sven
EDIT
... und bevor der nächste kommt und sagt, dass die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung die Bruttomarge abzgl. USt ist, so ist das natürlich richtig. Bei Kleinunternehmern wird allerdings auf den Bruttobetrag abgestellt ( A 246 Abs. 2 S. 3 UStR) und somit nur auf die Bruttomarge als Bemessungsgrundlage
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